E-Book, Deutsch, Band 58, 540 Seiten
Reihe: Schriftenreihe der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR)
Eine Studie unter ausführlicher Betrachtung gesetzlicher und richterrechtlicher Haftungsmilderungen, der Praxis "stillschweigender" Haftungsausschlüsse und des Einflusses der Haftpflichtversicherung auf die Haftung
E-Book, Deutsch, Band 58, 540 Seiten
Reihe: Schriftenreihe der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR)
ISBN: 978-3-86298-383-4
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Die Untersuchung bietet erstmals eine ganzheitliche Betrachtung dieser Problematik. In einem ersten Teil behandelt der Autor, ob im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses bereits eine grundsätzliche Modifizierung des Haftungsmaßstabs (kraft Gesetzes) zu erfolgen hat. Hierzu werden die gesetzlichen Haftungsmilderungen bei Erbringung unentgeltlicher vertraglicher Leistungen (§§ 521, 523 f. BGB, §§ 599, 600 BGB, § 690 BGB), Nothilfe (§ 680 BGB) und engen personenrechtlichen Beziehungen (§ 708 BGB, § 1359 BGB, § 1664 Abs. 1 BGB) sowie das Auftragsrecht und die richterrechtlichen Grundsätze zur Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung ausführlich untersucht. Es wird überprüft, inwieweit sich die Haftungsmilderungen in ein schlüssiges System einordnen und sich daraus gemeinsame Rechtsgedanken ableiten lassen, die auf eine Haftung bei gesetzlich nicht geregelten Gefälligkeitsverhältnissen übertragen werden können.
In einem zweiten Teil wird eine einzelfallbezogene Haftungsmodifizierung bei Gefälligkeit, insbesondere in Form der sog. "stillschweigenden" Haftungsausschlüsse, untersucht. Der Autor überprüft die von der Rechtsprechung herangezogenen Kriterien und bildet unter Berücksichtigung der Ergebnisse des ersten Teils sachgerechte Kriterien für einen "stillschweigenden" Haftungsausschluss heraus. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Untersuchung, inwieweit eine bestehende Haftpflichtversicherung Einfluss auf die Haftung bzw. den "stillschweigenden" Haftungsausschluss hat.
Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker wie Richter, Rechtsanwälte und für Haftpflichtversicherer tätige Juristen.