E-Book, Deutsch, Band 63, 268 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 1 g
E-Book, Deutsch, Band 63, 268 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 1 g
ISBN: 978-3-7489-0142-6
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Um den Mietern einen günstigen Strompreis anbieten zu können, sind Wohnungsunternehmen im Rahmen von Mieterstrommodellen darauf angewiesen, ihre Strominfrastruktur als Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a EnWG zu betreiben. Die Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG wurde im Jahr 2011 legaldefiniert. Diese Definition ist durch eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt, wodurch sie in der Literatur sowie Rechtsprechung hoch umstritten ist. Der Verfasser setzt sich vertieft mit der Kundenanlagendefinition auseinander. Hierbei arbeitet er praxisnah und veranschaulicht anhand diverserer Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung, wann eine unregulierte Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG endet und ein reguliertes Energieversorgungsnetz gemäß § 3 Nr. 16 EnWG anfängt.
In einem nächsten Schritt gilt es sodann für die Wohnungsunternehmen, die Stromversorgung ihrer Mieter zulässig umzusetzen. Der Verfasser beleuchtet jeweils die vertraglichen Möglichkeiten, sowohl den Betrieb von Kundenanlagen als auch die eigentliche Stromversorgung in das Mietverhältnis zu integrieren. Hierbei wird zum einen begutachtet, inwiefern die Kosten einer Kundenanlage mietrechtlich umgelegt werden können, so dass weiterhin die Unentgeltlichkeit einer Kundeanlage gewahrt ist. Zum anderen wird geprüft, unter welchen mietrechtlich zulässigen Voraussetzungen Wohnungsunternehmen insbesondere bei Installation eines BHKW in ihren Liegenschaften unmittelbar als Stromlieferant gegenüber ihren Mietern auftreten können und zugleich die energierechtliche Diskriminierungsfreiheit eingehalten wird. Abschließend werden im Rahmen der Stromversorgung noch die Rechtsfragen erörtert, ob Wohnungsunternehmen bei der Versorgung ihrer Mieter mit Strom der Anzeigepflicht gem. § 5 EnWG unterliegen und inwiefern die Zählerpunktverwaltung innerhalb von Kundenanlagen gemäß § 20 Abs. 1d EnWG zu erfolgen hat.