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E-Book

E-Book, Deutsch, 424 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 790 g

Klie Rechtskunde

Das Recht der Pflege alter Menschen

E-Book, Deutsch, 424 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm, Gewicht: 790 g

ISBN: 978-3-7486-0415-0
Verlag: Vincentz Network
Format: EPUB
Kopierschutz: Kein



Die Neuauflage erscheint Ende Oktober - jetzt vorbestellen!

Rechtskundig im besten Sinne des Wortes macht dieses Lehrbuch. Fallorientiert und verständlich sind Rechte der Pflegebedürftigen und der in der Pflege Beschäftigten dargestellt.


Rechte kennen, wahrnehmen, verteidigen. Die eigenen, wie die Rechte der Pflegebedürftigen. Mit diesem Handbuch vom Rechtsexperten Thomas Klie gelingt es.


Die 12., überarbeitete und erweiterte Auflage berücksichtigt alle gesetzlichen Neuregelungen. Das Lehrbuch orientiert sich an den Inhalten des Rahmenlehrplans zur generalistischen Ausbildung. Aus aktuellem Anlass werden eine Reihe von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie fallbezogen aufgegriffen.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einführung Das Ziel ist,  die Bedeutung des Rechts für die Ausbildung zur Pflegefachperson deutlich zu machen,  die Struktur des deutschen Rechts, insbesondere die Unterscheidung in »Zivilrecht« und »öffentliches Recht« sowie die unterschiedlichen »Rechtsquellen« zu erläutern,  den Umgang mit Recht in der pflegerischen Praxis zu reflektieren und Erklärungen anzubieten, die ein Abweichen von Recht »in Theorie« und der Wirklichkeit der Pflege verständlich machen.   Recht ist … BEZUG ZUM RAHMENLEHRPLAN Zum Ausbildungsstart sollen die Auszubildenden sich ein Bild machen über die Aufgaben, Handlungsfelder aber auch die Verantwortung professioneller Pflege. Auch die eigene Reflexion im Umgang mit dem Recht gehört dazu, wenn sich Auszubildende über ihre Motivation zum Beruf Gedanken machen und ihren Berufswunsch noch einmal überprüfen. Die Individualität und Autonomie der zu pflegenden Menschen sicherzustellen ist eine der Kernaufgaben der Pflege und zugleich ethische Grundlage pflegerischen Handelns. Das erfordert Rechtskenntnisse, die Fähigkeit, die Rechte anderer wahrzunehmen, aber auch sie durchzusetzen. Der Pflegeberuf ist ein verantwortungsvoller, sinnstiftender Beruf mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten. Verantwortung hat immer mit Recht zu tun und professionelles Pflegehandeln verlangt nach einem souveränen Umgang mit den rechtlichen Anforderungen im Alltag der Pflege. Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des zu pflegenden Menschen, die Beachtung des Prinzips der Autonomie der zu pflegenden Person und die eigenverantwortliche Wahrnehmung pflegerischer Aufgaben: All das gehört zu den Kompetenzen, die nach dem Rahmenlehrplan gem. § 53 PflBG im ersten Ausbildungsdrittel vermittelt werden soll. Recht, Gesetze, das sind für viele Pflegekräfte – und nicht nur für sie – Bücher mit sieben Siegeln, schwierig, langweilig, bisweilen Angst machend. Recht, das machen die Jurist*innen, ob nun Richter*innen in den verschiedenen Gerichten, Rechtsanwält*innen oder Staatsanwält*innen. Es liegt in ihren Händen, ob ich »Recht bekomme«, auch wenn ich »recht habe«. Die Sprache wirkt manchmal unverständlich und abstrakt. Es ist ein weit verbreitetes Gerücht, dass Recht schwierig sei. Zugegeben, es gibt schwierige Rechtsfragen, es gibt ebenso schwierige pflegerische und therapeutische Fragen. Wie in anderen Bereichen auch, ist es in manchen Fällen dringend anzuraten, sich fachlich, d. h. hier juristisch beraten zu lassen. Aber mit einem Grundstock an juristischem Wissen lassen sich viele Rechtsfragen verstehen, Rechte durchsetzen und wahrnehmen oder wenigstens die richtigen Fragen stellen. Erschreckend ist, wie viele Rechtsansprüche nicht wahrgenommen werden, wie viel Rechtsverzicht geleistet wird. Das Gerücht tut seine Dienste. Gerade in Corona Zeiten ist es wichtig, sich im Recht auszukennen – auch um den auf Pflege angewiesenen Menschen gerecht zu werden. Hierzu folgende »rechte Alltagsgeschichte«: EINE RECHTE ALLTAGSGESCHICHTE … Schwester Erika ist Altenpflegerin und 40 Jahre alt. Sie arbeitet seit zwei Jahren im Pflegeheim »Zur Kastanie«. Am liebsten nimmt sie die Frühschicht. Diese beginnt um 6 Uhr. Nach Möglichkeit sollen alle Bewohner*innen bis zum Frühstück, das um halb 9 beginnt, gewaschen sein. Das macht viel Arbeit, Zeit für ein persönliches Gespräch bleibt da nicht. Häufig steht sie ganz allein in einem Zimmer der Bewohner*innen und muss die zum Teil schwer pflegebedürftigen Bewohner*innen allein heben und umbetten. Für Schlaganfallpatienten mit Lähmungen ist das nicht ganz ungefährlich. Neulich hat sie vergessen, einen Rollstuhl zu arretieren und da wäre ihr beinahe ein Bewohner gestürzt. Heute spürte sie plötzlich einen stechenden Schmerz im Rücken. Sie muss sich irgendwie verhoben haben, aber sie arbeitet weiter. Beim Frühstück muss vielen Bewohner*innen geholfen werden, das Essen zu sich zu nehmen. Bei manchen, die ihre Tabletten und Tropfen sonst nicht nehmen würden, werden diese in den Tee gemischt oder unter den Brei gerührt. Besonders unruhige Patient*innen werden in einen speziellen Stuhl gesetzt, der mit dem Tischbein verbunden ist. So können sie nicht mit einem Mal aufstehen und weglaufen. Zu Beginn der Schicht bekommen die Diabetes II-Patienten ihre Spritze. Als Pflegefachperson sieht sie es gar nicht gern, dass zum Teil auch Pflegehilfskräfte und sogar der BuFDi die Spritze setzen, passiert ist aber bisher nichts. Die Zahl der an Demenz erkrankten Bewohner*innen hat deutlich zugenommen. Hier müssen sie die Bewohner*innen immer wieder überreden, doch dazubleiben und nicht den Wohnbereich zu verlassen. Ein besonders unruhiger Patient muss mit einem Bauchgurt am Rollstuhl festgebunden werden. Hier war neulich der Richter da, um sich den Patienten anzusehen. In der Coronakrise mussten sie dafür sorgen, dass an Demenz Erkrankte, die mobil waren, in ihrem Zimmer in Quarantäne bleiben. Das Gesundheitsamt sagte der PDL, notfalls müssten sie Bewohner*innen mit Fünf-Punkt-Gurten fixieren. Im Wohnbereichsteam versteht man sich eigentlich ganz gut. Vor Kurzem war der MDK da und hat eine Qualitätsprüfung durchgeführt. Er hat in alle Pflegedokumentationen geschaut, bei einzelnen Bewohner*innen haben sie sich sogar die Haut an den Beinen und am Gesäß angesehen. Das fanden manche Pflegekräfte eigentlich nicht in Ordnung. Die Arbeitsbedingungen im Heim »zur Kastanie« werden auch nicht besser: Der Heimleiter berichtete darüber, dass sie ihre Vorstellungen über eine Erhöhung der Heimentgelte in den Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen nicht haben durchsetzen können. Nun möchte man den Mitarbeitern das Weihnachtsgeld streichen und nur noch dann auszahlen, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Gewinn gemacht hat. Auch die Bewohner*innen haben unter den Einsparungen zu leiden: ihnen wurde das Taschengeld beziehungsweise der Barbetrag gekürzt. Nun fragen wir uns, ob wir vom Barbetrag eigentlich weiterhin noch die Zahnpasta und die Seife für die Bewohner*innen einkaufen sollen. Da bleibt denen doch kaum mehr etwas übrig, um sich einen Wunsch zu erfüllen. Auch die Angehörigen sind zum Teil ärgerlich. Manche von ihnen haben das Taschengeld für ihre Bewohner*innen verwaltet und da bleibt denen am Ende des Monats gar nichts mehr übrig. ÜBUNG Wo nimmt Schwester Erika ihre und die Rechte der Heimbewohner*innen wahr bzw. nicht wahr? Unterstreichen Sie die entsprechenden Textstellen Seine Rechte wahrzunehmen, Rechte durchzusetzen, das geht nicht von selbst. Das hat verschiedene Hintergründe. Einmal möchten wir mit Recht in unserem Alltag möglichst wenig zu tun haben. Dort, wo rechtliche Argumente ins Spiel kommen, verheißt dies nichts Gutes, stehen Konflikte ins Haus. In ein »gutes Leben«, ein »harmonisches« Zusammenleben passen keine juristischen Auseinandersetzungen. Ob in Familie, Freundschaft oder am Arbeitsplatz, meist wird das Argumentieren, Drohen, Ablehnen im Hinblick auf Recht als feindselig betrachtet. Aber es geht nicht immer »gerecht« zu, und es bestehen immer wieder Interessengegensätze. Ein anderer Grund mag darin liegen, dass Recht häufig mit Herrschaft und Machtausübung verbunden wird und auch tatsächlich zusammenhängt. »Rechtliche Argumente« werden oft dazu benutzt, um Autorität abzusichern, sich durchzusetzen, Diskussionen zu beenden. »Es ist rechtlich aber so«, heißt es oftmals von Seiten Vorgesetzter oder Eltern, und zwar auch dann, wenn sie vielleicht gar nicht recht haben. Sich gegen autoritäres Verhalten und Disziplinierungen zu wehren – nicht »trotzig«, sondern »erwachsen« – fällt vielen schwer. Sich etwas nicht gefallen zu lassen, das kostet Kraft und Überlegung, häufig auch Solidarität. Privates Stöhnen über ungerechte Zustände ist da schon einfacher. Ein weiterer Grund für die Schwierigkeit, Rechte durchzusetzen, mag in unserem eigenen Gerechtigkeitsgefühl liegen. Recht ist eine ganz wesentliche Orientierung für unsere Wahrnehmung im Alltag und im menschlichen Zusammenleben. Gerade in der Altenpflege müssen die dort Beschäftigten häufig unter Bedingungen arbeiten, die sowohl von ihnen als auch von alten Menschen als »ungerecht« empfunden werden. Für diese Bedingungen sind die Mitarbeiter*innen nicht verantwortlich. Dennoch ist es belastend, macht es ein »schlechtes Gewissen«, wenn in der alltäglichen Routine die Rechte der auf Pflege angewiesenen Menschen nicht in der gebotenen Weise beachtet werden. Recht erinnert uns dann daran, dass wir oft etwas tun (müssen?), was wir selbst nicht »in Ordnung« finden. Wir können uns nicht überall rechtlich »korrekt« verhalten – keiner tut dies! –, wir können uns auch nicht überall wehren, aber Recht kann  helfen, Wege aufzuzeigen, wie man sich (wenn es einem wichtig ist) wehren kann – EMANZIPATION,  deutlich machen, wo wir Rechte anderer verletzen, ohne dies vor lauter Alltagsroutine immer zu bemerken – REFLEXION,  Hilfen anbieten, anderen zu ihrem Recht zu verhelfen – HILFE,  uns darauf hinweisen, wofür wir einzustehen haben – VERANTWORTUNG,  eine Möglichkeit darstellen, Grundlagen des Zusammenlebens und -arbeitens verbindlich zu regeln – GESTALTUNG. Bevor spezielle Rechtsfragen der Pflege alter Menschen erörtert werden, sollen einige juristische Grundbegriffe eingeführt und erklärt werden, die für das Verständnis der folgenden Kapitel von Bedeutung sind. Gleichzeitig soll eine kurze...


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