Die skurrilsten Gesetze, Klagen & Urteile
E-Book, Deutsch, 144 Seiten
ISBN: 978-3-641-04055-0
Verlag: Bassermann
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Ein Buch zwischen Schmerzensgeld und Schadenfreude, zwischen BGB und Bayerischer Verfassung, zwischen Gesetz und Richter, Kläger und Ankläger. Mit großem juristischen Quiz (das wohl nicht zum Staatsexamen verhilft, aber zu viel Gelächter). Ein Buch das Spaß macht.
Autoren/Hrsg.
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"Promi oder nicht? Das Recht am eigenen Bild und Namen (S. 60-61)
Das bin doch ich
Es kommt öfter vor, dass sich jemand bei einer Zeitung oder einem Verlag meldet und sich beschwert, dass sein Foto ohne Zustimmung und damit unbefugt abgebildet wurde.Wenn die Person auf dem Bild tatsächlich für ihre Umwelt erkennbar ist, wird üblicherweise eine Entschädigung fällig. An der Erkennbarkeit hatten Verlagsmitarbeiter jeweils ernsthafte Zweifel, als sich Anwälte für zwei ungewöhnliche Mandanten bei ihnen meldeten. § Im einen Fall ging es um das Buch „Unser Baby im Ultraschall“. Ein Anwalt machte Zahlungsansprüche wegen des Umstands geltend, dass seine Mandantin angeblich auf der Abbildung auf dem Buchumschlag erkennbar sei.
Er konnte aber nicht beweisen, dass tatsächlich Freunde und Bekannte seiner Mandantin die mittlerweile junge Frau auf dem Foto eines Embryos im zweiten Monat nach Zeugung tatsächlich wiedererkannt hatten. § Einen noch schwierigeren Stand hatte der Anwalt, der sich wegen der Abbildung eines Schäferhundes in dem Werk „Schäferhunde. Aufzucht und Dressur“an den Verlag wandte und Schadensersatz für die unbefugte Fotoverwendung seines tierischen Mandanten begehrte. Er konnte nicht darlegen, dass der angebliche Mandantenhund auch derjenige war, der das Buch zierte. Von einer Erkennbarkeit im Hunde-Freundeskreis ganz zu schweigen.
Ich heiße wie ein Star - gebt mir 416 Millionen Dollar!
Ein Amerikaner mit dem Namen Michael Jordan verklagte den gleichnamigen Basketball-Star Michael Jordan auf 416 Millionen Dollar Schadensersatz wegen emotionaler Leiden und Schmerzen. Begründung: Infolge der Namensgleichheit und einer gewissen Ähnlichkeit im Aussehen käme es immer wieder zu Verwechslungen."