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E-Book, Deutsch, Band Band 7, 135 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

Seefelder Die Partnerschaftsgesellschaft

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 7

E-Book, Deutsch, Band Band 7, 135 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

ISBN: 978-3-95554-540-6
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Überblick über die PartG mit Mustervorlagen für Gründung und Beschlussfassung
Die Partnerschaftsgesellschaft, vielfach kurz als Partnerschaft bezeichnet, ist die spezielle Gesellschaftsform für die freien Berufe. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) räumt den rechtlichen Bestimmungen zu den freien Berufen den Vorrang ein und regelt nur die Kernbereiche der Partnerschaft. Im Wesentlichen regelt es, dass nur natürliche Personen für die Ausübung ihrer freien Berufe Gesellschafter sein können, dass diese aktiv in der Gesellschaft mitarbeiten müssen und dass die Partner nicht für berufliche Fehler der anderen Partner haften. Die Partnerschaft ist sehr weit an die OHG angelehnt und greift vielfach auf die gesetzlichen Regelungen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zurück.

Seit 2013 gibt es die Rechtsform der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (Part mbB). In diesem Falle haftet auch der Partner nicht, der die beruflichen Fehler begangen hat. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit erhöhter Versicherungssumme.

Dieses Werk gibt einen Überblick über die rechtlichen Strukturen der Partnerschaftsgesellschaft und stellt dar, welche Vorteile und Nachteile diese Rechtsform, die für freie Berufe häufig verwendet wird, gegenüber anderen Rechtsformen wie z.B. die GbR oder GmbH, hat. Es informiert über die steuerlichen Grundlagen und zeigt die steuerlichen Unterschiede zur GmbH auf.

Das Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Muster für Gesellschaftsverträge. Es richtet sich insbesondere an Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.
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Zielgruppe


Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, sonstige Angehörige freier Berufe.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Der Autor. V
Vorwort VII
Abkürzungsverzeichnis. XV
1. Partnerschaftsgesellschaft. 1
1.1 Einführung. 1
1.1.1 Schließung einer Lücke im Gesellschaftsrecht. 1
1.1.2 Keine Haftung der Partner für berufliche Fehler der
anderen Partner. 1
1.1.3 Aber im Übrigen volle Haftung aller Partner. 1
1.1.3.1 Haftung für die übrigen Verbindlichkeiten. 1
1.1.3.2 Mittelbare Nachteile bei fehlerhafter Berufsausübung
eines Partners. 2
1.1.4 Kein Mindestkapital. 4
1.1.5 Vertretungsbefugnis öffentlich einsehbar. 4
1.1.6 Grundsatz der Einzelvertretung. 4
1.1.7 Gesetzlich geregelter Namensschutz. 4
1.1.8 Rechtsgrundlagen. 5
1.1.9 Steuerliche Einordnung als Mitunternehmerschaft. 5
1.1.10 Keine Beteiligung der PartG an einer Rechtsanwaltsgesellschaft. 5
1.2 Die PartG mbB. 6
1.3 Rechtliche Alternativen zur Partnerschaftsgesellschaft. 6
1.3.1 Freiberufler-GmbH. 6
1.3.2 Weitere Rechtsformen wie AG, KG, GmbH & Co. KG. 7
1.3.3 Ausländische Rechtsformen, z.B. die englische LLP. 7
1.4 Vor- und Nachteile der Partnerschaft gegenüber der GbR. 8
1.4.1 Haftung für Berufsfehler der Mitgesellschafter. 8
1.4.2 Persönliche Haftung für eigene Fehler. 8
1.4.3 Persönliche Haftung für die übrigen Verbindlichkeiten. 9
1.4.4 Namensschutz. 9
1.4.5 Vertretung. 10
1.4.6 Gründung und Kosten. 10
1.4.7 Nachhaftung. 11
1.5 Vor- und Nachteile der Partnerschaft gegenüber der
Freiberufler-GmbH. 11
1.5.1 Haftungsbegrenzung. 11
1.5.2 Mindestkapital. 12
1.5.3 Rechnungslegung, Bilanzierung. 12
1.5.4 Trennung von Beteiligung und Geschäftsführung. 13
1.5.5 Gewerbe- und Körperschaftsteuer. 14
1.5.6 Veröffentlichungen des Gesellschaftsvertrags. 15
1.5.7 Veröffentlichung des Jahresabschluss. 16
1.5.8 Steueranfall. 16
1.5.9 Nachfolgeregelung. 17
1.5.10 Nachhaftung nach dem Ausscheiden als Gesellschafter. 17
1.5.11 Änderung des Gesellschaftsvertrags. 18
1.5.12 Rückstellungen für eine betriebliche Altersversorgung. 18
2. Grundlagen der Partnerschaft. 19
2.1 Rechtsform für Angehörige freier Berufe. 19
2.2 Aktive Berufsausübung. 19
2.3 Rechtssystematik. 20
2.4 Notwendiger Inhalt des Partnerschaftsvertrags. 21
2.5 Eintragung im Partnerschaftsregister. 21
2.5.1 Anmeldung der Partnerschaft. 21
2.5.2 Inhalt der Eintragung. 22
3.Name der Partnerschaft. 23
3.1 Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 PartG. 23
3.2 Der Name der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung. 24
3.3 Der Verweis auf das Firmenrecht des HGB. 24
3.3.1 Verbot irreführender Namen. 24
3.3.2 Fortführung des alten Namens eines Partners. 24
3.3.3 Fortführung des Namens und Zustimmung. 24
3.3.4 Name nicht vom Unternehmen trennbar. 25
3.3.5 Namensfortführung bei Änderungen der Partner. 25
3.3.6 Verwechslungsfähige Namen mehrerer Partnerschaften
am selben Ort. 25
3.3.7 Registereintragungen bei Insolvenz der Partnerschaft. 26
3.3.8 Folgen unzulässiger Verwendung des Namens einer
Partnerschaft. 26
4.Rechtsverhältnis der Partner untereinander. 27
4.1 Besonderheiten des Partnerschaftsrechts. 27
4.2 Beachtung des geltenden Berufsrechts. 27
4.3 Kein Ausschluss des Partners bei seinen beruflichen Leistungen. 28
4.4 Das Regelungssystem des § 6 Abs. 3 PartGG. 30
4.5 Geschäftsführung. 31
4.5.1 Grundsatz der Befugnis aller Partner zur Geschäftsführung. 31
4.5.2 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis. 32
4.5.3 Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis. 33
4.6 Beschlussfassung der bei der Beschlussfassung berufenen Partner. 33
4.6.1 Beschlussfassung sämtlicher Partner. 34
4.6.2 Beschlussfassung der geschäftsführenden Partner. 34
4.6.3 Beschlussfassung der übrigen Partner. 34
4.6.4 Mehrheitsbeschlüsse. 35
4.6.4.1 Quorum. 35
4.6.4.2 Weitere Regelungen zu den Abstimmungen. 37
4.6.4.3 Eingriff in den Kernbereich. 38
4.7 Fehlerhafte Beschlüsse. 40
4.8 Informationsrecht des nicht geschäftsführenden Partners. 41
4.8.1 Umfang des Informationsrechts. 41
4.8.2 Informationsrechte bei beschränkenden Vereinbarungen. 42
4.9 Wettbewerbsverbot des Partners. 42
4.9.1 Wettbewerbsverbot. 42
4.9.2 Verletzung des Wettbewerbsverbots. 43
4.9.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. 44
4.10 Aufwendungsersatz. 45
4.11 Ansprüche der Partnerschaft. 46
4.12 Actio pro socio. 47
5.Rechtsverhältnis der Partnerschaft nach außen. 49
5.1 Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten, rechtliche
Selbständigkeit, Vertretung. 49
5.2 Vertretung. 49
5.2.1 Umfang der Vertretungsmacht. 50
5.2.2 Entziehung der Vertretungsmacht. 51
XII
6.Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft 52
6.1 Haftung der Partner für berufliche Fehler. 52
6.2 Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung. 53
6.3 Möglichkeiten der Beschränkung auf einen Höchstbetrag. 53
6.4 Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB). 54
6.4.1 Überblick. 54
6.4.2 Gründe für die gesetzliche Variante der Part mbB. 55
6.4.3 Haftungsbeschränkung nur für berufliche Fehler. 55
6.4.4 Mögliche Regressansprüche im Innenverhältnis. 56
6.4.5 Spezielle Regelungen in den Berufsrechten. 56
6.4.5.1 Rechtsanwälte. 56
6.4.5.2 Steuerberater. 57
6.4.5.3 Ärzte. 57
6.5 Haftung im Übrigen. 57
6.6 Einwendungen des Partners. 59
6.7 Haftung für Altverbindlichkeiten. 60
6.8 Haftung für deliktisches Handeln des geschäftsführenden Partners. 61
6.9 Vollstreckung in Gesamthandsvermögen. 62
6.10 Pfändung. 62
6.11 Sonstiges. 62
6.12 Insolvenzreife der Partnerschaft. 63
6.13 Fortsetzung der Partnerschaft nach Insolvenz. 63
7. Ausscheiden eines Partners, Auflösung, Liquidation 64
7.1 Ausscheiden eines Partners. 64
7.2 Liquidation der Partnerschaft, Nachhaftung. 64
7.3 Auflösung der Partnerschaft – Überblick. 65
7.3.1 Auflösung durch gerichtliche Entscheidung. 65
7.3.2.1 Auflösungsantrag bei wichtigem Grund. 65
7.3.2.2 Wichtige Gründe. 66
7.3.2 Auflösungsklage als letztes Mittel. 66
7.4 Folge der Auflösung. 66
7.4.1 Änderung des Zwecks der Partnerschaft. 66
7.4.2 Verjährungsfristen für die Partnerhaftung. 67
7.5 Ausscheiden eines Partners. 67
7.5.1 Gründe für das Ausscheiden. 67
7.5.2 Pflichten des Partners bei Ausscheiden. 68
7.5.3 Begrenzung der Nachhaftung bei Ausscheiden. 68
7.6 Ausschließung eines Partners. 70
7.6.1 Überblick. 70
7.6.2 Wichtiger Grund. 71
7.6.3 Ausschließungsklage. 73
7.7 Tod eines Partners. 73
7.7.1 Ausscheiden des Partners mit seinem Tod. 73
7.7.2 Einfache Nachfolgeklausel. 73
7.7.3 Qualifizierte Nachfolgeklausel. 75
7.7.4 Eintrittsklausel. 75
7.8 Auseinandersetzungsbilanz. 76
7.9 Abfindung. 77
7.9.1 Buchwertklauseln. 79
7.9.2 Bewertung nach dem Ertragswert. 80
7.9.2.1 Unternehmenswert = Barwert der Nettozuflüsse
an die Unternehmenseigner. 80
7.9.2.2 Entscheidend ist das Zuflussprinzip. 80
7.9.2.3 Berücksichtigung des Ausschüttungssystems. 80
7.9.2.4 Notwendig ist eine Prognose der künftigen
finanziellen Überschüsse. 81
7.9.2.5 Ausgangspunkt für die Prognose ist die
Vergangenheitsanalyse. 81
7.9.2.6 Vergleich mit adäquater Alternativanlage. 81
7.9.2.7 Substanzwert ohne Bedeutung. 81
7.9.2.8 Ertragswert- oder Discounted Cash Flow-Verfahren. 81
7.9.2.9 Hohe Bedeutung der unternehmerischen Fähigkeit
des Eigentümers. 82
7.9.2.10 Nachsteuer-Betrachtung. 82
7.9.2.11 Gesonderte Bewertung des nicht
betriebsnotwendigen Vermögens. 82
7.9.3 Sittenwidrige Klauseln. 82
7.10 Befreiung von Schulden. 83
7.11 Beteiligung an schwebenden Geschäften. 83
7.12 Liquidation. 83
7.12.1 Liquidation der Regelfall einer Auflösung der Partnerschaft. 83
7.12.2 Andere Art der Auseinandersetzung. 84
7.12.3 Eintragung im Partnerschaftsregister. 84
7.12.4 Liquidatoren. 84
7.12.5 Sonderfälle der Auflösung. 85
7.12.6 Aufgabe der Liquidatoren. 86
7.12.7 Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. 87
7.13 Fortsetzung einer Partnerschaft mit anderem Zweck nach Auflösung. 87
7.14 Anmeldungen zum Partnerschaftsregister. 88
8.Steuerrecht. 89
8.1 Buchführungspflicht, Ergebnisermittlung. 89
8.2 Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte. 89
8.3 Einkommensteuer. 89
8.4 Umsatzsteuer. 90
8.5 Gewerbesteuer. 90
8.6 Grunderwerbsteuer. 90
8.7 Aufgabe oder Veräußerung eines Partneranteils. 91
9.Muster. 92
9.1 Partnerschaftsvertrag von Steuerberatern. 92
9.2 Weitere Klauseln für den Tod eines Partners. 102
9.2.1 Einfache Nachfolgeklausel. 103
9.2.2 Qualifizierte Nachfolgeklausel. 104
9.2.3 Eintrittsklausel. 104
Erwerb der Formulare und Musterverträge 107
Bestellformular 108
Stichwortverzeichnis 115


Vorwort
Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft gibt es mittlerweile seit mehr als 20
Jahren. Sie deckt eine Lücke bei den für die freien Berufen verwendbaren Rechtsformen
ab. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) räumt den jeweiligen
Berufsrechten zunächst den Vorrang ein. Es gibt freie Berufe, für die kaum gesetzliche
Beschränkungen bestehen und es gibt freie Berufe, für die sehr weitgehende
gesetzlichen Bestimmungen vorhanden sind, wie etwa für die Rechtsanwälte, Steuerberater
und Wirtschaftsprüfer oder für Ärzte. Vor der Schaffung der Partnerschaft
war bei vielen Berufen, wie etwa den Rechtsanwälten, eine Gesellschaftsgründung
meist nur in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit allen ihren
negativen Folgen möglich, wonach jeder Gesellschafter für die beruflichen Fehler der
Mitgesellschafter einzustehen hat und hierfür persönlich auch mit seinem Privatvermögen
haftet.
Das Berufsrecht für die freien Berufe wurde parallel zur Schaffung der Partnerschaftsgesellschaft
vielfach liberalisiert. So kann heute nach den jeweiligen streng
reglementierten Berufsrechten für die freien Berufe weitgehend auch die Rechtsform
der GmbH, vielfach auch die der AG oder GmbH & Co. KG verwendet werden.
Jede Rechtsform hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, sodass die Auswahl bei
der Gestaltung des Zusammenschlusses von Personen der freien Berufe einer detaillierten
Betrachtung und Entscheidung bedarf.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist letztlich eine vom Gesetzgeber besonders auf die
freien Berufe umgestaltete OHG. Das PartGG regelt nur die Kernbereiche der Partnerschaft.
Im Wesentlichen regelt es, dass nur natürliche Personen für die Ausübung
ihrer freien Berufe Gesellschafter sein können, dass diese aktiv in der Gesellschaft
mitarbeiten müssen und dass die Partner nicht für berufliche Fehler der anderen
Partner haften. Soweit im PartGG keine besonderen Regelungen enthalten sind
und auch die Verweisungen auf das Recht der OHG keine Regelung enthält greift
das PartGG vielfach auf die gesetzlichen Regelungen der Gesellschaft bürgerlichen
Rechts zurück.
Seit 2013 gibt es die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (Part mbB). In
diesem Falle haftet auch der Partner nicht, der die beruflichen Fehler begangen hat.
Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit
erhöhter Versicherungssumme.
Vor allem die wesentlich unterschiedlichen steuerrechtlichen Grundlagen der
Besteuerung der Gesellschafter der Partnerschaftsgesellschaft als Mitunternehmer
zur Besteuerung der Gesellschafter einer Körperschaft führen dazu, dass viele Träger
der freien Berufe ihr Unternehmen als Personengesellschaft und nicht als Körperschaft
führen wollen.
Besonders zu beachten ist bei der Verwendung der Rechtsform der Partnerschaft
die persönliche Haftung aller Partner mit ihrem gesamten Vermögen, also auch mit
ihrem Privatvermögen für alle sonstigen Verbindlichkeiten der Partnerschaft. Denn
die besondere Haftungsbeschränkung der Partnerschaft kodifiziert lediglich die
Haftung für berufliche Fehler, nicht aber die sonstigen Verbindlichkeiten, etwa für
die Miete der Geschäftsräume, der Arbeitsverträge oder der Leasingverträge für die
Anschaffungen. Hier bleibt es bei der unbeschränkten persönlichen Haftung eines
jeden Partners.
Da das Recht der Partnerschaft viel Freiraum für individuelle Gestaltungen des Partnerschaftsvertrags
lässt, ist es dringend zu empfehlen, den Vertrag sehr detailliert zu
regeln. Dringend geboten sind insbesondere detaillierte Regelungen zur Gewinnbeteiligung
und zu den Gewinnentnahmen, denn die Partner beziehen kein Geschäftsführergehalt
wie etwa bei der GmbH, sondern die Vergütung für ihre Tätigkeit ist ihr Gewinnanteil.
Ferner sollte geregelt werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn
eine fehlerhafte Geschäftsführung vorliegt. Denn die Regelungen des HGB zur Möglichkeit
der Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eines
Gesellschafters, auf die im PartGG verwiesen wird, sind so schwierig und langwierig
umzusetzen, dass in diesen Fällen das Fortkommen der Partnerschaft infolge des
Konflikts in der Regel erheblich beeinträchtigt wird.
Von Vorteil ist, dass die Partnerschaft schnell und einfach gegründet werden kann
und hierfür keine Mindesteinlage notwendig ist, wie dies etwa bei der Gründung
einer GmbH der Fall ist. Dennoch sollte man sich von diesen Vorteilen nicht zu schnell
leiten lassen, denn eine spätere Umwandlung der Partnerschaft in die Rechtsform
einer GmbH kann erhebliche steuerliche Nachteile durch die Aufdeckung von stillen
Reserven zur Folge haben.
Herrsching, im April 2019 Günter Seefelder


Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH), berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit als Berater, Prozessbevollmächtigter und Strafverteidiger in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er beriet Unternehmen bei der Umstrukturierung und übernahm hierzu vielfach auch das Interimsmanagement als Geschäftsführer oder als Mitglied des Aufsichtsrats. Heute ist er wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig und berät und begleitet Unternehmen in den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft und Strategie.


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