Kaesler | Rechnungswesen für Fachwirte | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 232 Seiten

Kaesler Rechnungswesen für Fachwirte

Prüfungsvorbereitung in der BWL-Weiterbildung - mit Lösungen!

E-Book, Deutsch, 232 Seiten

ISBN: 978-3-7460-8372-8
Verlag: Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



"Rechnungswesen für Fachwirte" ist der ideale Lernbegleiter für Weiterbildungen in der Betriebswirtschaftslehre. Das Lehrwerk ist insbesondere für angehende Betriebswirte (staatlich geprüft, IHK) sowie für die Fachwirt-Weiterbildungen konzipiert. Es umfasst die kompletten Gebiete der Buchführung sowie Kosten- und Leistungsrechnung. Es ist angereichert mit vielen Beispielen, Übungen, Musterklausuraufgaben. Zu allen Wissensfragen und Übungsaufgaben sind ausführlich die Lösungswege angegeben. Insbesondere die KLR hat es "in sich", ihr sind besonders viele Übungsaufgaben gewidmet.
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1. Einführung in das Rechnungswesen
Folgende Lernziele sollen Sie in diesem Kapitel erreichen: Einen Überblick in die Teilgebiete des Rechnungswesens erhalten! Kenntnis vom Zweck der Buchführung erhalten! Einen Überblick zu den Rechtsgrundlagen der Buchführung erhalten! 1.1 Teilgebiete des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen setzt sich im aus den folgenden Bereichen zusammen: Rechnungswesen Buchführung Kosten- Leistungsrechnung Statistik Planungs-rechnung Buchführung In der Buchführung werden alle Geschäftsvorfälle zeitlich und sachlich geordnet und erfasst. Dazu gehören das Sammeln und Belegen, das Formulieren von Buchungssätzen, die Konteneintragung und der Kontenabschluss. Die Buchführung kann in die Finanzbuchführung und in die Betriebsbuchführung unterteilt werden. Die Finanzbuchführung Die Finanzbuchführung ist sowohl an Güterbewegungen als auch an Zahlungsvorgängen orientiert und erstreckt sich auf die gesamte Unternehmenstätigkeit. Sie bezweckt, alle Zahlungen und mit Zahlungen verbundene Vorgänge, den Abgang und Zugang von Leistungswerten (Aufwand und Ertrag) sowie den Bestand des Vermögens und der Schulden und deren Veränderung in Höhe und Struktur übersichtlich und nachprüfbar zu dokumentieren. Am Anfang der zahlenmäßigen Erfassung des Unternehmensgeschehens steht die laufende chronologisch geordnete Fixierung (Buchung) der buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle im Grundbuch (Journal). Diese Fixierungen sind - ohne weitere Bearbeitung - reine Merkgrößen, so dass man auch sagen kann: Die chronologische Erfassung der buchungspflichtigen Geschäftsvorfalle im Grundbuch ist die Geschichtsschreibung des Unternehmensgeschehens. Die systematische zahlenmäßige Erfassung der buchungspflichtigen Vorgänge geschieht im Hauptbuch auf den anzusprechenden Kapital-, Vermögens-, Aufwands- und Ertragskonten, so dass jeder buchungspflichtige Geschäftsvorfall mindestens zweimal aufzuzeichnen ist. Bei den regelmäßigen jährlichen Abschlüssen werden die Vermögens- und Kapitalkonten zu der Bilanz und die Aufwands- und Ertragskonten zur Gewinn- und Verlustrechnung verdichtet. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden nach § 242 (3) HGB den Jahresabschluss einer Unternehmung. Dabei greift die Finanzbuchführung, soweit möglich, auf die in anderen Bereichen des Unternehmens geführten Nebenbuchhaltungen zurück, wie etwa die Materialabrechnung (Lagerbuchführung): Erfassung der Zu- und Abgänge sowie der Bestände der verschiedenen Materialarten, Lohn- und Gehaltsabrechnung (Personalbuchführung): Erfassung der tariflich festgelegten und frei vereinbarten Bruttoverdienste, der Abzüge, der an die Mitarbeiter ausgezahlten Nettobeträge, der auf den Arbeitgeber entfallenden Beträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung, Anlagenrechnung: Erfassung und Fortschreibung der abnutzbaren und nicht-abnutzbaren Güter des Anlagevermögens mit allen technisch und wirtschaftlich bedeutsamen Daten. Betriebsbuchführung Die Betriebsbuchführung (bzw. Kosten- und Leistungsrechnung) ist im Gegensatz zur Finanzbuchführung eine (kurzfristige) Teilabrechnung, die nur den Leistungsprozess einer Unternehmung zahlenmäßig erfasst. Im Gegensatz zur Finanzbuchführung ist die Betriebsbuchführung weniger stark an Zahlungsvorgänge gebunden. Sie löst sich von Zahlungsvorgängen und ist unmittelbar an dem "bewerteten" leistungsbezogenen Güterverbrauch orientiert. Der durch die Betriebsbuchführung errechnete Erfolg - der Betriebserfolg - ist das Ergebnis einer kalkulatorischen Rechnung. Die zahlenmäßige Abbildung des Leistungsprozesses durch die Betriebsbuchführung erfolgt in drei Rechenwerken, und zwar in der Kostenarten-, der Kostenstellen- und der Kosten-trägerrechnung. Die Kostenartenrechnung dient der wertmäßigen Erfassung des Verbrauches an Produktionsfaktoren des Abrechnungszeitraumes. Ihre Fragestellung lautet also: „Welche Kosten sind in welcher Höhe angefallen?“ In der Kostenstellenrechnung werden die Kosten den Entstehungsorten oder Funktionsbereichen (= Kostenstellen) zugeordnet. Das gilt insbesondere für solche Kosten, die nicht unmittelbar für einzelne Produkte, sondern für bestimmte örtlich oder funktional abgegrenzte Abteilungen oder Prozesse anfallen. Diese Zurechnung wird meist mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens vorgenommen und verfolgt u.a. auch den Zweck, Informationen für die Kostenkontrolle und Kostenbeeinflussung zu liefern. Die Fragestellung der Kostenstellenrechnung lautet also: Wo sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen? Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe, für alle erstellten Güter und Dienstleistungen (= Kostenträger bzw. Kalkulationsobjekte) die Kosten zu ermitteln. Sie kann in zwei Formen durchgeführt werden: als Zeitrechnung, in der die Kosten und Leistungen einer Periode gegenübergestellt und der Betriebsgewinn ermittelt oder als Stückrechnung, bei der Stückkosten und Stückerträge gesammelt und verglichen werden (Kalkulation). Ihre Fragestellung lautet: Wofür sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen? Die Verrechnung der Kosten innerhalb der genannten Rechenwerke der Betriebsbuchführung erfolgt nach bestimmten Grundprinzipien, die sich im Laufe der Zeit in Theorie und Praxis herausgebildet haben. Zu nennen sind das Prinzip der Kostenverursachung (= Kausalitätsprinzip), das Prinzip der Kostentragfähigkeit (= Belastbarkeits- oder Deckungsprinzip) und das Prinzip der Durchschnittsbildung. Zentrale Aufgabe der Kostenrechnung ist es also, zu untersuchen welche Kosten welchem Kalkulationsobjekt zugeordnet werden können. Kalkulationsobjekte können Betriebsbereiche (sog. Kostenstellen z.B. Fertigung), Zeiträume (z.B. Kosten eines Quartals) oder die hergestellten Produkte (sog. Kostenträger) sein. Oberstes Prinzip der Kostenrechnung ist das Verursachungsprinzip. Statistik In ihr werden die Zahlen der Buchführung, des Jahresabschlusses und der Kostenrechnung ausgewertet, die in erster Linie Werte, Wertbewegungen und Wertveränderungen erfassen. Sie gewinnt durch Vergleichen von betrieblichen Tatbeständen mit Hilfe von Kennzahlen zusätzliche Erkenntnisse. Sie dient vor allem dazu, die vorhandenen Informationen der Vergangenheit sowie außerbetriebliche Informationen zu verarbeiten und für Entscheidungen vorzubereiten. Planungsrechnung Grundlage für die betriebliche Planungsrechnung sind die Daten, die bereits von der Buchführung, dem Jahresabschluss, der Kostenrechnung und der Statistik erfasst und verarbeitet wurden. Typische Planungsrechnungen sind die Investitionsrechnung und die Finanzierungsrechnung. Relevant sind hier meist Zeiträume, die größer als ein Jahr sind. 1.2 Stellung der Buchführung im Rechnungswesen
1.2.1 Zwecke der Buchführung Die Buchführung ist der älteste Zweig des unternehmerischen Rechnungswesens! Der Beginn der systematischen Buchführung wird in das 13. Jahrhundert gelegt. Damals waren bereits zwei Hauptprinzipien der Buchführung bekannt: das Prinzip der chronologisch geordneten Aufzeichnung und das Prinzip der sachlichen Gliederung der gebuchten Geschäftsvorfalle. Aus der kombinierten Anwendung dieser beiden Prinzipien entstand das System der Doppik mit geschlossenem Kontensystem. Unter einer modernen Buchführung ist eine ordnungsgemäße und lückenlose belegmäßige Erfassung in Geldgrößen aller Geschäftsvorfälle im Unternehmen zu verstehen. Die Buchführung ist eine Zeitrechnung. Sie kann Finanzbuchführung (= Geschäftsbuchführung) oder Betriebsbuchführung sein. Die Buchführung zeigt den Bestand und die Veränderungen des Vermögens sowie der Schulden eines Unternehmens an, sie ermittelt den Unternehmenserfolg und liefert Daten und Zahlen zur Kontrolle und effizienten Steuerung des Betriebsgeschehens. Darüber hinaus dient sie als Grundlage der Besteuerung und als Dokumentationsmittel gegenüber den Interessen der Gläubiger und der Öffentlichkeit. Die Notwendigkeit zur Buchführung in...


Kaesler, Clemens
Diplom Handelslehrer Clemens Kaesler leitet die Fachschule für Organisation und Führung, Ludwigshafen a. Rhein und ist seit Jahren in der BWL-Weiterbildung bei staatlichen und privaten Bildungsanbietern als Dozent, Fernlehrer und Autor aktiv. Er war zudem lange Jahre Mitglied im Prüfungsausschuss für Bilanzbuchhalter (IHK).


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