Meder / Omaggio / Carlizzi | Juristische Hermeneutik im 20. Jahrhundert | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 339 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts.

Meder / Omaggio / Carlizzi Juristische Hermeneutik im 20. Jahrhundert

Eine Anthologie von Grundlagentexten der deutschen Rechtswissenschaft

E-Book, Deutsch, 339 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts.

ISBN: 978-3-8470-0871-2
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: Kein



Die Juristische Hermeneutik tritt mit dem 20. Jahrhundert in eine entscheidende Phase: Es handelt sich einerseits um den Abschluss einer langen Tradition der juristischen Interpretation, die den Akzent vornehmlich auf den schöpferischen Charakter der Rechtsanwendung gelegt hat. Andererseits ist das 20. Jahrhundert aber auch ein paradigmatischer Neuanfang. Denn gegen die in jener Zeit zunehmend an Einfluss gewinnende analytische Rechtstheorie formiert sich ein 'hermeneutischer Widerstand' durch Gustav Radbruch, Arthur Kaufmann und Winfried Hassemer. Der vorliegende, in Italien bereits erschienene Quellenband versammelt hierzu die wichtigsten Texte mit kurzen Einführungen.
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1;Title Page;4
2;Copyright;5
3;Table of Contents;6
4;Body;10
5;Vorwort zur deutschen Ausgabe;10
6;Vorwort zur italienischen Ausgabe;12
7;Stephan Meder / Christoph Sorge: Zur schöpferischen Kraft der Juristischen Hermeneutik;18
7.1;I. Einleitung;18
7.1.1;1. Rechtsanwendung als Rechtserzeugung;19
7.1.2;2. Auslegungsmethode und Rechtsgewinnung: Zur gegenwärtigen Lage und Diskussion;20
7.1.3;3. Ursachen für die aktuelle Tendenz zur Entdifferenzierung der Juristischen Hermeneutik;22
7.2;II. Historische Streiflichter auf Konvergenzen von Juristischer Hermeneutik und Rechtsquellenlehre;28
7.2.1;1. Römische Jurisprudenz;28
7.2.2;2. Humanistische Jurisprudenz;33
7.3;III. Juristische Hermeneutik als Methode und als Reflexionsphilosophie;36
7.3.1;1. Hermeneutische Grundeinsichten;38
7.3.2;2. Pragmatisches Verstehen als Bedingung der Möglichkeit des Rechts;41
7.3.3;3. Vorverständnis und Reflexion im und über das Recht;44
7.3.4;4. Rechtsanwendung als Paradebeispiel für die schöpferische Kraft der Hermeneutik bei Gadamer und Savigny;46
7.4;IV. Applikation als schöpferisches Moment in der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis;49
7.5;V. Fazit;53
8;Quellenverzeichnis;56
8.1;Zum ersten Teil;56
8.2;Zum zweiten Teil;56
8.3;Zum dritten Teil;57
8.4;Zum vierten Teil;58
9;Teil I: Die Dialektik zwischen normativem und faktischem Element. Eine Grundlegung;60
10;Einleitung von Gaetano Carlizzi;62
11;1. Rechtsidee und Rechtsstoff. Eine Skizze (Gustav Radbruch);72
12;2. Interpretation, Beweis und Subsumtion in der logischen Struktur des Rechtsurteils (Karl Engisch);80
13;3. Sachverhalt und Rechtssatz im Prozess der Rechtsverwirklichung (Arthur Kaufmann);96
13.1;I. Der Prozess der Rechtsverwirklichung;96
13.2;II. Recht als Entsprechung von Sollen und Sein;101
13.3;III. Das Gleichheitsproblem im Licht der Analogizität des Seins und der Erkenntnis;102
13.4;IV. Rechtsfindung als Assimilation von Lebenssachverhalt und Norm;102
14;4. Die gegenseitige Entfaltung von Sachverhalt und Tatbestand (Winfried Hassemer);110
15;Teil II: Das Vorverständnis von Rechtssätzen und die Bildung von Sachverhalten;118
16;Einleitung von Vincenzo Omaggio;120
17;5. Lebenssachverhalte, Normhypothesen und Rechtssätze im Bereich der Rechtsgewinnung (Martin Kriele);128
17.1;I. Juristisches und rechtspolitisches Denken;128
17.2;II. Das Hin- und Herwandern des Blicks, 1. Stufe;130
17.3;III. Der Einfluß der Gesetze auf die Problemfindung;133
17.4;IV. Das Hin- und Herwandern des Blicks, 2. Stufe;136
18;6. Verständnis und Interpretation (Joachim Hruschka);140
18.1;I. Hermeneutische Konsequenzen;140
18.2;II. Zur Problematik von Objektivität und Subjektivität des Rechtsdenkens;142
19;7. Applikation, topisches Vorverständnis und topische Hermeneutik (Friedrich Müller);146
20;8. Bedingungen für die Rechtsanwendung (Josef Esser);158
21;9. Die Jurisprudenz als verstehende Wissenschaft (Karl Larenz);164
21.1;I. Verstehen durch Auslegen;164
21.2;II. Die „Zirkelstruktur” des Verstehens und die Bedeutung des „Vorverständnisses”;166
22;10. Die Konstitution des Rechtsfalles (Joachim Hruschka);174
22.1;I. Die Konstitution des Rechtsfalles als Auswahl- und Deutungsproblem;174
22.2;II. Die Logik der Tatsachenfeststellung;179
22.3;III. Die Frage als Voraussetzung der Sachverhaltsbildung;179
22.4;IV. Der Einfluß der Rechtssätze auf die Grundfrage;184
23;11. Die Bildung und rechtliche Beurteilung des Sachverhalts (Karl Larenz);188
23.1;I. Der Sachverhalt als Geschehnis und als Aussage;188
23.2;II. Die Auswahl der der Sachverhaltsbildung zugrunde gelegten Rechtssätze;192
23.3;III. Der geschehene Sachverhalt;194
23.3.1;1. Zur Feststellung der Tatsachen im Prozeß;194
23.3.2;2. Die Unterscheidung der „Tat-” und der „Rechtsfrage”;197
24;Teil III: Typus und Analogie im Recht;202
25;Einleitung von Gaetano Carlizzi;204
26;12. Klassenbegriffe und Ordnungsbegriffe im Rechtsdenken (Gustav Radbruch);214
27;13. Die Konkretisierung als Hinwendung zum „Typus” in Recht und Rechtswissenschaft (Karl Engisch);224
28;14. Arten von Typen und verschiedene Typusverständnisse im Recht (Karl Larenz);240
28.1;I. Das „äußere” oder abstrakt-begriffliche System;240
28.1.1;Exkurs: Hegels Unterscheidung des abstrakten und des konkreten Begriffs;240
28.2;II. Typen und Typenreihen;244
28.2.1;1. Die Denkformen des „Typus” im allgemeinen;244
28.2.2;2. Die Bedeutung des Typus in der Rechtswissenschaft;248
28.2.3;3. Die Erfassung des rechtlichen Strukturtypus;251
29;15. Juristische Analogie zwischen Ähnlichkeit, Angleichung und ontologischem Typus (Arthur Kaufmann);256
29.1;I. Die Analogie – ein unbewältigtes Problem der Rechtswissenschaft;256
29.2;II. Der Prozeß der Rechtsverwirklichung;262
29.3;III. Recht als Entsprechung von Sollen und Sein;262
29.4;IV. Das Gleichheitsproblem im Licht der Analogizität des Seins und der Erkenntnis;262
29.5;V. „Natur der Sache” und Typus: vermittelnde Mitte zwischen Normgerechtigkeit und Sachgerechtigkeit;265
30;16. Typus und Analogieverbot im Strafrecht (Winfried Hassemer);270
30.1;I. Die Typizität des Tatbestandes;270
30.2;II. Zum Analogieverbot im Strafrecht;278
31;Teil IV: Urteilsrichtigkeit und praktische Vernunft;284
32;Einleitung von Vincenzo Omaggio;286
33;17. Die Rehabilitierung der praktischen Vernunft (Martin Kriele);294
33.1;I. Einleitung;294
33.1.1;Der Rechtspositivismus;294
33.1.2;Rechtsphilosophie als sittliche Aufklärung;295
33.1.3;Die Rechtfertigungsbedürftigkeit des Rechts;296
33.1.4;Das rechtspolitische Moment in der Rechtsauslegung;297
33.2;II. Ist Freiheit Einsicht in die Notwendigkeit?;298
33.3;III. Verstehen des Gesetzes;300
33.4;IV. Gründe für die Präjudizienvermutung;303
33.5;V. Präjudizienauslegung;306
34;18. Die rationale Kontrolle der Auslegung (Josef Esser);310
35;19. Vernunft und Form im Recht (Arthur Kaufmann);318
35.1;I. Durch Naturrecht und Rechtspositivismus zur juristischen Hermeneutik;318
35.2;II. Rationale Rechtsphilosophie;322
35.2.1;1. Der schillernde Rationalitätsbegriff;322
35.2.2;2. Formale und materiale Rationalität;324
35.2.3;3. Der „Gegenstand” des normativen Diskurses;327
35.3;III. Die Person als die „ontologische” Grundrelation des Rechts;328
36;20. Methodologie und Anwendungspraxis (Winfried Hassemer);332
36.1;I. Vernünftigkeit;332
36.2;II. Grenzen;334
36.2.1;1. Zugehörigkeit;335
36.2.2;2. Unterschiedlichkeit;336
36.2.3;3. Anwendungsregeln;338


Sorge, Christoph
Dr. Christoph Sorge ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.

Meder, Stephan
Prof. Dr. Stephan Meder lehrt seit 1998 Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover.

Omaggio, Vincenzo
Prof. Dr. Vincenzo Omaggio ist Lehrstuhlinhaber für Rechtstheorie an der Universität 'Suor Orsola Benincasa' in Neapel, Italien.

Meder, Stephan
Prof. Dr. Stephan Meder lehrt seit 1998 Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover.

Carlizzi, Gaetano
Dr. Gaetano Carlizzi ist Privatdozent an der Universität 'Suor Orsola Benincasa' in Neapel und Richter am Militärgericht in Rom, Italien.

Omaggio, Vincenzo
Prof. Dr. Vincenzo Omaggio ist Lehrstuhlinhaber für Rechtstheorie an der Universität 'Suor Orsola Benincasa' in Neapel, Italien.

Sorge, Christoph
Dr. Christoph Sorge ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.

Carlizzi, Gaetano
Dr. Gaetano Carlizzi ist Privatdozent an der Universität 'Suor Orsola Benincasa' in Neapel und Richter am Militärgericht in Rom, Italien.

Prof. Dr. Stephan Meder lehrt seit 1998 Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover.


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