Kirsch | Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 539 Seiten

Reihe: NWB Studium Betriebswirtschaft

Kirsch Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS

E-Book, Deutsch, 539 Seiten

Reihe: NWB Studium Betriebswirtschaft

ISBN: 978-3-482-72922-5
Verlag: NWB Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Fallstudiengestützte Einführung in die IFRS – praxisbezogen und effektiv.

Vertiefte Kenntnisse der internationalen Rechnungslegung nach IFRS sind heute für jeden Studierenden der Betriebswirtschaftslehre sowie für Teilnehmer von Bilanzbuchhalter-Kursen unabdingbar.

Die 10. Auflage der „Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS“ bietet eine systematische Gesamtübersicht über die internationalen Rechnungslegungsstandards. Das Buch behandelt sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Umstellungsprobleme. Zahlreiche Beispiele und umfangreiche Fallstudien stellen den für Ihren Lernerfolg wichtigen Bezug zur Praxis her.

Für die Neuauflage wurden alle Kapitel komplett überarbeitet. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die IFRS 9: Finanzinstrumente, IFRS 15: Kundenaufträge und IFRS for SMEs (amended 2015), sowie das ED Conceptual Framework (2015).

Das Buch gibt den aktuellen Stand der IAS/IFRS und der SIC/IFRIC-Interpretationen mit Rechtsstand 30.6.2015 wieder.

Inhalt:
Entwicklung und Bedeutung der internationalen Rechnungslegung.
Allgemeine Grundsätze der IFRS.
Ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für den Einzelabschluss nach IFRS.
Konzernabschluss nach IFRS.
Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz.
Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung nach IFRS.
Kapitalflussrechnung nach IFRS.
Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS.
Anhang nach IFRS.
Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS.
Managementberichterstattung nach IFRS.
IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittelgroße Unternehmen.
Kirsch Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS jetzt bestellen!

Zielgruppe


Studierende der BWL an Hochschulen. Studierende anderer Fachrichtungen mit BWL als Nebenfach. Teilnehmer an Bilanzbuchhalter-Kursen.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


2. Allgemeine Grundsätze der IFRS
2.1 Zielsetzung der Finanzberichterstattung nach IFRS
Die allgemeinen Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung sind in einem Rahmenkonzept (Framework) niedergelegt, aus dem idealtypischerweise die Boards Rechnungslegungskonzepte ableiten. Diese wiederum werden im nächsten Schritt auf die in den einzelnen IAS/IFRS-Standards enthaltenen Normen heruntergebrochen. Im Rahmen des zunächst mit dem FASB gemeinsam unternommenen „Conceptual Framework“-Projekts veröffentlichte der IASB am 28. 9. 2010 die „vorläufigen“ Ergebnisse der Phase A, die sich mit der Zielsetzung und den qualitativen Anforderungen an die IFRS-Finanzberichterstattung beschäftigte. Das Conceptual Framework erstreckt sich dabei auf die gesamte Finanzberichterstattung nach IFRS, welche nicht nur die IFRS-Rechnungslegung, sondern insbesondere auch die Managementberichterstattung nach IFRS und ggf. weitere noch nicht bekannte bzw. noch nicht definierte Elemente der Finanzberichterstattung nach IFRS beinhaltet. Das aktuelle Conceptual Framework umfasst zum einen die oben erwähnten Ergebnisse aus Phase A, welche in den Abschnitten „Objectives“ (CF.OB) und „Qualitative Characteristics“ (CF.QC) enthalten sind, und zum anderen die durch diese Abschnitte noch nicht ersetzten Abschnitte des aus dem Jahr 1989 stammenden IAS-Framework; letztere wurden redaktionell zunächst unverändert als Kapitel 4 in das Conceptual Framework übernommen. Jedoch wurde der ursprüngliche Plan des IASB sämtliche Phasen des Conceptual Framework-Projekts mit dem FASB zu beraten und zu einem gemeinsamen Abschluss zu führen, mutmaßlich aufgrund des sehr langwierigen Prozesses zur Vollendung der Phase A aufgegeben. Wegen des unverändert hohen Interesses der Stakeholder des IASB führt der IASB seit 2012 nunmehr das Projekt zur Überarbeitung des Conceptual Framework alleine fort. Im Gegensatz zu der vorherigen Absicht der Aufteilung des Projekts in mehrere Phasen soll die Überarbeitung des Conceptual Framework nunmehr im Rahmen eines einzigen Due Process (d. h. ohne Phasenaufteilung), wie er gewöhnlich bei der Überarbeitung eines Rechnungslegungsstandards angewandt wird (vgl. Abschnitt 1.2.1), abgeschlossen werden. Im Mittelpunkt der Überarbeitung stehen dabei vor allem die Themen, welche noch nicht im Rahmen des bisherigen Conceptual Framework-Projekts mit dem FASB behandelt wurden. Gleichwohl sind einzelne Aspekte aus Phase A des gemeinsam mit dem FASB unternommenen Conceptual Framework-Projekts noch einmal zur Diskussion aufgerufen worden (vgl. hierzu DP/2013/1. Kapitel 9.2 – 9.22). Das Discussion Paper „A Review of the Conceptual Framework for Financial Reporting“ (im Folgenden DP/2013/1) wurde im Juli 2013 veröffentlicht und enthielt bereits die wesentlichen Teile des künftigen Conceptual Framework, teilweise jedoch noch in Form von Alternativendarstellungen (z. B. Konzepte zur Abgrenzung des Inhalts des sonstigen Gesamtergebnisses in DP/2013/1. Kapitel 8; vgl. Abschnitt 6.3); ausgeklammert blieben die (vorläufigen) Ergebnisse zu Phase A des gemeinsam mit dem FASB unternommenen Conceptual Framework-Projekts und die ebenfalls mit dem FASB gemeinsam beratenen und als Exposure Draft im März 2010 veröffentlichten Zwischenergebnisse zu Phase D „Bericht erstattende Einheit“ (Exposure Draft: Conceptual Framework for Financial Reporting – The Reporting Entity). Im Mai 2015 veröffentlichte der IASB den Exposure Draft „Conceptual Framework for Financial Reporting“ (im Folgenden ED/2015/3), welcher nunmehr sämtliche Regelungsbereiche des voraussichtlich 2016 fertig gestellten überarbeiteten Conceptual Framework abdeckt und von einem Entwurf für die Basis for Conclusions begleitet wird. In den folgenden Abschnitten wird jeweils zunächst der aktuelle Stand des Conceptual Framework dargestellt und anschließend auf die nach dem Stand des ED/2015/3 zu erwartenden Weiterentwicklungen eingegangen. Nach CF.OB 2 Satz 1 besteht die alleinige Zielsetzung der Finanzberichterstattung in der Bereitstellung von Informationen über die Bericht erstattende Einheit, welche für gegenwärtige und potenzielle Eigenkapitalgeber, Gläubiger und andere Kreditoren bei ihren Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen an die (Bericht erstattende) Einheit (entscheidungs-)nützlich sind. Unter einer Bericht erstattenden Einheit verstehen die Boards ein selbständiges, d. h. insbesondere von den Anteilseignern losgelöstes, Wirtschaftssubjekt, m. a. W. entweder ein rechtlich selbständiges Unternehmen oder eine wirtschaftlich als Einheit auftretende Unternehmensgruppe, bspw. einen Konzern. Die Ressourcenentscheidungen, für welche die Informationen der Finanzberichterstattung herangezogen werden, umfassen insbesondere den Kauf, den Verkauf oder das Halten von Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten sowie die Gewährung oder Abwicklung von Krediten und anderen Kreditinstrumenten (CF.OB 2 Satz 2). Sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalgeber benötigen für ihre „kapitalanlagebezogenen Entscheidungen“ i. S. d. CF.OB 2 Informationen, durch die sie in die Lage versetzt werden, die zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse der Bericht erstattenden Einheit einschätzen zu können. Zu diesem Zweck dienen Informationen über die Ressourcen der (Bericht erstattenden) Einheit, die Ansprüche, die auf diese Ressourcen gerichtet sind, die Veränderungen von Ressourcen und Ansprüchen sowie die Effektivität und die Effizienz des Managements in der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten (CF.OB 4 und CF.OB 12 – OB 16). Die vormals im IAS-Framework als eigenständige Zielsetzung gesehene Rechenschaftsverpflichtung des Managements („stewardship“) gem. IAS-Framework.14 wird nun nicht mehr als Ziel der Finanzberichterstattung aufgeführt. Die Aspekte der Rechenschaftsverpflichtung bzw. der Verantwortlichkeit des Managements werden nur als ein Element umschrieben, welches die zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse der Bericht erstattenden Einheit beeinflusst und damit final zu kapitalanlagebezogenen Entscheidungen beiträgt. Durch die klare Fokussierung der Boards auf die Bereitstellung von nützlichen Informationen für kapitalanlagebezogene Entscheidungen und die Berücksichtigung allein für dieses Ziel nützlicher Informationen im Zusammenhang mit der Rechenschaftsverpflichtung werden jedoch andere Aspekte, welche die Rechenschaftsfunktion nach überwiegender Meinung besaß, ausgeblendet. Insbesondere geht die Kontrollfunktion, welche bislang einen wesentlichen Teil der Rechenschaftsverpflichtung darstellte, durch die Konzentration auf die Kapitalanlageentscheidungen verloren. Andererseits gelingt mit der Konzentration auf ein einziges Ziel der Finanzberichterstattung nach IFRS tendenziell eher die Ableitung eines stringenten Systems von Grundsätzen der Finanzberichterstattung, welche die Anforderungen an Informationen der Finanzberichterstattung nach IFRS präzisieren (qualitative Anforderungen), und letztlich die potenzielle Generierung eines weitgehend konsistenten Systems von Einzel-Rechnungslegungsnormen, welche die qualitativen Anforderungen auf der nächsten Stufe umsetzen. Da gleichwohl die ausschließliche Beschränkung der Zielsetzung der Finanzberichterstattung auf die Informationsbereitstellung an gegenwärtige und potenzielle Investoren bereits im Due Process zu Phase A des gemeinsam mit dem FASB durchgeführten Conceptual Framework-Projekts zu den sehr umstrittenen Änderungen gegenüber dem...


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.