Ostermaier | Der Freie-Mitarbeiter-Vertrag | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 128 Seiten

Ostermaier Der Freie-Mitarbeiter-Vertrag

Ein Leitfaden zur Vertragserstellung; Reihe Betriebliche Praxis

E-Book, Deutsch, 128 Seiten

ISBN: 978-3-8029-0503-2
Verlag: Walhalla und Praetoria
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Rechtssichere Verträge mit Freelancer abschließen

Der Einsatz freier Mitarbeiter bietet für den Unternehmer als Auftraggeber den Vorteil, flexibel und ohne bürokratische Hürden Arbeitskräfte zu beschäftigen. Für den Auftragnehmer locken eine freie Zeiteinteilung und ein höherer Lohn.

Um die jeweiligen Vorteile nützen zu können, müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden. Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Pflichten müssen auch beim Einsatz eines Freelancers eingehalten werden, sonsten hat der Unternehmer nachträglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Eine sachkundige Vertragserstellung hilft dabei, Risiken zu umgehen und die Folgen einer falschen Einordnung als „freier Mitarbeiter“ zu vermeiden.Hier setzt der Leitfaden Der Freie-Mitarbeiter-Vertrag an:


Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters
Vertragsmuster mit einer Vielzahl von Regelungsmöglichkeiten, um auf einzelne Bedürfnisse einzugehen
Weiterführende Hinweise zu den einzelnen Vertragsklauseln, um die Abfassung des Vertrages zu optimieren
Englischsprachiger Mustervertrag, um internationale Fachkräfte einsetzen zu können
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Deutsche Textfassung
Freier-Mitarbeiter-Vertrag zwischen [Name und Adresse des Auftraggebers]
– im Folgenden „Auftraggeber“ genannt – und [Name und Adresse des Auftragnehmers]
– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel Der Auftraggeber ist ein Unternehmen im Bereich des/der [Unternehmensbeschreibung des Auftraggebers]. Der Auftragnehmer ist im Bereich des/der [Tätigkeitsbereich des Auftragnehmers] tätig. Der Auftraggeber ist daran interessiert, den Auftragnehmer mit [geplanter Aufgabenbereich] zu beauftragen. Der Auftragnehmer möchte diese Aufgaben übernehmen. § 1 Auftragsgegenstand (1)   Alternative 1 (Dienstvertrag ): Der Auftragnehmer wird mit [Bezeichnung der Tätigkeit] beauftragt. Der Aufgabenbereich des Auftragnehmers umfasst insbesondere [möglichst genaue Beschreibung der Tätigkeit]. Alternative 2 (Dienstvertrag/Rahmenvertrag): Der Auftragnehmer wird als [Bezeichnung der Tätigkeit] für den Auftraggeber tätig. Die jeweiligen Aufgaben werden im Einzelfall durch ein Auftragsschreiben gesondert in Auftrag gegeben. Alternative 3 (Dienstvertrag mit Mindestauftragsvolumen): Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einem Mindestauftragsvolumen dahingehend, dass der Auftragnehmer monatlich Aufträge mit einem Volumen von mindestens [Anzahl der Stunden] Stunden erhalten wird. Erfüllt der Auftraggeber diese Verpflichtung nicht, so ist die Differenz zwischen den tatsächlich vergebenen Stunden und dem Mindestauftragsvolumen mit Euro [___] (netto) pro Stunde zu vergüten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, soweit diese die vereinbarten Mindeststunden überschreiten. Alternative 4 (Werkvertrag): Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erstellung von [genaue Beschreibung des Werkes, das der Auftragnehmer erstellen soll]. (2)   Alternative 1: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Aufträge selbst auszuführen. Er kann sich auch der Hilfe von Erfüllungsgehilfen bedienen. Alternative 2: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Auftrag selbst auszuführen. Der Einsatz von eigenen Mitarbeitern setzt aber die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen des Auftraggebers dem Einsatz der Mitarbeiter des Auftragnehmers entgegenstehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages [und bei der Durchführung eines jeden Einzelauftrages] den von ihm eingesetzten Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlich jeweils geltenden Mindestlohns (§ 1 Abs. 2 MiLoG) rechtzeitig, d. h. bis spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Soweit der Auftragnehmer einen Nachunternehmer einsetzt, ist dieser ebenfalls auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zu verpflichten. (3)   Alternative 1: Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er übt seine Tätigkeit selbstständig aus, d. h. er unterliegt bezüglich der Art und Weise der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben nicht den Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in der Bestimmung von Zeit und Ort der Leistungserbringung frei. Alternative 2: Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er übt seine Tätigkeit selbstständig aus, d. h. er unterliegt bezüglich der Art und Weise der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben nicht den Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in der Bestimmung von Zeit und Ort der Leistungserbringung frei. Der Auftragnehmer ist hierbei allerdings verpflichtet, auf Anforderung/nach Absprache zur Teilnahme an Besprechungen etc. zur Verfügung zu stehen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung der vorgegebenen Fixtermine (Abgabetermine, Fertigstellungstermine etc.). Der Auftragnehmer wird sich hierfür mit anderen Auftragnehmern und sonstigen Projektmitarbeitern abstimmen. (4)   Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Sollte sich im Rahmen der Vertragsdurchführung für den Auftragnehmer Informations- und/oder Abstimmungsbedarf ergeben, so ist Ansprechpartner für den Auftragnehmer: [___]. Über Zuständigkeitsänderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig informieren. § 2 Pflichten des Auftragnehmers (1)   Alternative 1 (Dienstvertrag): Der Auftragnehmer erfüllt seine Aufgaben mit der Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit eines sorgfältigen [Kaufmanns bzw. Mitglieds seines Berufsstandes]. Alternative 2 (Werkvertrag): Die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Werkleistungen haben dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik zu entsprechen. [Dabei sind die spezifischen Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Auftraggebers von dem Auftragnehmer zu beachten.] (2)   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich stetig weiterzubilden und sich jederzeit über die Veränderungen in seinem Fachgebiet zu informieren. (3)   Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, im Namen und im Auftrag seines Auftraggebers rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, insbesondere Verträge abzuschließen, es sei denn, dem Auftragnehmer wurde hierzu eine gesonderte schriftliche Vollmacht erteilt. (4)   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Falle seiner Verhinderung für eine Vertretung zu sorgen. (5)   Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Auftragsdurchführung. (6)   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über alle ihm bei der Auftragsdurchführung bekannt werdenden Umstände zu informieren, die Einfluss auf den Auftrag und/oder dessen Durchführung haben können. § 3 ...


Dr. Christian Ostermaier ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Solicitor (England und Wales).

Bei SNP Schlawien Partnerschaft mbB betreuen die Autoren kleine und mittelständische Unternehmen, familiengeführte Gesellschaften sowie
Einzelpersonen unter anderem in allen Fragen der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung.


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