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E-Book, Deutsch, 447 Seiten, eBook

Reihe: Studien zur Inneren Sicherheit

Lange Kriminalpolitik

E-Book, Deutsch, 447 Seiten, eBook

Reihe: Studien zur Inneren Sicherheit

ISBN: 978-3-531-90894-6
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Die Beiträge des Buches bieten eine umfassende Darstellung der historischen, theoretischen und empirischen Forschung zur Kriminalpolitik. Aus interdisziplinärer Sicht werden die Entwicklungsmuster und die Ausdifferenzierung der Kriminalpolitik innerhalb des gesellschaftlichen und politischen Systems herausgearbeitet.

Dr. Hans-Jürgen Lange ist apl. Professor für Politikwissenschaft an der Philipps-Universität Marburg und Wiss. Direktor des Rhein-Ruhr-Instituts für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) an der Universität Duisburg-Essen.
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1;Inhalt;6
2;Einleitung;10
3;I Kriminalpolitik in Deutschland 1871- 1945;15
3.1;1 Kriminalpolitik im Kaiserreich;16
3.1.1;1.1 Der Schulenstreit, Gesellschaftsschutz und die Genese eines spezialpräventiven kriminalpolitischen Programms;16
3.1.2;1.2 Verbrechertypologien als Kriminalpolitik;18
3.1.3;1.3 Entwicklungslinien der Jugend-Kriminalpolitik in der Zeit des Kaiserreiches;19
3.1.4;1.4 Polizeipolitik als Kriminalpolitik;21
3.1.5;Literatur;24
3.2;2 Kriminalpolitik in der Weimarer Republik;26
3.2.1;2.1 Strafrechtsreform als Kriminalpolitik;27
3.2.2;2.2 Entpönalisierung als Kriminalpolitik: Die Anwendung von Geldstrafen;29
3.2.3;2.3 Der „Erziehungsvorrang“ in der (Jugend-) Kriminalpolitik: Das Jugendgerichtsgesetz vom 6. Februar 1923;29
3.2.4;2.4 Die Diskussion um die Sicherungsverwahrung als spezialpräventive kriminalpolitische Strategie;30
3.2.5;2.5 Polizeipolitik als Kriminalpolitik: Die gescheiterte Einrichtung eines Reichskriminalpolizeiamtes;34
3.2.6;Literatur;36
3.3;3 Kriminalpolitik im NS-System;38
3.3.1;3.1 Herausbildung und Entwicklung der NS-Kriminalpolitik;38
3.3.2;3.2 Politisch-institutionelle Zuständigkeiten;40
3.3.3;3.3 Entscheidungsrelevante Akteure und Leitideen;42
3.3.4;3.4 Grundzüge der kriminalpolitischen Strategien;45
3.3.5;3.5 Verbrechens- und Kriminalitätsbegriff;50
3.3.6;3.6 Kriminalpolitik und Grundrechte;51
3.3.7;3.7 Die NS-Kriminalpolitik als historisches Modell;53
3.3.8;Literatur;54
4;II Kriminalpolitik in der Nachkriegszeit;58
4.1;4 Kriminalpolitische Vorgaben der alliierten Besatzungsmächte;60
4.1.1;4.1 Alliierte Besatzungsplanungen zu Strafjustiz und Polizei in Deutschland;60
4.1.2;4.2 Eingriffe in das deutsche Strafrecht;63
4.1.3;4.3 Vorgaben für Organisation und Personal der Strafverfolgungsbehörden;66
4.1.4;4.4 Vorgaben für die Befugnisse der Polizei;73
4.1.5;Literatur;76
5;III Kriminalpolitik in der DDR;80
5.1;5 Kriminalpolitik im institutionellen System der DDR;82
5.1.1;5.1 Gab es eine „Kriminalpolitik“ in der DDR?;82
5.1.2;5.2 Kriminalisierungstendenzen in der DDR;85
5.1.3;5.3 „Sozialistische Strafrechtspflege“;91
5.1.4;Literatur;96
6;IV Kriminalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland;102
6.1;6 Kriminalpolitik im institutionellen System der Bundesrepublik Deutschland;104
6.1.1;6.1 Dimensionen des Politikfeldes „Kriminalpolitik“;105
6.1.2;6.2 Formale Struktur der Kriminalpolitik im politischen System;108
6.1.3;6.3 Kriminalpolitische Diskurse im institutionellen System;114
6.1.4;6.4 Besonderheiten der Kriminalpolitik;119
6.1.5;Literatur;120
6.2;7 Problemdefinition und Agendagestaltung in der Kriminalpolitik;122
6.2.1;7.1 Problemdefinition und Agendagestaltung – Vorbemerkungen zum analytischen Rahmen;123
6.2.2;7.2 Anknüpfungspunkte der Problemwahrnehmung und der Agendagestaltung;124
6.2.3;7.3. Akteure der Agendagestaltung;129
6.2.4;7.4 Agendagestaltung und die Rationalität von Kriminalpolitik;134
6.2.5;Literatur;135
6.3;8 Formulierung, Implementation und Evaluierung von kriminalpolitischen Programmen;138
6.3.1;8.1 Kriminalpolitik als politischer Prozess;138
6.3.2;8.2 Neue Steuerungsmodelle bei der Polizei;141
6.3.3;8.3 Politikformulierung;143
6.3.4;8.4 Implementation;146
6.3.5;8.5 Politikevaluierung;150
6.3.6;8.6 Die Frage der Wirkung und die der Demokratie;153
6.3.7;Literatur;154
6.4;9 Organisierte Kriminalität;156
6.4.1;9.1 OK in verschiedenen Bezugssystemen;157
6.4.2;9.2 OK und OK-Wirklichkeiten;167
6.4.3;9.3 OK: Alternativen;170
6.4.4;Literatur;172
6.5;10 Rauschgiftkriminalität;174
6.5.1;10.1 Entwicklung der Rauschgiftkriminalität;174
6.5.2;10.2 Die Konsumenten;176
6.5.3;10.3 Drogenhandel und organisierte Kriminalität;185
6.5.4;Literatur;190
6.6;11 Wirtschaftskriminalität;192
6.6.1;11.1 Zum Programm „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität“;192
6.6.2;11.2 Die Forschungsaktivitäten zum Thema „Wirtschaftskriminalität“;196
6.6.3;11.3 Wirkungsanalyse des Programms „Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität“ – oder was blieb?;207
6.6.4;Literatur;210
6.7;12 Umweltkriminalität;218
6.7.1;12.1 Definition von Umweltkriminalität;218
6.7.2;12.2 Die Rolle der Polizei;220
6.7.3;12.3 Die Bayerische Naturschutzwacht;220
6.7.4;12.4 Die Naturschutzwacht im Kampf gegen Umweltsünder;227
6.7.5;Literatur;229
6.8;13 Null-Toleranz;232
6.8.1;13.1 Die USA als Vorbild?;233
6.8.2;13.2 Die Kriminalität in den USA;234
6.8.3;13.3 Das „Wunder“ von New York;235
6.8.4;13.4 Community Policing statt Zero Tolerance;238
6.8.5;13.5 Erklärungsversuche des Kriminalitätsrückganges;239
6.8.6;13.6 Konsequentes Personalmanagement;241
6.8.7;13.7 Broken Windows;242
6.8.8;13.8 Null Toleranz – für Scharfmacher;246
6.8.9;13.9 Grundrecht „Sicherheit“?;247
6.8.10;Literatur;249
6.9;14 Kriminalprävention;252
6.9.1;14.1 Begriff;252
6.9.2;14.2 Zielsetzung;253
6.9.3;14.3 Technoprävention;254
6.9.4;14.4 Polizei und Prävention;255
6.9.5;14.5 „Repressive Prävention“;256
6.9.6;14.6 Kommunale Kriminalprävention;257
6.9.7;14.7 Opferforschung, Signale der Unsicherheit und Prävention;259
6.9.8;14.8 Lokale Sicherheitsdiagnose, Kriminalitätslagebilder, regionale Kriminalitätsanalysen;263
6.9.9;Literatur;266
6.10;15 Kriminalpolitik und neue Kommunikationstechniken – politikfeldanalytische Betrachtungen;270
6.10.1;15.1 Internetnutzung und Kriminalpolitik unter politikfeldanalytischen Gesichtspunkten;271
6.10.2;15.2 Charakteristika der neuen Kommunikationstechniken;273
6.10.3;15.3 Auswirkungen des Internets auf kriminalpolitische Aushandlungsprozesse;278
6.10.4;Literatur;287
6.11;16 Kriminalpolitik und Entwicklung der Einsatztechniken in der Polizei;290
6.11.1;16.1 Einsatztechniken als Gegenstand der Kriminalpolitik;290
6.11.2;16.2 Entwicklung der Technik bei der Polizei;291
6.11.3;16.3 Aktuelle Tendenzen - Das Beispiel DNA-Analyse;296
6.11.4;16.4 Kriminalpolitik und Einsatztechnik;303
6.11.5;Literatur;304
6.12;17 Kriminalpolitik und Strafrecht;308
6.12.1;17.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen staatlichen Strafens;309
6.12.2;17.2 Kriminalpolitik und Strafgesetz;310
6.12.3;17.3 Das Strafrecht der Risikogesellschaft – Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht als Beispiele moderner Strafgesetzgebung;317
6.12.4;Literatur;323
6.13;18 Entkriminalisierung und alternative Sanktionen;326
6.13.1;18.1 Zwei Begriffe von Entkriminalisierung;326
6.13.2;18.2 Alternative Sanktionen;335
6.13.3;Literatur;340
6.14;19 Der Bürger als kriminalpolitischer Akteur: Politische Anstrengungen zur Vergemeinschaftung der Verantwortung für Sicherheit und Ordnung;344
6.14.1;19.1 „Kriminogene Unordnung“ – Anmerkungen zum inhaltlichen Wandel der Politik der Inneren Sicherheit;345
6.14.2;19.2 Wandel der Politik der Inneren Sicherheit auf der Ebene der beteiligten Akteure;348
6.14.3;19.3 Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Responsibilisierung in der Großstadt: das Beispiel Köln;353
6.14.4;Literatur;357
6.15;20 Kriminalpolitik und Privatisierung öffentlicher Räume;362
6.15.1;20.1 Raumgreifender Neoliberalismus – Privatisierung öffentlicher Räume;362
6.15.2;20.2 Neoliberale Globalisierung und Privatisierung öffentlichen Raums;366
6.15.3;20.3 (Innerstädtische) Einkaufszentren, Shopping Malls und Bahnhöfe;370
6.15.4;20.4 Business Improvement Districts;373
6.15.5;Literatur;380
6.16;21 Europäisierung der Kriminalpolitik;388
6.16.1;21.1 Der Nationalstaat in der supranationalen Umorientierung;388
6.16.2;21.2 Jeder für sich und alle für das Gleiche?;390
6.16.3;21.3 Die Integrationsmechanismen in der Kriminalpolitik;392
6.16.4;21.4 Vernetzung à la carte;397
6.16.5;21.5 Außenpolitik ist auch Kriminalpolitik;400
6.16.6;Literatur;401
7;V Kriminalpolitik und Wissenschaft;404
7.1;22 Kriminalpolitik und kriminologische Forschung;406
7.1.1;22.1 Kriminalpolitik, Gesetzgebung und die Kriminologie – Grundsatzfragen;406
7.1.2;22.2 Erkenntnisse zum Einfluss der Kriminologie auf die Kriminalpolitik;419
7.1.3;22.3 Kriminologie und Kriminalpolitik: Kenntnisse und Defizite;425
7.1.4;Literatur;427
7.2;23 Kriminalpolitik, politische Steuerung und wissenschaftliche Politikberatung;432
7.2.1;23.1 Wissenschaftliche Politikberatung im politischen Prozess;433
7.2.2;23.2 Modelle der Politikberatung;434
7.2.3;23.3 Zielsetzungen der Politikberatung;435
7.2.4;23.4 Voraussetzungen und Restriktionen wissenschaftlicher Politikberatung in der Kriminalpolitik;437
7.2.5;23.5 Kriminalpolitik und wissenschaftliche Politikberatung;443
7.2.6;Literatur;449
8;Anhang;453
8.1;Abkürzungen;454
8.2;Autoren;458
8.3;Stichworte;468

Kriminalpolitik in Deutschland 1871–1945.- Kriminalpolitik im Kaiserreich.- Kriminalpolitik in der Weimarer Republik.- Kriminalpolitik im NS-System.- Kriminalpolitik in der Nachkriegszeit.- Kriminalpolitische Vorgaben der alliierten Besatzungsmächte.- Kriminalpolitik in der DDR.- Kriminalpolitik im institutionellen System der DDR.- Kriminalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland.- Kriminalpolitik im institutionellen System der Bundesrepublik Deutschland.- Problemdefinition und Agendagestaltung in der Kriminalpolitik.- Formulierung, Implementation und Evaluierung von kriminalpolitischen Programmen.- Organisierte Kriminalität.- Rauschgiftkriminalität.- Wirtschaftskriminalität.- Umweltkriminalität.- Null-Toleranz.- Kriminalprävention.- Kriminalpolitik und neue Kommunikationstechniken —politikfeldanalytische Betrachtungen.- Kriminalpolitik und Entwicklung der Einsatztechniken in der Polizei.- Kriminalpolitik und Strafrecht.- Entkriminalisierung und alternative Sanktionen.- Der Bürger als kriminalpolitischer Akteur: Politische Anstrengungen zur Vergemeinschaftung der Verantwortung für Sicherheit und Ordnung.- Kriminalpolitik und Privatisierung öffentlicher Räume.- Europäisierung der Kriminalpolitik.- Kriminalpolitik und Wissenschaft.- Kriminalpolitik und kriminologische Forschung.- Kriminalpolitik, politische Steuerung und wissenschaftliche Politikberatung.


1 Kriminalpolitik im Kaiserreich (S. 15)

Herbert Reinke

1.1 Der Schulenstreit, Gesellschaftsschutz und die Genese eines spezialpräventiven kriminalpolitischen Programms

1.2 Verbrechertypologien als Kriminalpolitik

1.3 Entwicklungslinien der Jugend-Kriminalpolitik in der Zeit des Kaiserreiches

1.4 Polizeipolitik als Kriminalpolitik

Die Geschichte der Kriminalpolitik in der Zeit des Deutschen Kaiserreiches ist vor allem eine Geschichte strafrechtlicher Programmdebatten, die unter der Bezeichnung „Schulenstreit" einen herausragenden Platz in der deutschen Strafrechtsentwicklung einnehmen. Diese strafrechtlichen Programmdebatten sind nicht losgelöst von den zeitgenössischen kriminalwissenschaftlichen Deutungsmustern zu beobachten, die wiederum kriminalpolitische Strategien und Zielsetzungen im weiteren Fortgang des 20. Jahrhunderts beeinflusst haben.

Weniger deutlich erkennbar sind die kriminalpolitischen Komponenten der Polizeipolitik in der Zeit vor 1918, die in dieser Zeit noch durch Professionalisierungsbemühungen der Institution „Polizei" geprägt waren. Einige der kriminalpolitischen Fokussierungen der Zeit vor 1918 (Strafrechtsdebatten und Kriminalpolitik, kriminalwissenschaftliche Deutungsmuster und Kriminalpolitik, Jugend- Kriminalpolitik, Polizeipolitik und Kriminalpolitik) sollen im Folgenden stichwortartig skizziert werden.

1.1 Der Schulenstreit, Gesellschaftsschutz und die Genese eines spezialpräventiven kriminalpolitischen Programms

In der rechtswissenschaftlichen Literatur gilt Franz von Liszt, verwandt mit dem gleichnamigen Komponisten, als einer der wichtigsten Strafrechtsreformer in der Zeit des Deutschen Kaiserreiches. Er wird dort in der Regel als Initiator einer zweckrationalen, präventiven Kriminalpolitik verstanden. Nicht Abschreckung oder Sühne, sondern Prävention durch Besserung, eventuell durch Unschädlichmachung von Verbrechern, abhängig von deren jeweiliger Gefährlichkeit und Besserungsfähigkeit sollte Zweck der Strafe sein und die Gesellschaft vor dem Verbrechen schützen.

Dazu sollten verschiedene Disziplinen zusammengeführt werden: Strafrechtslehre, Kriminalstatistik, Kriminalanthropologie und Kriminalpsychologie sollten in einer „Gesamten Strafrechtswissenschaft" integriert werden, um die Kriminalitätskontrolle empirisch-naturwissenschaftlich neu zu fundieren. Mit diesen Ansätzen begründete Franz von Liszt die „moderne Schule" der Strafrechtswissenschaft.

Die von ihm propagierte utilitaristische Strafrechtskonzeption löste eine Debatte aus, die als Schulenstreit in die Rechtsgeschichte eingegangen ist. Dabei standen sich die moderne Liszt-Schule und die klassische Strafrechtsschule gegenüber. Letztere vertrat das Modell der Vergeltungsstrafe, das nach der Schwere der Tat die Schuld des Täters bemaß und entsprechend die Strafe bestimmte (vgl. Frommel 1987, Kubink 2002).

Die klassische Schule vertrat nicht unbedingt einheitliche Positionen, wurde aber durch gemeinsame Gegnerschaft zu den Thesen der Liszt-Schule zusammengehalten. Einige unter ihnen verstanden im Sinne der absoluten Straftheorien Kants und Hegels die sich in der Strafe ausdrückende Sühne als sittliches Gebot. Andere wiederum sahen die Vergeltungsstrafe als ein Instrument der Abschreckung zum Zweck des Schutzes positiver Normen.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatten sich auch diejenigen Strafrechtler den Gedanken der Generalprävention, d. h. der Sicherung der Rechtsordnung durch allgemein abschreckende Strafandrohungen, zu eigen gemacht, deren Lehrmeinung vorrangig auf dem Sühnegedanken beruhte. Ungeachtet der unterschiedlichen theoretischen Positionen teilten alle Anhänger der klassischen Schule die Grundannahme, dass die Strafe nach der schuldhaften Tat, nicht nach persönlichen Merkmalen des Täters zu bemessen sei.

Der Schulenstreit wurde unter den Zeitgenossen mit großer Intensität ausgetragen. Diese Intensität erklärt sich nicht zuletzt daraus, dass im Schulenstreit unterschiedliche Ausprägungen staatlicher bzw. kriminalpolitischer Interventionsmöglichkeiten zum Ausdruck kamen. Die Vertreter der klassischen Schule, die cum grano salis in der einen oder anderen Form noch durch die politischen Ideen des klassischen (vormärzlichen) Liberalismus geprägt waren und die Aufgaben des Rechtsstaates vornehmlich in der Einhaltung der Rechtsordnung sahen, verstanden den sich in der modernen Schule manifestierenden sozialen bzw. kriminalpolitischen Interventionismus als den falschen Weg.


Dr. Hans-Jürgen Lange ist apl. Professor für Politikwissenschaft an der Philipps-Universität Marburg und Wiss. Direktor des Rhein-Ruhr-Instituts für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) an der Universität Duisburg-Essen.


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