E-Book, Deutsch, 163 Seiten, E-Book
ISBN: 978-3-7910-4543-6
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Das Buch gibt einen Überblick über Rahmenbedingungen und wichtige Themen, wie z.B. Infrastrukturinvestments oder Nachhaltigkeit und stellt die Vorschriften aus Sicht der BaFin dar, so dass Nutzer Anhaltspunkte für ihr konkretes Problem bei der Kapitalanlage erhalten. Verweise auf weitere Rechtsnormen bieten Hilfestellung für tiefergehende Fragen.
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Einleitung
1 Rechtliche Grundlagen
2 Bewertung und Risikomessung unter Solvency II
3 Kapitalanlagerisikomanagement
4 Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage von Versicherern
5 Berichterstattung über Kapitalanlagen
6 Ausblick
2 Bewertung und Risikomessung unter Solvency II
Marco Loskamp Voraussetzung für die Beantwortung der Frage, ob ein Versicherungsunternehmen über ausreichende finanzielle Mittel zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten verfügt, ist eine Bewertung der vorhandenen Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten. Die Ergebnisse der Bewertung werden in der Solvabilitätsübersicht in Form einer Bilanz gegenübergestellt. EXKURS: EIGENMITTEL UNTER SOLVENCY II Unter Solvency II wird statt »Solvency-II-Bilanz« häufig der Begriff »Solvabilitätsübersicht« verwendet. Ein Unterschied zu »echten« Bilanzen liegt im Eigenkapital. Üblicherweise ist der Wert des Eigenkapitals in einer Bilanz genau der Unterschied zwischen dem Wert der Vermögensgegenstände und dem Wert der Verbindlichkeiten. Unter Solvency II sind statt des Eigenkapitals »Eigenmittel« maßgebend. Sie enthalten auch außerbilanzielle Werte (»ergänzende Eigenmittel«) und umgewidmete (nachrangige) Verbindlichkeiten. Diese stehen jeweils unter Genehmigungsvorbehalt der Aufsicht. Beispiele: Garantiezusagen von Gruppenmüttern, die im Falle einer Unterdeckung der Solvenzkapitalanforderung das notwendige Kapital stellen, Nachrangdarlehen, die im Falle einer Unterdeckung der Solvenzkapitalanforderung nicht zurückzuzahlen sind. Abb. 2.1: Eigenmittel im Rahmen der Solvency-II-Bilanz (Quelle: eigene Darstellung) Dieses Kapitel stellt die Grundzüge der Bewertung von Kapitalanlagen in der Solvabilitätsübersicht und der Umbewertung von Vermögensgegenständen für die Zwecke der Risikomessung vor. 2.1 Die Bewertung von Vermögensgegenständen
Solvency II ist ein marktwertbasiertes Solvenzregime. Im Idealfall gibt es zu jeder einzelnen Position der Solvabilitätsübersicht einen an einem transparenten Markt ablesbaren Marktwert, der für alle Marktteilnehmer gleich ist. Dieser Idealfall gilt aber nur für eine Teilklasse von Kapitalanlageinstrumenten, z. B. Staatsanleihen. Am anderen Ende des Spektrums stehen Kapitalanlagen ohne Marktpreis. Ein Beispiel sind komplexe Instrumente, deren Preis durch eine rein bilaterale Vereinbarung von Konditionen zwischen den beiden Vertragspartnern festgelegt wird. Die Konditionen werden nicht veröffentlicht, folglich ist der Preis nicht transparent für andere Markteilnehmer einsehbar. Andere Vertragspartner würden, wenn sie einen derartigen Vertrag überhaupt abschließen können oder wollen, hierfür möglicherweise einen anderen Preis vereinbaren. Der Marktwert für das Instrument lässt sich deshalb nicht zweifelsfrei bestimmen. Andere Beispiele sind etwa strategische Beteiligungen und selbst genutzte Immobilien. Um dieses Spektrum an unterschiedlichen Kapitalanlageinstrumenten so gut wie möglich einer marktkonsistenten Bewertung zugänglich zu machen, sieht Solvency II eine Bewertungshierarchie vor, der zufolge jeweils der erste Bewertungsansatz maßgebend ist, der für den zu bewertenden Vermögensgegenstand anwendbar ist: an aktiven Märkten notierte1 Marktpreise, an aktiven Märkten notierte Marktpreise ähnlicher Vermögenswerte, alternative Berechnungsmethoden möglichst ohne unternehmensspezifische Inputfaktoren, sondern weitestgehend auf Marktdaten basierend, Preisnotierungen für ähnliche oder identische Produkte, die an nicht-aktiven Märkten notiert sind, andere beobachtbare Inputfaktoren (z. B. Zinsen, implizite Volatilitäten, Kredit-Spreads), auf beobachtbare Marktdaten gestützte Inputfaktoren, auch wenn die Inputfaktoren selbst nicht direkt beobachtbar sind, Berechnungsmethoden, die relevante Inputfaktoren möglichst so einschätzen wie Marktteilnehmer, die die unternehmensspezifische Situation nicht kennen. Die Bewertungshierarchie ist in Art. 10 der DV 2015/35 normiert. Alle Vermögenswerte sind gemäß Art. 8 unter der Annahme der Unternehmensfortführung zu bewerten.2 2.2 Die Risikomessung nach der Standardformel
Dr. Filip Uzelac 2.2.1 Wesen der Standardformel
In der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) unter Solvency II wird der Verlust an Basiseigenmitteln, der durch mögliche negative Entwicklungen im Laufe eines Jahres eintreten kann, modelliert. Die Änderung an Eigenmitteln innerhalb des nächsten Jahres ist aus heutiger Sicht unbekannt und kann als zufälliges Ereignis angesehen werden. Eine ausreichende Höhe an Eigenmitteln soll in erster Linie sicherstellen, dass die Unternehmen selbst bei einer Realisation von höheren Verlusten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern weiter erfüllen können. Unter Solvency II sind als Mindestsicherheitsniveau 99,5 % vorgeschrieben. Die Eigenmittel sollen also mindestens für ein »200-Jahres-Ereignis« ausreichen. Die Solvabilitätsübersicht unter Schock soll dabei denselben Bewertungsansätzen genügen wie im Basisfall. Die Standardformel ist modular aufgebaut. Jedes für ein typisches Versicherungsunternehmen wesentliche Risiko wird zunächst isoliert in einem eigenen Modul betrachtet (vgl. dazu Abb. 2.2). Das jeweilige Risiko wird über definierte Wertverluste oder Parameteränderungen (Schocks) definiert. Die Parameteränderungen und Schocks sind dabei auf europäischer Ebene unter Einbezug von Marktdaten sowie unternehmensindividuellen Daten so kalibriert worden, dass sie ein »200-Jahres-Ereignis« in Bezug auf das betrachtete Einzelrisiko für ein europäisches »Durchschnittsunternehmen« widerspiegeln (für Details siehe CEIOPS, 2010). Anschließend werden die einzelnen Risiken unter Verwendung von vorgegebenen Korrelationen zu einem Gesamt-SCR aggregiert. Abb. 2.2: Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (SCR) über alle Risiken hinweg (Quelle: eigene Darstellung nach der DV 2015/35) Aggregation unter Verwendung von Korrelationen Gewisse Risiken stehen nicht völlig isoliert nebeneinander, sondern können Wechselwirkungen unterliegen. Steigen bspw. die risikolosen Zinsen festverzinslicher Anleihen an, werden Investments in Aktien unter Umständen weniger attraktiv, was zu Kursrückgängen führt. Dies wird in der Standardformel vereinfacht unter Verwendung von Annahmen über Korrelationen zwischen den einzelnen Effekten modelliert. Die Kapitalanforderung für das Marktrisiko wird in der Standarddarstellung mit der Formel (1) berechnet. Für das Marktrisikomodul legt die DV 2015/35 die in Tabelle 2.1 aufgeführte Korrelationsmatrix fest. Dabei legt Art. 165 den in der Tabelle mit »A« bezeichneten Faktor mit null fest, wenn das Zinsanstiegsrisiko das Zinsrückgangsrisiko übersteigt. Ansonsten wird der Faktor mit 0,5 determiniert. Zins Aktien Immobilien Spread Wechselkurs Konzentration Zins 1 A A A 0,25 0 Aktien A 1 0,75 0,75 0,25 0 Immobilien A 0,75 1 0,5 0,25 0 Spread A 0,75 0,5 1 0,25 0 Wechselkurs 0,25 0,25 0,25 0,25 1 0 Konzentration 0 0 0 0 0 1 Tabelle 2.1: Korrelationsmatrix für das Marktrisikomodell (DV 2015/35, Art. 164) Zur Materialität der Teilrisiken Die Kapitalanforderungen für das...