Looschelders / Michael | 2. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 12, 58 Seiten

Reihe: Düsseldorfer Reihe

Looschelders / Michael 2. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum

Aktuelle Probleme des Personenschadens

E-Book, Deutsch, Band 12, 58 Seiten

Reihe: Düsseldorfer Reihe

ISBN: 978-3-86298-218-9
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Am 11. Mai 2012 fand das 2. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Im Rahmen dieser Kooperationsveranstaltung des Instituts für Versicherungsrecht der Universität Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde über aktuelle Probleme des Personenschadens diskutiert.

Verkehrsunfälle führen immer wieder zu Personenschäden. Im Anschluss daran stellen sich sowohl für den Geschädigten als auch für sein Umfeld Fragen nach Ersatzansprüchen. So kann sich für den Geschädigten ein Schaden daraus ergeben, dass er zur Führung des Haushalts nicht mehr in der Lage ist. Zudem können verletzungsbedingte Anpassungen am Wohnraum notwendig werden. Daneben stellen sich auch für die Sozialversicherungsträger, den Arbeitgeber oder private Schadenversicherer Fragen nach einem Ersatz von Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfällen.

Drei Referenten aus den Bereichen Rechtsprechung, Wissenschaft und Versicherungswirtschaft gingen diesen und ähnlichen Problemen in ihren Beiträgen nach. Dabei nahmen sie insbesondere die hierzu ergangene Rechtsprechung in den Blick, die nicht immer zu einer einheitlichen Bewertung gelangt.

Der Beitragsband richtet sich an Richter, Fachanwälte und andere Praktiker aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie Wissenschaftler.
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1;2. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum
;1
1.1;Vorwort;6
1.2;Inhaltsverzeichnis;8
1.3;Die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens;10
1.3.1;Überblick;10
1.3.2;I. Ausgangsfall;11
1.3.2.1;1. Welche Verrichtungen fallen unter den Haushaltsführungsbegriff?;12
1.3.2.2;2. Was ist die Rechtsgrundlage für den Ausgleich des Haushaltsführungsschadens?;13
1.3.2.3;3. Wirkt es sich auf die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens aus, dass nach dem Ausfall der mit der Haushaltsführung befassten Person der Rückstand durch überobligationsmäßigen Einsatz anderer Personen aufgefangen wird und deshalb die Inanspruchnahme einer fremden Hilfskraft entbehrlich wird?;14
1.3.2.4;4. Was ist zur schlüssigen Darlegung des Haushaltsführungsschadens eines Unfallgeschädigten nach § 843 Abs. 1 Satz 1 BGB – sei es als Erwerbsschaden, sei es unter dem Gesichtspunkt der Vermehrung eigener Bedürfnisse – konkret vorzutragen?;15
1.3.2.5;5. Unterliegt die auf Ersatz des Haushaltsführungsschadensgerichtete Klage im Falle nicht hinreichend substantiierter Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen, wie im
Ausgangsfall, ohne weiteres der Abweisung?;17
1.3.2.6;6. Bleibt es dann bei der erstinstanzlichen klageabweisenden Entscheidung?;18
1.3.2.7;7. Wie ermittelt das Gericht einen nur unzulänglich dargelegten Haushaltsführungsschaden nach freier Überzeugung unter Würdigung aller Umständeim Sinne des § 287 Abs. 1 ZPO?;18
1.3.2.8;8. Gibt es eine Unerheblichkeitsgrenze für den Ersatzanspruch bei Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung?;21
1.3.2.9;9. Welcher Stundensatz ist für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens zu berücksichtigen?;23
1.3.2.10;10. Was bedeuten die dargelegten Berechnungsgrundsätze für den Ausgangsfall?;24
1.3.2.11;11. Tabelle 1 oder 8 nach Schulz-Borck/Pardey?;25
1.3.2.12;12. Gibt es eine Altersgrenze für die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens?;26
1.3.3;II. Erste Abwandlung des Ausgangsfalls;27
1.3.3.1;Kann das vorprozessuale Regulierungsverhalten einer Kfz-Haftpflichtversicherung Auswirkungen für diematerielle Rechtslage haben?;28
1.3.4;III. Zweite Abwandlung des Ausgangsfalls;29
1.3.4.1;Ist die Klägerin wegen des Erwerbsunfähigkeitsrentenbezuges überhaupt noch zur Geltendmachung des Haushaltsführungsschadensaktiv legitimiert und ggf. in welchem Umfang?;29
1.3.5;IV. Dritte Abwandlung des Ausgangsfalls;31
1.4;Personenschaden und Wohnen;34
1.4.1;Überblick;34
1.4.2;I. Bedeutung des Wohnens für den Menschen;34
1.4.3;II. Auswirkungen auf das Wohnen bei Verletzung oder Tötung eines Menschen durch einen Verkehrsunfall;35
1.4.4;III. Verletzung;36
1.4.4.1;1. Verletzungsbedingte Inanspruchnahme von besonderem Wohnraum;36
1.4.4.2;2. Beeinträchtigung der Fähigkeit, ein Einfamilienhaus zu errichten;39
1.4.4.3;3. Die richtungweisende Leitentscheidung des BGH vom 6. 6. 1989, NZV 1989, 387;40
1.4.4.4;4. Die höchstrichterliche Judikatur in Österreich;41
1.4.5;IV. Tötung;44
1.4.6;1. Art der Deckung des Wohnbedarfs, Eigentum oder Miete, Haus oder Wohnung;44
1.4.7;2. Eigenleistungen zur Errichtung eines Eigenheims;48
1.4.8;3. Ersatzfähigkeit von Wohnkosten in Patchworkfamilien;50
1.4.9;4. Zusammenfassung;51
1.5;Gesetzliche Forderungsübergänge und ihre Folgen;54
1.5.1;Überblick;54
1.5.2;I. Einführung;54
1.5.3;II. Gemeinsamkeiten und Unterschiede gesetzlicher Forderungsübergänge im Hinblick auf Zeitpunkt des Anspruchsübergangs und bei Mithaftungsfragen;56
1.5.3.1;1. Zeitpunkt des Forderungsübergangs;56
1.5.3.2;2. „Quotenvorrecht“ oder „relative Theorie“;61
1.5.4;III. Ausgewählte Kongruenzfragen;64
1.5.5;IV. Familienprivileg;65
1.5.6;V. Aus der Praxis der Formulierung von Abfindungsvergleichen;66
1.5.7;VI. Fazit;67


Looschelders, Dirk
Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema „Die Anpassung im Internationalen Privatrecht“, die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema „Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht“. Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer „Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie“ verliehen. In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-recht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommen¬tar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden.


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