Looschelders / Michael | Düsseldorfer Vorträge zum Versicherungsrecht 2016 | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 33, 139 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 226 g

Reihe: Düsseldorfer Reihe

Looschelders / Michael Düsseldorfer Vorträge zum Versicherungsrecht 2016

IDD, Digitalisierung, Auskunftsansprüche, Praktische Konkordanz, Aktuelle Rechtsprechung des BGH

E-Book, Deutsch, Band 33, 139 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 226 g

Reihe: Düsseldorfer Reihe

ISBN: 978-3-86298-462-6
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Der vorliegende Band der Reihe „Düsseldorfer Schriften zum Versicherungsrecht“ dokumentiert die Vorträge, die anlässlich des 9. Düsseldorfer Versicherungsrechtstages am 27. und 28. Oktober 2016 gehalten wurden.

Eingeleitet wird der Tagungsband mit einem Vortrag anlässlich des 500-jährigen Jubiläums des deutschen Reinheitsgebotes. Es folgt ein Beitrag über die Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers und die Geheimhaltungsinteressen des Versicherers. Anschließend erfolgt eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der IDD in deutsches Recht.

Ein weiterer Beitrag widmet sich der fortschreitenden Digitalisierung und deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Versicherer.

Den Abschluss bildet eine Übersicht zur aktuellen versicherungsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Der Tagungsband richtet sich an Praktiker aus der Versicherungsbranche, Fachanwälte und Wissenschaftler.
Looschelders / Michael Düsseldorfer Vorträge zum Versicherungsrecht 2016 jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


1;Düsseldorfer Vorträge zum Versicherungsrecht 2016;1
1.1;Vorwort;6
1.2;Inhaltsverzeichnis;8
1.3;Franz Meußdoerffer: 500 Jahre Reinheitsgebot – eine Geschichte von Hopfen und Malz;10
1.4;Christian Armbrüster: Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers und Geheimhaltungsinteressen des Versicherers;24
1.4.1;Übersicht;24
1.4.2;I. Einführung;25
1.4.3;II. Die widerstreitenden Interessen;27
1.4.3.1;1. Informationsinteressen des Versicher;27
1.4.3.1.1;a) Versicherungsnehmer als Vertragsinteressent;27
1.4.3.1.2;b) Versicherungsnehmer als Anspruchsteller;29
1.4.3.1.3;c) Versicherungsnehmer als Prozesspartei;29
1.4.3.1.4;d) Versicherungsnehmer als persönlich Betroffener;30
1.4.3.2;2. Geheimhaltungsinteressen des Versicherers;30
1.4.3.2.1;a) Versicherer als Teilnehmer am Wettbewerb;31
1.4.3.2.2;b) Versicherer als Vertragspartner des Versicherungsnehmers;32
1.4.4;III. Grundregeln für den Interessenausgleich;33
1.4.4.1;1. Gebot der praktischen Konkordanz;33
1.4.4.2;2. Bedeutung des Verfahrensrechts;34
1.4.4.3;3. Kooperationsgebot versus Parteistellung;34
1.4.5;IV. Anwendungsfall 1: Abwicklung von Lebensversicherungen;35
1.4.6;V. Anwendungsfall 2: Gleichbehandlungsgebote, insbesondere AGG;37
1.4.7;VI. Anwendungsfall 3: Sachverständigengutachten;38
1.4.7.1;1. Auskunftsanspruch nach § 202 VVG in der Personenversicherung;38
1.4.7.2;2. Auskunftsanspruch in der Nichtpersonenversicherung;40
1.4.8;VII. Ausblick;43
1.4.9;VIII. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen;45
1.5;Gunbritt Kammerer-Galahn: Die Implementierung der IDD – eine Bestandsaufnahme;48
1.5.1;Übersicht;48
1.5.2;I. Vorwort;49
1.5.3;II. Versicherungsvertreiber;50
1.5.3.1;1. Was bedeutet Versicherungsvertrieb?;50
1.5.3.2;2. Wer ist Versicherungsvertreiber?;51
1.5.3.2.1;a) Versicherungsvermittler;51
1.5.3.2.2;b) Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit;52
1.5.3.2.3;c) Versicherungsunternehmen;54
1.5.3.2.4;d) Ausnahmen;54
1.5.3.2.5;e) Gruppenversicherungsvertrag;55
1.5.4;III. Qualifikation und Organisation;56
1.5.5;IV. Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln;58
1.5.5.1;1. Anforderungen bei sämtlichen Versicherungsprodukten;58
1.5.5.1.1;a) Vergütung;59
1.5.5.1.2;b) Auskünfte und Beratung;60
1.5.5.1.3;c) Produktinformationsblatt;61
1.5.5.2;2. Anforderungen bei Versicherungsanlageprodukten;62
1.5.6;V. Produktgenehmigungsverfahren;64
1.5.7;VI. Sanktionen und Maßnahmen;66
1.5.8;VII. Besonderheiten für die Rückversicherung;67
1.5.9;VIII. Deutsche Umsetzung und Ausblick;69
1.6;Gerald Spindler: Digitalisierung und Auswirkung auf das Geschäftsmodell der Versicherer;72
1.6.1;Übersicht;72
1.6.2;I. Einleitung;73
1.6.3;II. Rahmenbedingungen;73
1.6.4;III. InSurTechs;75
1.6.5;IV. Elektronische Willenserklärungen;77
1.6.5.1;1. Willenserklärungen und automatisierte Systeme;77
1.6.5.2;2. Minderjährigenschutz;78
1.6.5.3;3. Einbeziehung von AGB;78
1.6.5.4;4. Identifizierung und Fälschungsrisiken;79
1.6.5.4.1;a) Identifizierung vor Vertragsabschluss;79
1.6.5.4.2;b) Identifizierung nach Vertragsabschluss;81
1.6.5.5;5. Zustellung und Empfang;82
1.6.6;V. Informations- und Beratungspflichten;84
1.6.7;VI. Integrität/Authentizität von Dokumenten und Erklärungen;85
1.6.8;VII. Weitere Pflichten bei Durchführung des Vertrages;86
1.6.9;VIII. Nutzung von Big Data und Telematikdaten – Digitalisierung und Datenschutz bei Versicherern;87
1.6.10;IX. Vertrieb und Vergleichsplattformen;89
1.7;Marion Harsdorf-Gebhardt: Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs;94
1.7.1;Übersicht;94
1.7.2;I. Vorwort;94
1.7.3;II. Entscheidungen;95
1.7.3.1;1. Lebensversicherung;95
1.7.3.1.1;a) Klauselkontrolle;95
1.7.3.1.1.1;aa) Ausschluss der Auszahlung des Rückkaufswerts bei Lebensversicherung zur Altersvorsorge („Rürup-Rente“);95
1.7.3.1.1.2;bb) Riester-Rentenversicherungsverträge, Intransparenz von Teilklauseln zur Überschussbeteiligung;98
1.7.3.1.2;b) Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers hinsichtlich Höhe der Bewertungsreserve;100
1.7.3.1.3;c) § 5a VVG a.F.;103
1.7.3.1.3.1;aa) Nicht ordnungsgemäß belehrte Versicherungsnehmer;103
1.7.3.1.3.2;bb) Ordnungsgemäß belehrte Versicherungsnehmer;104
1.7.3.1.3.3;cc) Folgeentscheidungen;106
1.7.3.2;2. Krankenversicherung;110
1.7.3.2.1;a) Begriff der Krankheit;110
1.7.3.2.2;b) Verwandtenklausel und Untersuchungsobliegenheit;113
1.7.3.2.3;c) Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob fahrlässiger Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten;118
1.7.3.2.4;d) Tarifwechsel;123
1.7.3.2.4.1;aa) Mehrleistung im Zieltarif;123
1.7.3.2.4.2;bb) Erneute Gesundheitsprüfung bei Mehrleistung im Zieltarif;127
1.7.3.2.5;e) Rückwirkende Einstufung in den Notlagentarif;129
1.7.3.2.6;f) Herabsetzung des Krankentagegeldes;132
1.7.3.3;3. Haftpflichtversicherung/D&O-Versicherung;140
1.7.3.4;4. Unfallversicherung;145


Looschelders, Dirk
Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema „Die Anpassung im Internationalen Privatrecht“, die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema „Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht“. Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer „Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie“ verliehen.

In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat­recht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf.

Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommen­tar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden.


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