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E-Book, Deutsch, Band 17, 124 Seiten

Reihe: Der Festungskurier

Münch / Krüger Der Festungskurier

Die Grenze an der Elbe

E-Book, Deutsch, Band 17, 124 Seiten

Reihe: Der Festungskurier

ISBN: 978-3-7448-9155-4
Verlag: Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Im Spätherbst finden seit dem Jahr 2000 regelmäßig Tage der Landesgeschichte in der Festung Dömitz statt, bei denen Historikerinnen und Historiker der Universität Rostock und der Regionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern über relevante Themen der Landesgeschichte referieren und diskutieren. Der fruchtbare Erfahrungsaustausch wird durch das Ambiente der Festung sehr gefördert. Die Tagungsbeiträge erscheinen seit 2001 jährlich im "Festungskurier". 16 Bände liegen bereits vor; sie sind im Museumsshop der Festung Dömitz erhältlich, dort finden sich auch Inhaltsangaben (http://www.festung-doemitz.de/).

Der Band 17 bringt fünf Beiträge zur Grenze an der Elbe. Zwischen der Bundesrepublik und der DDR war der Grenzverlauf umstritten: in der Mitte des Flusses - so die DDR - oder am östlichen Ufer - so die Bundesrepublik. Der erste Beitrag weist nach, dass die Alliierten die Grenzlinie in der Mitte der Elbe festlegten, der Anspruch der Bundesrepublik mithin nicht zu Recht bestand. Bei Vermessungsarbeiten von westlicher Seite aus kam es 1966 fast zum militärischen Konflikt zwischen der britischen Rheinarmee und dem Bundesgrenzschutz einerseits und der Nationalen Volksarmee. Der dieser Affäre gewidmete Beitrag bringt bisher unveröffentlichtes Bildmaterial der NVA. Den Alltag von Grenztruppen der DDR schildert der dritte Beitrag, jedoch nicht an der Elbegrenze, sondern weiter nördlich bei Lübeck. Über die Verhandlungen nach 1990 zum Grenzverlauf berichtet der vierte Beitrag, dass bis heute kein endgültiges Ergebnis gefunden wurde. Einen geradezu versöhnlichen Ausblick gibt der abschließende Beitrag zum Wandel der Elbe von einer Demarkationslinie feindlicher Blöcke zum friedlichen UNESCO-Biosphärenreservat.
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Die Grenzen Mecklenburgs
während der Vier-Mächte-Verantwortung für
Deutschland als Ganzes 1945–1990
unter besonderer Berücksichtigung des Grenzverlaufs in der Elbetalaue
VON DIETER SCHRÖDER1
I. Die Ausgangslage für das Londoner Protokoll über die
Besatzungszonen in Deutschland
Die Grenzen der norddeutschen Länder waren von deutscher Seite zuletzt durch das Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 26. Januar 19372 bestimmt worden. Das betraf auch die Westgrenze Mecklenburgs und mecklenburgische Exklaven in preußischen Provinzen sowie preußische Exklaven in Mecklenburg3. Durch eine Verordnung über die Änderung der preußisch-mecklenburgischen Landesgrenzen an der Wakenitz vom 1. März 19414 wurde die nach dem Groß-Hamburg-Gesetz mehrfach über den Fluss mäandernde Grenze dann ganz an das Ostufer der Wakenitz verlegt, was für die Freizeitschifffahrt zwischen Lübeck und Ratzeburg nach 1945 große Bedeutung bekommen sollte. Mit der Verordnung über Grenzbereinigungen im Raume der Hermann-Göring-Werke Salzgitter vom 25. Juni 19415, die einen Gebietstausch zwischen Preußen und Braunschweig regelte, fand die Entwicklung auf der deutschen Seite einen vorläufigen Abschluss. In dem Londoner Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. September 19446 nahmen die alliierten Mächte USA, Großbritannien und Sowjetunion sowie 1945 Frankreich gerade auf die letztgenannte Verordnung Bezug und erklärten den Tag ihres Inkrafttretens, den 1. August 1941, zum Stichtag für die bei der Abgrenzung der Besatzungszonen anzuwendenden Bestimmungen über die Länder- und Provinzgrenzen7. Zur Definition der sowjetischen Besatzungszone heißt es in demselben Londoner Protokoll: Eastern (Soviet) Zone (as shown on the annexed map ‚A‘) The Territory of Germany (including the province of East Prussia) situated to the East of a line drawn from the point on the Lübeck Bay where the frontiers of Schleswig-Holstein and Mecklenburg meet, along the western frontier of Mecklenburg to the frontier of the province of Hanover, thence along the eastern frontier of Hanover, to the frontier of Brunswick;… North- Western (United Kingdom) Zone (as shown on the annexed map ‘D’) The Territory of Germany situated to west of the line defined in the description of the Eastern (Soviet) Zone,… Dem Londoner Protokoll wurden noch Karten im Maßstab 1:1,6 Millionen (approx.) beigefügt, auf denen mit einer roten Linie der Verlauf der Zonengrenzen markiert ist, sowie die Landesgrenzen mit der Legende Boundaries – Länder, 2 Aug. 1941. Diese Legende korrespondiert mit der schon oben behandelten Vereinbarung in dem Abkommen: The frontiers of States (Länder) and Provinces within Germany, referred to in the foregoing descriptions to the zones, are those which existed after coming into effect of the decree of 25th June, 1941 (published in the Reichsgesetzblatt, Part I, No. 72, 3rd July, 1941). Damit erweisen sich die dem Protokoll beigefügten Karten nur als Orientierungshilfe zur räumlichen Lage der Besatzungszonen. Nach der völkerrechtlichen Rechtsprechung und Lehre haben Grenzbeschreibungen immer den Vorrang vor Karten, insbesondere Karten eines so kleinen Maßstabs wie die dem Londoner Protokoll beigefügten. Ein Zentimeter auf der Karte entspricht 16 Kilometer in der Natur. Die etwa zwei Millimeter breite Grenzlinie hat daher in der Natur eine Breite von etwa drei Kilometern. Der Zusatz approx. zeigt schon, dass die Karte nicht zur Festlegung des genauen Grenzverlaufs, sondern nur zur räumlichen Orientierung über die Lage der Besatzungszonen bestimmt war. In der Elbetalaue verläuft die Markierung der mecklenburgischen Landesgrenze, soweit sie von der Elbe gebildet wird, nach der dem Londoner Protokoll beigefügten Karte außer bei Boizenburg und bei Dömitz am rechten (mecklenburgischen) Ufer. Eine Skizze der Landesgrenzen in diesem Grenzabschnitt, die das Bundesinnenministerium 1979 nach dem Stand von 1944 erstellt hat8, zeigt den Grenzverlauf in diesem Abschnitt, schon wenn die Elbe an der Löcknitz-Mündung bei Stromkilometer 503,0 Mecklenburg erreicht, in der Strommitte. Die Grenze springt vor Dömitz für 2,5 Kilometer in das Hinterland am Südufer und kehrt dann, bis sie den Neuhauser Streifen, also die Grenze zur preußischen Provinz Hannover, erreicht, für 6,1 Kilometer in die Strommitte zurück. Hinter dem Neuhauser Streifen setzt sie sich für 3,7 Kilometer in der Strommitte fort und wendet sich bei Stromkilometer 558,7 zum Südufer, dem sie für 1,7 Kilometer folgt, bis sie bei Stromkilometer 560,4 jenseits des Südufers für 1,8 Kilometer Vierwerder umrundet und dann bei Stromkilometer 562,2 für 4,1 Kilometer bis zur Landesgrenze wieder in die Strommitte zurückkehrt. Die Grenze Mecklenburgs in der Elbetalaue verläuft nach dem Stand von 1941 also an keiner Stelle am mecklenburgischen Nordufer, sondern bei einer Gesamtlänge von damals knapp zwanzig Kilometern auf fast 14 Kilometern in der Strommitte und auf sechs Kilometern am Südufer oder in dessen Hinterland. Ein Grenzverlauf für die 43,4 Kilometer vor dem Neuhauser Streifen war bis 1945 noch kein Thema. II. Abänderungen des Verlaufs der Zonengrenze
durch die Besatzungsmächte
Mit der Übernahme der obersten Gewalt in Deutschland 1945 erhielten die Vier Mächte auch eine Kompetenz zur Festlegung von inneren Grenzen in Deutschland zu Besatzungszwecken, die von den Landes- und Provinzgrenzen abweichen. Sie machten davon mehrfach Gebrauch. Diese auch Mecklenburg betreffenden Grenzfestlegungen basierten mithin auf Besatzungsrecht und galten grundsätzlich nur für die Dauer der Besetzung, also bis zum Anbruch des 3. Oktober 1990. Von da an müsste grundsätzlich wieder der Rechtszustand von vor dem Beginn der totalen Besetzung gelten, also von vor dem 8. Mai 1945. Die klare völkerrechtliche Regelung 9 verliert im Fall Deutschlands allerdings dadurch ihre Bedeutung, dass deutsche Gesetzgeber, seien es Bundestag und Bundesrat, Volkskammer oder Landtage hinsichtlich der äußeren und inneren Grenzen Deutschlands vor 1990 mit expliziter Billigung der Besatzungsmächte Veränderungen beschlossen haben, mit denen die reichsrechtlichen Festlegungen von 1941 und damit die Zonengrenzen abgeändert wurden. Dies betrifft nicht zuletzt die Grenzen Mecklenburgs, wobei der Grenzverlauf in der Elbetalaue mit Blick auf reichsrechtliche, besatzungsrechtliche und DDR-rechtliche Festlegungen eine eingehende Betrachtung verlangt. Es geht immerhin um die territoriale Identität eines deutschen Landes nach einem halben Jahrhundert internationaler Kontrolle in Deutschland. Grenzfragen wurden von den Vier Mächten von Anfang an als sehr wichtige Fragen behandelt, da sie besonders konfliktträchtig sein konnten. Großbritannien, auf das es bei Grenzen Mecklenburgs besonders ankommt, hat bis 1990 einen Frontier Inspection Service mit Sitz in Bad Oynhausen unterhalten und neben Beobachtungen aus Hubschraubern von Zeit zu Zeit gut erkennbare uniformierte Patrouillen vor allem über die Elbdeiche durchgeführt. Die Sowjetunion, die andere für die Grenzen Mecklenburgs bestimmende Macht hat bis 1949 die Kontrolle der Grenze ihrer Zone durch eigenes Personal ausgeführt, später wirkte sie flankierend zum Souveränitätsgehabe der DDR offen nur an den drei Checkpoints Alpha (Marienborn), Bravo (Drewitz bei Potsdam) und Charlie (Friedrichstraße in Berlin), sie inspizierte andere kritische Punkte im Schutz der Nacht10. Bereits am 5. Juli 1945 kam es zur ersten und bedeutendsten besatzungsrechtlichen Veränderung der Grenze Mecklenburgs. Mit Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland Nr. 5 vom 5. Juli 1945 wurde der Westteil von Pommern – die Stadt Stettin ausgenommen, wie es in dem Befehl heißt, also der westlich der Oder-Neiße-Linie gelegene Teil der preußischen Provinz Pommern ohne Stettin dem Land Mecklenburg angeschlossen11. Das waren knapp zwanzig Prozent der Fläche der ehemaligen preußischen Provinz Pommern mit einer ganz besonderen historischen Identität, nämlich das ehemalige Schwedisch-Pommern und das ehemalige Preußisch-Vorpommern mit den westlich der Oder gelegenen Teilen des Kreises Randow, des Umlandkreises von Stettin. Rund dreißig Prozent der Fläche Mecklenburgs entstammten jetzt dem Nachlass des längst untergegangenen Herzogtums Pommern. Die deutschen Behörden bezeichneten das erweiterte Land als Mecklenburg-Vorpommern, bis die Sowjetische Militäradministration darauf hinwies, dass es sich von Anfang an um eine Eingliederung gehandelt habe und das Land als Mecklenburg zu bezeichnen sei12. Die Ostgrenze Mecklenburgs war also schon 1945 besatzungsrechtlich bis in das Umland der Stadt Stettin, in das Stettiner Haff und auf Usedom bis an die Stadtgrenze von Swinemünde, also den Nordabschnitt der heutigen deutsch-polnischen Grenze,...


Krüger, Kersten
1959 Abitur, Göttingen, 1959-1968 Studium der Geschichte, Anglistik und Skandinavistik an den Univ. Göttingen, Köln, München, Kiel, Hamburg und Kopenhagen, 1968 Promotion Univ. Hamburg, 1968-1978 Assistent und Dozent an der Univ. Marburg, 1978 Habilitation Univ. Marburg für Neuere und Landesgeschichte, 1978-1986 Privatdozent für Neuere Geschichte, 1986-1993 Professor für Neuere Geschichte (Schwerpunkt Skandinavische Geschichte), Univ. Hamburg, 1993-2004 Professor für Geschichte der Neuzeit, Univ. Rostock, seit 2005 Fortsetzung der Lehrtätigkeit und Beauftragter des Rektors für die Universitätsgeschichte, Univ. Rostock.
Forschungsschwerpunkte: Skandinavische Geschichte, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Stadtgeschichte, Universitätsgeschichte.

Informationen nach:
Catalogus Professorum Rostochiensium,
http://purl.uni-rostock.de/cpr/00000053
http://de.wikipedia.org/wiki/Kersten_Krüger

Münch, Ernst
1971 Abitur, Rostock, 1971-1980 Studium der Geschichte und Germanistik; Zusatzstudium; Teilaspirantur und Forschungsstudium, Univ. Rostock und Univ. Moskau, 1980-1985 wiss. Assistent an der Sektion Geschichte, Univ. Rostock, 1985-1993 Oberassistent an der Sektion Geschichte, Univ. Rostock, 1991
Umhabilitation auf Mittelalterliche Geschichte und Mecklenburgische Landesgeschichte, Univ. Rostock, 1993 Privatdozent, Univ. Rostock, seit 1998 Professor, Univ. Rostock.
Forschungsschwerpunkte: Agrargeschichte und Mecklenburgische Landesgeschichte, Rostocker und Wismarer Stadtgeschichte in Mittelalter und früher Neuzeit, Genesis der Gutsherrschaft und der Leibeigenschaft in Mecklenburg, Geschichte der Gebäude der Universität Rostock.

Informationen nach:
Catalogus Professorum Rostochiensium
http://purl.uni-rostock.de/cpr/00001273
http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Münch_(Historiker)


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