Looschelders / Michael | 6. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 31, 88 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 140 g

Reihe: Düsseldorfer Reihe

Looschelders / Michael 6. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum

Kinder im Straßenverkehr

E-Book, Deutsch, Band 31, 88 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 140 g

Reihe: Düsseldorfer Reihe

ISBN: 978-3-86298-429-9
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Immer wieder kommt es zu Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt sind. Die vier Referenten beleuchten die Besonderheiten, die bei solchen Unfällen zu berücksichtigen sind.
Statistisch ist die Zahl der im Straßenverkehr verletzten Kinder in den letzten 20 Jahren deutlich gesunken. Dabei variieren die Zahlen je nach Alter und Art der Verkehrsteilnahme. Außerdem ist das Unfallverhalten der Kinder abhängig von Tages- und Jahreszeit.
Im Rahmen von Verkehrsunfällen können Kinder sowohl als Opfer als auch als Täter involviert sein. Im ersteren Fall sind anspruchskürzende Umstände, wie beispielsweise das Fehlverhalten der Eltern, zu berücksichtigen. Im letzteren Fall ist vor allem die Deliktsfähigkeit des Minderjährigen zu klären.
Oft führen Verkehrsunfälle zu schweren Verletzungen mit Dauerfolgen. Es kann zu einem Erwerbsschaden und einem Mehrbedarf durch Betreuung und Pflege kommen. Verunglücken die Eltern tödlich, geht es auf Seiten der Kinder vor allem um den Ersatz von Unterhaltsansprüchen.
Der mit solchen Verkehrsunfällen betraute Rechtsanwalt hat darauf zu achten, dass er eine wirksame anwaltliche Vollmacht erhält und den Sachverhalt ausreichend aufklärt. Auch Kinder können für die Aufklärung wertvolle Zeugen sein. Bei der Auszahlung des Schadensersatzes kann der Rechtsanwalt gehalten sein, dafür Sorge zu tragen, dass das Geld mündelsicher angelegt wird.
Der Band richtet sich an Richter, Fachanwälte und andere Praktiker aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie Wissenschaftler.
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Weitere Infos & Material


1;6. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum: Kinder im Straßenverkehr;1
1.1;Vorwort;6
1.2;Inhaltsverzeichnis;8
1.3;Siegfried Brockmann: Kinder im Straßenverkehr: Gefahren, Grenzen, Möglichkeiten;10
1.4;Jürgen Jahnke: Eltern haften für ihre Kinder? – Kinder verantworten ihre Eltern … und mehr!;14
1.4.1;Übersicht;14
1.4.2;I. Rechtsnormen;15
1.4.2.1;1. BGB;15
1.4.2.2;2. StVG;16
1.4.2.3;3. StVO;17
1.4.2.4;4. BeamtVG;17
1.4.2.5;5. SGB VII;17
1.4.2.6;6. SGB X;20
1.4.2.7;7. VVG;21
1.4.3;II. Kind als Opfer;21
1.4.3.1;1. Fehlverhalten;21
1.4.3.1.1;a) Eigenes Fehlverhalten des Kindes;21
1.4.3.1.2;b) Haftungseinwendungen und Zurechnung elterlichen (Fehl-)Verhaltens;22
1.4.3.2;2. Verhalten/Umstand vor dem Haftpflichtgeschehen;23
1.4.3.2.1;a) Kausalität;23
1.4.3.2.2;b) Grundsatz;23
1.4.3.2.3;c) (Unterlassene) Vorsorgemaßnahmen;24
1.4.3.2.4;d) Ausnahmen;25
1.4.3.3;3. Verhalten/Umstand zum Zeitpunkt des Haftpflichtgeschehens;41
1.4.3.3.1;a) Parallele Haftung Mehrerer;41
1.4.3.3.2;b) Nasciturus;42
1.4.3.3.3;c) Haftungs-, Tatbeitrags- bzw. Zurechnungseinheit;45
1.4.3.3.4;d) Mitverantwortung;49
1.4.3.3.5;e) Gesamtschuld;50
1.4.3.4;4. Verhalten/Umstand nach dem Haftpflichtgeschehen;53
1.4.3.4.1;a) Sonderrechtsverhältnis bei Schadenentwicklung;53
1.4.3.4.2;b) Sonderrechtsverhältnis zwischen Unfall und Schadeneintritt;53
1.4.3.4.3;c) § 254 II 2 BGB;53
1.4.3.4.4;d) Anspruchsverfolgung;56
1.4.3.4.5;e) Eigenes Verhalten des Verletzten;58
1.4.3.4.6;f) Erbfolge, Erbenhaftung;58
1.4.4;III. Kind als Täter;59
1.4.4.1;1. Fallbeispiel;59
1.4.4.2;2. Eigene Verantwortlichkeit;59
1.4.4.2.1;a) Haftungstatbestand;59
1.4.4.2.2;b) Haftungsbeschränkung für das handelnde und haftende Kind;60
1.4.4.3;3. Haftung Dritter (§ 832 BGB);60
1.4.5;IV. Eltern als Täter gegenüber Dritten;61
1.5;Holger Zickfeld: Ausgewählte Probleme zur Höhe von Schadenersatzansprüchen von Kindern nach Verkehrsunfällen;62
1.5.1;Übersicht;62
1.5.2;I. Einleitung;62
1.5.3;II. Einzelne Themenkomplexe;63
1.5.3.1;1. Der Erwerbschaden;63
1.5.3.1.1;a) Zukunftsprognose;63
1.5.3.1.2;b) Anspruchsübergang auf Drittleistungsträger;65
1.5.3.1.3;c) Fragen der Besteuerung;66
1.5.3.2;2. Mehrbedarf;66
1.5.3.2.1;a) Ansprüche bei unfallbedingtem Pflegebedarf des Kindes;67
1.5.3.2.2;b) Staatliche Leistungen in Zusammenhang mit der Inklusion und ihre Auswirkungen auf den Anspruch des Kindes;68
1.5.3.3;3. Naturalunterhaltsschaden eines Waisen;70
1.5.4;III. Fazit;71
1.6;Andreas Krämer: Der straßenverkehrsrechtliche Kinderunfall in der anwaltlichen Praxis;72
1.6.1;Übersicht;72
1.6.2;I. Einleitung;72
1.6.3;II. Anwaltliche Vollmacht;73
1.6.4;III. Sachverhaltsermittlung;75
1.6.5;IV. Kinder als Zeugen;78
1.6.6;V. Haftungsfragen;80
1.6.7;VI. Ansprüche der Eltern;85
1.6.8;VII. Mündelsichere Geldanlage des Schadenersatzes;86


Looschelders, Dirk
Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema „Die Anpassung im Internationalen Privatrecht“, die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema „Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht“. Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer „Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie“ verliehen. In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-recht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommen¬tar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden.


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