Lutz | Eignung des Country-by-Country Reportings der OECD zur Einschätzung von ausgewählten BEPS-Risiken und Ableitung eines Ansatzes zur Verbesserung des Country-by-Country Reportings | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 76, 326 Seiten

Reihe: Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten. N. F.

Lutz Eignung des Country-by-Country Reportings der OECD zur Einschätzung von ausgewählten BEPS-Risiken und Ableitung eines Ansatzes zur Verbesserung des Country-by-Country Reportings

E-Book, Deutsch, Band 76, 326 Seiten

Reihe: Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten. N. F.

ISBN: 978-3-428-58014-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Eine Vielzahl von Staaten hat im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD die Umsetzung des Country-by-Country Reportings (CbCR) vereinbart. Das in BEPS-Aktionspunkt 13 zur Verrechnungspreisdokumentation aufgeführte CbCR wurde über die EU-Amtshilferichtlinie in § 138a AO normiert. Mithilfe des CbCR sollen Finanzbehörden ein Big Picture multinationaler Großkonzerne erhalten, um Verrechnungspreis- und andere Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Risiken aufdecken zu können. Fabian Lutz hat eine Methode entwickelt, mit der er untersucht, ob auf Grundlage von Country-by-Country Reports (CbC Reports) steuerliche Gestaltungen erkannt werden können, die nach Ansicht der OECD zu 'anderen BEPS-Risiken' führen. Anhand der Methode nimmt er für drei Bereiche (hybride Gestaltungen, Hinzurechnungsbesteuerung und Zinsabzug) eine Analyse der Aussagekraft von CbC Reports vor. Das Ergebnis ist, dass CbC Reports derzeit (2019) nicht für eine erste Risikoeinschätzung geeignet sind, weshalb er Verbesserungsvorschläge ableitet.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung
Problemstellung und Zielsetzung – Gang der Arbeit

B. Inhalt des CbCR
Überblick über die Tabellen des CbCR – CbCR-Tabelle 1 – CbCR-Tabelle 2 – CbCR-Tabelle 3

C. Methodik der Untersuchung
CbCR zur ersten Risikoeinschätzung – Hintergrund der Untersuchung – Unerwünschte Gestaltungen als BEPS-Risiko – Untersuchungsschritte und Nutzung der Untersuchungsergebnisse zur Ableitung von Verbesserungsvorschlägen

D. Erste Risikoeinschätzung von hybriden Gestaltungen (Aktionspunkt 2)
Überblick – Hybride Gesellschaften – Hybride Finanzinstrumente – Importierte Besteuerungsinkongruenzen

E. Erste Risikoeinschätzung von für die Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Gestaltungen (Aktionspunkt 3)
Allgemeine Charakterisierung – Tatbestand und Rechtsfolge der Hinzurechnungsbesteuerung im CbCR – Fallbildung und erste Risikoeinschätzung – Zwischenergebnis der Untersuchung von für die Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Gestaltungen und Ableitung von Verbesserungsvorschlägen

F. Erste Risikoeinschätzung von Gestaltungen mit Zinsabzug (Aktionspunkt 4)
Überblick – Für die Festquotenregel relevante Gestaltungen – Für die Konzernquotenregel relevante Gestaltungen – Für den Eigenkapital-Escape relevante Gestaltungen

G. Überblick über die Vorschläge zur Verbesserung des CbCR
Rechtfertigung der Vorschläge zur Verbesserung des CbCR – Einordnung der Verbesserungsvorschläge in Kategorien – Einordnung der Verbesserungsvorschläge nach ihrer Umsetzungsart und Zusammenfassung der Verbesserungsvorschläge – Verbesserungsvorschläge aus Sicht des CbCR-Erstellers – Unionsrechtliche Eignung des CbCR und der Verbesserungsvorschläge

H. Untersuchungsergebnis hinsichtlich der ersten Risikoeinschätzung und Ableitung des Verbesserungsansatzes für das CbCR

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis
Gerichtsentscheidungen – Erlasse und Schreiben der Finanzbehörden – Sonstige Rechtsquellen

Stichwortverzeichnis


Fabian Lutz absolvierte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre) und das Masterstudium Finance, Auditing, Controlling, Taxation (FACT) mit Aufenthalten in den USA und Australien. Von August 2017 bis Juli 2019 war er Promotionsstipendiat von TaxFACTs – Forschungsschwerpunkt Steuern der FAU (Rödl & Partner Promotionsstipendium). Im Anschluss daran war er bis März 2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre an der FAU. Seine Promotion bei Herrn Professor Dr. Wolfram Scheffler schloss er im November 2019 ab.

Fabian Lutz obtained his bachelor’s degree in Business Administration and his master’s degree in Finance, Auditing, Controlling, Taxation (FACT) from the Friedrich-Alexander University Erlangen-Nürnberg (FAU). His studies included stays in the United States and in Australia. From August 2017 until July 2019, he was granted a PhD scholarship by TaxFACTs – research focus on taxation at FAU (Rödl & Partner Promotionsstipendium). Thereafter, he worked as a research assistant at the chair of Business Taxation at FAU until March 2020. In November 2019, he earned his PhD under the supervision of Professor Dr. Wolfram Scheffler.


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