Seefelder Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 1

E-Book, Deutsch, 149 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht - Band 1

ISBN: 978-3-95554-781-3
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Rechtnatur und Verwendung der Rechtsform der GmbH
Gründung der GmbH/Stammkapital
Wechsel der Gesellschafter/Geschäftsführung
Rechte und Pflichten der Gesellschafter/Aufsichtsrat
Steuerrecht
Vertragsmuster und Fallbeispiele

Die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der GmbH sind sehr flexibel und damit lässt sich diese Rechtsform vorwiegend für personalistisch geprägte Unternehmen einsetzen. Die Gesellschafter der GmbH verfügen über eine starke Stellung, weshalb letztlich sie entscheiden, was die Geschäftsführer zu tun haben. Aber sie haften für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage.

Das Buch gibt einen Überblick über die Rechtsform der GmbH und enthält Tipps und Checklisten sowie Mustervorlagen für Gesellschaftsverträge und für besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag, etwa für Sacheinlagen, für die Bewertung der Anteile und für Wettbewerbsverbote von Gesellschaftern. Außerdem abgedruckt sind Muster für Einladungen zur Gesellschafterversammlung, für Gesellschafterbeschlüsse und für Protokollierungen von Versammlungen sowie ein Fallbeispiel einer Unternehmensgründung von drei Freunden, die sich mittels einer GmbH gemeinsam selbständig machen.

Die 2. Auflage wurde umfassend überarbeitet und inhaltlich erweitert.
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Zielgruppe


Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Der Autor. V
Vorwort zur 2. Auflage. VII
Abkürzungsverzeichnis. XV
1. Einführung – Überblick. 1
1.1 GmbH als juristische Person. 1
1.2 Verwendung der Rechtsform der GmbH. 1
1.3 Die GmbH-Reform durch das MoMiG. 2
1.3.1 Erleichterungen der GmbH-Gründung. 2
1.3.2 Deregulierung und Flexibilisierung. 3
1.3.3 Missbrauchsbekämpfung. 5
2. Die Gründung der GmbH. 6
2.1 Formen der GmbH-Gründung. 6
2.1.1 Gründung mit Musterprotokoll. 6
2.1.2 Gründung einer Mini-GmbH. 8
2.1.3 Standardgründung. 8
2.2 Gründung, Gesellschaftsform. 8
2.3 Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft. 9
2.3.1 Definition. 9
2.3.2 Vorgründungsgesellschaft. 9
2.3.3 Vorgesellschaft. 10
2.4 Gegenstand. 10
2.5 Firma, Sitz. 11
2.6 Dauer, Kündigung. 12
2.7 Geschäftsjahr. 12
3. Das Stammkapital. 13
3.1 Mindestkapital, Stammkapital, Geschäftsanteil. 13
3.2 Sacheinlage. 13
3.3 Notwendige Einzahlung. 15
3.4 Das freie Kapital. 17
3.5 Stammkapital als Haftungsgrundlage der Gläubiger. 17
3.6 Kapitalerhöhung. 19
3.7 Pflichten der Geschäftsführung zum Schutz des
Gesellschaftskapitals. 20
3.7.1 Schutz des zur Erhaltung des Stammkapitals notwendigen Vermögens. 20
3.7.2 Information bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals. 22
3.8 Gesellschafterdarlehen. 22
3.8.1 Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz. 22
3.8.2 Gesellschafterdarlehen im Vorfeld einer Insolvenz. 23
3.8.3 Rangrücktritt. 23
3.9 Cash-Pooling im Konzern. 24
3.10 Haftung und etwaige Nachschusspflichten. 25
4. Wechsel der Gesellschafter. 26
4.1 Übertragung von Geschäftsanteilen. 26
4.2 Ausscheiden von Gesellschaftern. 27
4.3 Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen. 29
4.4 Erwerb eigener Anteile. 31
5. Die Geschäftsführung. 33
5.1 Geschäftsführung und Vertretung. 33
5.1.1 Bestellung als organschaftlicher Vertreter. 33
5.1.2 Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot. 33
5.1.3 Geschäftsleitung. 34
5.1.4 Zustimmungspflichtige Geschäfte. 35
5.2 Amtsniederlegung. 35
5.2.1 Beendigung der Organstellung. 35
5.2.2 Pflichtwidrige Amtsniederlegung. 36
5.3 Anstellung der Geschäftsführer. 36
5.3.1 Anstellungsvertrag. 36
5.3.2 Beendigung des Anstellungsvertrags. 37
5.3.2.1 Ordentliche Kündigung. 38
5.3.2.2 Außerordentliche Kündigung. 38
5.3.3 Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers. 41
5.3.3.1 Fremdgeschäftsführer. 41
5.3.3.2 Gesellschafter-Geschäftsführer. 42
5.4 Die Pflichten bei der Führung der Geschäfte: Grundlagen. 43
5.4.1 Geschäftsführung und Vertretung. 43
5.4.2 Sorgfaltsmaßstab und Pflichten. 43
5.4.2.1 Sorgfaltsmaßstab. 43
5.4.2.2 Riskante Geschäfte. 45
5.4.2.3 Laufende Überwachung. 46
5.4.2.4 Organisationspflicht. 46
5.4.2.5 Risikomanagement. 47
5.4.3 Beginn und Ende der Haftung. 47
5.4.4 Verjährung. 47
5.4.5 Pflichten im Falle eines Insolvenzverfahrens. 48
5.4.6 Haftung gegenüber der Gesellschaft. 49
5.4.7 Entlastung. 49
5.4.8 Treuepflicht. 50
5.4.9 Weisungen der Gesellschafter. 51
5.4.10 Mehrere Geschäftsführer. 52
5.4.11 Faktischer Geschäftsführer/Strohmann/Strohfrau. 52
5.4.12 Darlegungs- und Beweislast. 53
6. Gesellschafterversammlung. 55
6.1 Einberufung der Gesellschafterversammlung. 55
6.2 Formvorschriften für die Einladung. 55
6.2.1 Ort der Versammlung. 55
6.2.2 Form und Frist der Einladung. 56
6.2.3 Tagesordnung. 56
6.3 Stimmrechte. 57
6.4 Protokollierung. 57
7. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. 60
7.1 Die Gesellschafter, die wahren Geschäftsherren. 60
7.1.1 Erteilung von Weisungen. 60
7.1.2 Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte. 60
7.1.2.1 Wirkung nur im Innenverhältnis. 60
7.1.2.2 Regelung der Zustimmungspflicht durch
Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterbeschluss. 61
7.2 Ergebnisbeteiligung. 61
7.3 Entnahmeregelung. 62
7.4 Tätigkeitsvergütung. 62
7.5 Rechnungswesen und Buchführung. 62
7.6 Informations- und Kontrollrechte. 63
7.7 Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer und Gesellschafter. 63
7.7.1 Wettbewerbsverbot der Geschäftsführer. 63
7.7.2 Wettbewerbsverbot der Gesellschafter. 64
7.8 Pflichten bei Führungslosigkeit der Gesellschaft. 64
8. Aufsichtsrat, Beirat. 65
9. Existenz vernichtender Eingriff. 67
10. Sonstiges. 69
10.1 Liquidation der Gesellschaft. 69
10.2 Unternehmenslose Gesellschaften. 70
10.2.1 Vorratsgründung. 70
10.2.2 Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels. 71
10.2.3 Haftungsrisiken. 71
10.3 Bekanntmachung, Kosten. 72
10.4 Schiedsgerichtsvereinbarung. 72
10.5 Salvatorische Klausel. 73
11. Steuerrecht. 74
11.1 Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht der GmbH. 74
11.2 Abgeltungssteuer. 75
12. Gesellschaftsverträge. 77
12.1 Gründungsvollmacht. 77
12.2 Einfache Satzung für eine Komplementär-GmbH. 78
12.3 Beispiel für eine GmbH-Satzung für eine
Familien-GmbH mit Aufsichtsrat. 80
13. Geschäftsordnung für die Geschäftsführung. 91
14. Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag. 93
14.1 Weitere Regelungen für Familiengesellschaften. 93
14.2 Personalistisch geprägte GmbH mit Mehrheitsgesellschafter. 93
14.3 Sacheinlage. 94
14.4 Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. 94
14.5 Bewertungsregelungen. 95
14.6 Wettbewerbsverbot für Gesellschafter. 96
15. Liste der Gesellschafter. 98
16. Einladung zur Gesellschafterversammlung. 99
16.1 Schriftliche Beschlussfassung. 99
16.2 Einberufung einer Gesellschafterversammlung. 101
16.3 Muster für ein Einberufungsverlangen durch eine Minderheit.103
16.4 Minderheitenrecht zur Ergänzung der Tagesordnung. 104
16.5 Verzicht auf die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften. 105
16.6 Teilnahmerecht. 105
16.7 Stimmrechtsvollmacht. 106
17. Muster von Gesellschafterbeschlüssen und Protokoll. 109
17.1 Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte.109
17.2 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
der Geschäftsführung. 111
17.3 Abberufung der Geschäftsführer und Entlastung.111
17.4 Information über den Verlust des halben Kapitals.112
17.5 Muster für ein Protokoll über eine Gesellschafterversammlung. 112
18. Fallbeispiel. 116
Erwerb der Formulare und Musterverträge. 121
Bestellformular. 122
Stichwortverzeichnis.129


Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich erstmal entscheiden, in welcher Rechtsform dies geschehen soll. Er kann aus vielerlei Rechtsformen auswählen, wobei zunächst eine der wichtigsten Fragen die persönliche Haftung ist. Wer das Unternehmen alleine als Einzelfirma oder mit einem Partner als OHG betreibt, haftet für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich und unbeschränkt. Im Haftungsfalle bleibt dann meist nur noch der Ausweg eines Insolvenzantrags mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung. Deshalb wird sehr häufig die GmbH als Rechtsform gewählt. Diese Rechtsform gibt es bereits seit 1892 und sie war damals weltweit die erste Rechtsform dieser Art.
Durch mehrere Reformen ist diese Rechtsform immer attraktiver geworden. So kann die GmbH auch als Ein-Personen-Gesellschaft, also als Gesellschaft mit nur einem einzigen Gesellschafter gegründet werden. Damit besteht für Einzelunternehmer eine haftungsbeschränkende Alternative zum Betrieb des Unternehmens in der Rechtsform des Einzelkaufmanns. Eine wesentliche Reformierung der Rechtsform der GmbH erfolgte 2008 mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, genannt MoMiG. Mit dieser Rechtsform wurde die Mini-GmbH eingeführt, nämlich die Unternehmergesellschaft, die ebenso haftungsbeschränkt ist, aber nur mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden kann. Spätestens dadurch wurde die GmbH zur am meisten gewählten Rechtsform für Unternehmen.
Die Vorteile der GmbH haben aber erhöhte Pflichten im Hinblick auf den Kapitalerhalt zur Grundlage. Da den Gläubigern nur das Kapital der GmbH haftet, achtet das Gesellschaftsrecht der GmbH besonders darauf, dass das Stammkapital erhalten bleibt. Wer die hierzu aufgestellten Regeln nicht beachtet, haftet dann doch wieder schnell für die Verbindlichkeiten der GmbH persönlich.
Zur Haftungsbeschränkung kommt noch hinzu, dass die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der GmbH sehr flexibel sind, womit sich diese Rechtsform vorwiegend für personalistisch geprägte Unternehmen einsetzen lässt. Und schließlich haben die Gesellschafter bei dieser Rechtsform das Sagen. Diese verfügen über eine starke Stellung, weshalb letztlich sie entscheiden, was die Geschäftsführer zu tun haben.
Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und inhaltlich erweitert.
Herrsching, im November 2021 Günter Seefelder


Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei als Berater, Prozessbevollmächtigter und Strafverteidiger wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung und war als Interimsmanager und Aufsichtsrat tätig. Seit vielen Jahren ist er wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig.


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