Mörsdorf-Schulte | Funktion und Dogmatik US-amerikanischer punitive damages | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 67, 347 Seiten

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Mörsdorf-Schulte Funktion und Dogmatik US-amerikanischer punitive damages

Zugleich ein Beitrag zur Diskussion um die Zustellung und Anerkennung in Deutschland

E-Book, Deutsch, Band 67, 347 Seiten

Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

ISBN: 978-3-16-158376-6
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Juliana Mörsdorf-Schulte stellt die in den US-amerikanischen Einzelstaaten geltende common law doctrine der punitive damages dar. Sie untersucht, warum das hochentwickelte amerikanische Recht trotz aller Kritik an diesem eigenartigen und international beargwöhnten Rechtsinstitut festhält. Den Schlüssel zum Verständnis der modernen Rechtspraxis liefern deren Ursprung und die geschichtliche Entwicklung. Dabei spielen die historisch verankerte Ermessensfreiheit der Jury im anglo-amerikanischen Schadensersatzverfahren und die Garantie der Jurymitwirkung in der US-Verfassung eine zentrale Rolle. Von diesem Ansatz ausgehend fügen sich verschiedene Beobachtungen zusammen, die bisher kaum zur Kenntnis genommen worden sind. Der Kläger hat niemals einen Rechtsanspruch auf punitive damages. Die Verhängung von punitive damages ist nur der Jury gestattet, nicht aber dem Richter. Die langlebigeren unter den Reformmaßnahmen der letzten Jahrzehnte setzen am Verfahrensrecht an. Schließlich treten punitive damages nur dann auf, wenn die Rechtsordnung einen Lebenssachverhalt wegen der Besonderheiten des Einzelfalles sonst nicht befriedigend in den Griff bekäme. Letzteres führt zu mannigfachen Anwendungsbereichen, die anhand repräsentativer Gerichtsentscheidungen vorgestellt werden. Die auslandsrechtliche Untersuchung wird von einer Darstellung der internationalrechtlichen Problematik eingerahmt, die im Zusammenhang mit punitive damages in Deutschland aufgetretenen ist. Es zeigt sich, daß eine zivilrechtliche Qualifikation von punitive damages generell ausscheidet und stets eine intensive Verletzung des deutschen ordre public vorliegt. Daher können auf punitive damages lautende amerikanische Urteile in Deutschland nicht anerkannt und vollstreckt werden. Ein deutscher Richter kann bei Verweisung auf US-amerikanisches Recht keine punitive damages verhängen. Die Haager Übereinkommen bieten keine Grundlage für die Gewährung von Rechtshilfe bei Zustellung oder Beweiserhebung betreffend der punitive damages.
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Mörsdorf-Schulte, Juliana
Geboren 1963; 1982-88 Studium der Rechtswissenschaft in Köln und Genf; 1989-90 LL.M.-Studium in Berkeley, Kalifornien; 1994 zweites jurist. Staatsexamen; 1985-95 Mitarbeit am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln; seit 1993 Mitarbeit in der Redaktion des Newsletters der deutsch-amerikanischen Juristenvereinigung; seit 1995 Richterin.


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