Lutfullin | Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot und Mengenbegriffe | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 89, 373 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Studien zum Strafrecht

Lutfullin Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot und Mengenbegriffe

Eine Studie zur Verfassungskonformität von rein quantitativen Begriffen im Strafrecht

E-Book, Deutsch, Band 89, 373 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Studien zum Strafrecht

ISBN: 978-3-8452-9059-1
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Bedeutung des Bestimmtheitsgebots wächst stetig. Immer wieder wird die Auslegung von Begriffen mit Verweis hierauf als zu weitreichend abgelehnt oder gar ganze Vorschriften als verfassungswidrig verworfen. Bislang ist aber die Vereinbarkeit von rein quantitativen Begriffen wie etwa "großes Ausmaß" oder "bedeutender Wert" kaum untersucht worden, obwohl gerade hier durch Verwendung konkreter Werte eine absolute Bestimmtheit möglich wäre.
Die Arbeit zeigt die Schwierigkeiten und Widersprüche bei der Auslegung dieser Termini auf und widmet sich der Frage nach deren Verfassungskonformität. Als zentrales Kriterium wird dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebot im Allgemeinen herangezogen, welche im ersten Teil der Studie einer umfangreichen Analyse unterzogen wird. Unter Hinzuziehung von - unter anderen systematischen, rechtsvergleichenden und empirischen - Analysen gelangt der Autor dabei für die Mengenbegriffe zu differenzierten Ergebnissen, welche aber den gesetzgeberischen Nachholbedarf in diesem Bereich belegen.
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1;Cover;1
2; Einleitung;17
3; Erster Teil: Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot;21
3.1; A. Herleitung und historische Grundlagen;21
3.1.1; 1. Die Entwicklung bis 1945;21
3.1.2; 2. Stellungnahme;27
3.2; B. Das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes;28
3.2.1; 1. Die Etablierung in den ersten Nachkriegsjahren;28
3.2.2; 2. Das Bestimmtheitsgebot in der Rechtsprechung bis zum Jahr 2002;32
3.2.2.1; a. Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in den Anfangsjahren;32
3.2.2.2; b. Die Rechtsprechung des BVerfG zum Bestimmtheitsgebot bis zur Entscheidung über die Vermögensstrafe im Jahr 2002;35
3.2.2.2.1; (1). Das sehr weite Verständnis von der Bestimmtheit in den ersten Jahrzehnten;36
3.2.2.2.2; (2). Erste Hinwendung zum strengeren Bestimmtheitsverständnis seit Ende der 1970er Jahre;44
3.2.2.2.3; (3). Die fehlende Bestimmtheit von § 15 Abs. 2 lit. a FAG;54
3.2.2.2.4; (4). Das schrittweise Entstehen der gegenwärtigen Grundsätze zum Bestimmtheitsgebot;55
3.2.2.2.5; (5). Die Rechtsprechung zu § 240 StGB;60
3.2.2.2.6; (6). Die Beurteilung der Rechtsprechung des BVerfG;63
3.2.2.3; c. Die Rechtsprechung des BGH zum Bestimmtheitsgebot in diesem Zeitraum;67
3.2.2.3.1; (1). Darstellung;67
3.2.2.3.2; (2). Stellungnahme;72
3.2.3; 3. Die Beurteilung des Bestimmtheitsgebots in der Literatur bis zur Jahrtausendwende;73
3.2.3.1; a. Einleitung;73
3.2.3.2; b. Überblick über die verschiedenen Stimmen;74
3.2.3.3; c. Eigene Stellungnahme;85
3.2.4; 4. Eine Wende in der Rechtsprechung des BVerfG? – Die Verfassungswidrigkeit von § 43 a StGB wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot;87
3.2.4.1; a. Einleitung;87
3.2.4.2; b. Die Entstehungsgeschichte der Vermögensstrafe;88
3.2.4.3; c. Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vermögensstrafe mit dem Bestimmtheitsgebot bis zur Entscheidung des BVerfG;91
3.2.4.4; d. Die Vermögensstrafe in der Rechtsprechung des BGH;96
3.2.4.5; e. Die Entscheidung des BVerfG zur Vermögensstrafe;96
3.2.4.6; f. Beurteilung der Entscheidung im Sondervotum und in der Literatur;102
3.2.4.7; g. Eigene Stellungnahme;106
3.2.5; 5. Die Verfassungswidrigkeit des § 370 a AO wegen fehlender Bestimmtheit;109
3.2.5.1; a. Einleitung;109
3.2.5.2; b. Entstehungsgeschichte und frühere Beurteilung durch die Literatur;111
3.2.5.3; c. Die Feststellung der fehlenden Bestimmtheit durch den BGH und die Reaktion des Gesetzgebers;117
3.2.6; 6. Die Entwicklung der jüngeren Rechtsprechung zum Bestimmtheitsgebot;118
3.2.6.1; a. Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot durch eine zu weitreichende Auslegung;118
3.2.6.2; b. Das Urteil des BVerfG zur hinreichenden Bestimmtheit von § 266 Abs. 1 StGB;120
3.2.6.3; c. Spätere Entscheidungen;122
3.2.7; 7. „Konjunktur“ des Bestimmtheitsgebots? – Jüngere Entwicklungen in der Strafrechtsliteratur;125
3.2.7.1; a. Überblick;125
3.2.7.2; b. Die äußersten vertretenen Positionen zum Bestimmtheitsgebot anhand des Disputs zwischen Duttge und Schmitz einerseits und Herzberg andererseits;126
3.2.7.3; c. Das Verhältnis zur verfassungskonformen Auslegung;133
3.2.7.4; d. Die Erkennbarkeit eines klaren gesetzgeberischen Schutzzwecks;139
3.3; C. Abschließende eigene Stellungnahme;143
3.3.1; 1. Einleitung und Überblick;143
3.3.2; 2. Aufwertung des Bestimmtheitsgebots durch die Rechtsprechung;144
3.3.3; 3. Gänzliche Verwerfung einer Strafnorm ist bedeutsame Ausnahme;145
3.3.4; 4. Die Kriterien des BVerfG als grober Richtwert;146
3.3.5; 5. Ergänzung durch Vorschläge aus der Literatur;151
3.3.5.1; a. Das Gebot der bestmöglichen Präzision;152
3.3.5.2; b. Erkennbarkeit des gesetzgeberischen Schutzzwecks;153
3.3.6; 6. Prüfungsschema;154
4; Zweiter Teil: Die Mengenbegriffe und das Bestimmtheitsgebot;155
4.1; A. Die Mengenbegriffe – ein erster Überblick;155
4.1.1; 1. Ausschluss einzelner Mengenbegriffe;156
4.1.1.1; a. Die Personenmengenbegriffe „Bande“, „Vereinigung“, „Gruppe“, „Versammlung“;156
4.1.1.2; b. Einzelne Mengenbegriffe im Nebenstrafrecht;158
4.1.2; 2. Die zu untersuchenden Mengenbegriffe;159
4.1.2.1; a. Mengenbegriffe, die einen Geldbetrag ersetzen (Sachwertmengenbegriffe);159
4.1.2.1.1; (1). Das „große Ausmaß“;159
4.1.2.1.2; (2). Der „bedeutende Wert“ und der „bedeutende Schaden“;160
4.1.2.1.3; (3). Sonstige Sachwertmengenbegriffe;162
4.1.2.2; b. Mengenbegriffe, die eine Personengruppe umschreiben (Personenmengenbegriffe);163
4.1.2.3; c. Sonstige Mengenbegriffe;165
4.2; B. Die Mengenbegriffe und das Bestimmtheitsgebot;166
4.2.1; 1. Das „große Ausmaß“;166
4.2.1.1; a. Entstehungsgeschichte und vertretene Zahlenwerte;166
4.2.1.1.1; (1). Erstmalige Erwähnung als Regelbeispiel der § 264 StGB und § 370 AO;166
4.2.1.1.2; (2). Ausweitung durch das 6. StrRG und die Rechtsprechung des BGH;169
4.2.1.1.3; (3). Beurteilung des „großen Ausmaßes“ durch die Literatur bei den bedeutsamsten Tatbeständen;175
4.2.1.1.4; (4). Die Beurteilung des „großen Ausmaßes“ in anderen Regelbeispielen;179
4.2.1.1.5; (5). Das „große Ausmaß“ bei §§ 335 Abs. 2 Nr. 1, 300 S. 2 Nr. 1 StGB;182
4.2.1.2; b. Zum allgemeinen Verhältnis von Regelbeispielen zum Bestimmtheitsgebot;185
4.2.1.2.1; (1). Regelbeispiele im Allgemeinen;185
4.2.1.2.2; (2). Die Rechtsprechung des BVerfG zu den Regelbeispielen;187
4.2.1.2.3; (3). Regelbeispiele als Teil des Tatbestandes oder der Strafzumessung und die Konsequenz für die Bestimmtheitsanforderungen;189
4.2.1.3; c. Stimmen zur Vereinbarkeit des Begriffs des „großen Ausmaßes“ mit dem Bestimmtheitsgebot;193
4.2.1.3.1; (1). Der BGH;193
4.2.1.3.2; (2). Die Literatur;195
4.2.1.4; d. Eigene Stellungnahme;197
4.2.1.4.1; (1). Wahrung des Gewaltenteilungsgrundsatzes;198
4.2.1.4.2; (2). Die Vorhersehbarkeit der Bestrafung;203
4.2.1.4.2.1; (a). Die Ermittlung der Vorhersehbarkeit durch eine durchgeführte Umfrage;203
4.2.1.4.2.1.1; (a.1.). Die Verwertung empirischer Ergebnisse in der Rechtswissenschaft;204
4.2.1.4.2.1.2; (a.2.). Die Ausgestaltung der Umfrage;210
4.2.1.4.2.1.3; (a.3.). Die Ergebnisse zum „großen Ausmaß“;213
4.2.1.4.2.2; (b). Keine gesteigerte Vorhersehbarkeit durch eine einheitliche Wertgrenze;218
4.2.1.4.3; (3). Mögliche Argumente für eine hinreichende Bestimmtheit;220
4.2.1.4.3.1; (a). Geringere Bestimmtheitsanforderungen bei Regelbeispielen?;220
4.2.1.4.3.2; (b). Erst-Recht-Schluss von unbenannten besonders schweren Fällen?;221
4.2.1.4.3.3; (c). Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot;223
4.2.1.4.4; (4). Die Möglichkeit der Präzisierung durch die Nennung konkreter Zahlenwerte;225
4.2.1.4.5; (5). Erforderliche Unbestimmtheit aufgrund der „Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse“ und die Aufnahme konkreter Wertbeträge in anderen Vorschriften, insb. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO;228
4.2.1.4.5.1; (a). Fehlende inflationsbedingte Wertanpassungen;228
4.2.1.4.5.2; (b). Aufnahme konkreter Wertgrenzen in anderen Vorschriften, insbesondere § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO;230
4.2.1.4.6; (6). Rechtsvergleichende Erwägungen;235
4.2.1.4.7; (7). Erkennbarkeit des Schutzzwecks und allgemeine Überlegungen zur Wahrnehmung von Mengenbegriffen;240
4.2.1.4.8; (8). Gestiegene Bedeutung des Bestimmtheitsgebots;241
4.2.1.4.9; (9). Zusammenfassung;241
4.2.2; 2. Fremde Sachen von bedeutendem Wert;242
4.2.2.1; a. Ab wann ist ein Wert „bedeutend“?;242
4.2.2.1.1; (1). Im Rahmen eines konkreten Gefährdungsdelikts;243
4.2.2.1.2; (2). Im Rahmen eines abstrakten Gefährdungsdelikts;246
4.2.2.1.3; (3). Bei sonstigen Vorschriften;248
4.2.2.2; b. Das Bestimmtheitsgebot und der „bedeutende Wert“;250
4.2.2.3; c. Eigene Stellungnahme;250
4.2.2.3.1; (1). Der erforderliche Bestimmtheitsgrad unter der Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes;251
4.2.2.3.2; (2). Wahrung des Gewaltenteilungsgrundsatzes;252
4.2.2.3.3; (3). Die Vorhersehbarkeit der Bestrafung – Ergebnisse der durchgeführten Umfrage;253
4.2.2.3.4; (4). Zur „Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse“;258
4.2.2.3.5; (5). Vergleichbarkeit mit den Vorschlägen des AE-StGB;258
4.2.2.3.6; (6). Fazit;261
4.2.3; 3. Die „Geringwertigkeit“;261
4.2.3.1; a. Die „Geringwertigkeit“ im Gesetz und deren Wertgrenzen;261
4.2.3.2; b. Die „Geringwertigkeit“ und das Bestimmtheitsgebot;263
4.2.3.3; c. Eigene Stellungnahme;264
4.2.3.3.1; (1). Welcher Grad an Bestimmtheit ist erforderlich?;264
4.2.3.3.1.1; (a). Die „Geringwertigkeit“ als relatives Strafantragserfordernis;264
4.2.3.3.1.2; (b). Die „Geringwertigkeit“ als Ausschlussgrund für besonders schwere Fälle;265
4.2.3.3.2; (2). Die Vorhersehbarkeit der Bestrafung;266
4.2.3.3.3; (3). Inflationsbedingte Anpassung des Wertes;268
4.2.3.3.4; (4). Der Gewaltenteilungsgrundsatz;268
4.2.3.3.5; (5). Fazit;269
4.2.4; 4. Der „erhebliche Schaden“ im Rahmen der Tätigen Reue;269
4.2.4.1; a. Einleitung;269
4.2.4.2; b. Entstehungsgeschichte und Bewertung in der Rechtswissenschaft;270
4.2.4.3; c. Das Verhältnis zum Bestimmtheitsgebot;272
4.2.4.3.1; (1). Anwendbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG;272
4.2.4.3.2; (2). Der Gewaltenteilungsgrundsatz;273
4.2.4.3.3; (3). Die Vorhersehbarkeit;274
4.2.4.3.4; (4). Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse;276
4.2.4.3.5; (5). Der qualitative Gesichtspunkt;276
4.2.5; 5. Personenmengenbegriffe;277
4.2.5.1; a. Einleitung;277
4.2.5.2; b. Personenmengenbegriffe im StGB und deren Auslegung;279
4.2.5.2.1; (1). Aufnahme ins Gesetz;279
4.2.5.2.2; (2). Personenmengenbegriffe in Rechtsprechung und Literatur;281
4.2.5.2.2.1; (a). „Große Zahl von Menschen“;282
4.2.5.2.2.2; (b). „Viele Personen“;289
4.2.5.2.2.3; (c). „Menschenmenge“;290
4.2.5.2.2.4; (d). „Unübersehbare Zahl von Menschen“;293
4.2.5.2.2.5; (e). „Größerer Kreis von Personen“;295
4.2.5.3; c. Eigene Stellungnahme;297
4.2.5.3.1; (1). Der Gewaltenteilungsgrundsatz;297
4.2.5.3.2; (2). Die Vorhersehbarkeit;300
4.2.5.3.2.1; (a). Vorhersehbarkeit durch die Präzisierung durch die Rechtsprechung?;300
4.2.5.3.2.2; (b). Ergebnisse der durchgeführten Umfrage;301
4.2.5.3.2.3; (c). Zur Vorhersehbarkeit von Mengenbegriffen gegenüber anderen strafrechtlichen Begriffen im Allgemeinen und der Differenzierung zwischen Sachwert- und Personenmengenbegriffen im Besonderen;304
4.2.5.3.2.4; (d). Einschränkung der Vorhersehbarkeit durch Begriffsvielfalt?;307
4.2.5.3.3; (3). Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;310
4.2.5.3.4; (4). Präzisere Fassung möglich und erstrebenswert?;311
4.2.5.3.5; (5). Schlussfolgerung;312
4.2.6; 6. Sonstige Mengenbegriffe;314
4.2.6.1; a. „Große Zahl von echten oder verfälschten Urkunden“;315
4.2.6.1.1; (1). Einführung und Meinungsstand;315
4.2.6.1.2; (2). Eigene Stellungnahme;316
4.2.6.2; b. „Große Zahl von Antipersonenminen oder Streumunition“;318
4.2.6.2.1; (1). Einführung und Meinungsstand;318
4.2.6.2.2; (2). Eigene Stellungnahme;320
4.2.6.3; c. Mengenbegriffe im Betäubungsmittelrecht;322
4.2.6.4; d. Die Mengenbegriffe des § 326 StGB;324
4.3; C. Praktische Konsequenzen des Arbeitsergebnisses und mögliche Strafbarkeitslücken;326
5; Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit;331
6; Addendum;337
7; Anhang: Die im Rahmen dieser Arbeit erhobene Umfrage und ihre Ergebnisse;339
8; Literaturverzeichnis;359


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