Spreng / Dietrich | Studien- und Karriere-Ratgeber für Juristen | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 342 Seiten, eBook

Spreng / Dietrich Studien- und Karriere-Ratgeber für Juristen

Studium - Referendariat - Beruf

E-Book, Deutsch, 342 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-540-30980-2
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Der Karriere-Ratgeber bietet das Rüstzeug, um Studium, Referendariat und Berufseinstieg erfolgreich zu meistern. Angefangen von der Finanzierung des Studiums über effizientes Studieren und Auslandsstudium bis hin zum Ersten Staatsexamen und den anschließenden Weiterbildungsmöglichkeiten wird im Detail gezeigt, welche Punkte im Studium zu beachten sind. Ausführliche Ratschläge zu Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Assessment-Centern weisen den Weg zu einem gelungenen Berufseinstieg.
Spreng / Dietrich Studien- und Karriere-Ratgeber für Juristen jetzt bestellen!

Zielgruppe


Professional/practitioner

Weitere Infos & Material


Einführung.- Studium.- Referendariat.- Bewerbung.- Juristische Berufe.- Unternehmens- und Kanzleiprofile.- Niederlassung als Rechtsanwalt.- Adressen und Links.


5 Juristische Berufe (S. 221-222)

Der Allround-Jurist ist in Zukunft immer weniger gefragt, auch wenn die Studenten als solche erst einmal ausgebildet werden. Wer also nach dem Ersten oder Zweiten Examen Karriere machen will, sollte sich schon sehr früh auf das eine oder andere Rechtsgebiet spezialisieren, bzw. Schwerpunkte bilden. Nach Meinung von Experten werden sich zukünftig nämlich nur Spezialisten durchsetzen, also Juristen mit gezielten Arbeitsfeldern, auf denen sie aber wirklich Spitze sind. Dieses hat damit zu tun, dass der Jurist nicht alle Rechtsgebiete umfassend abdecken kann (auch wenn dieses durch die Rechtsprechung gefordert wird), insbesondere vor der Fülle der jährlich neu erscheinenden Gesetze und Gesetzesänderungen.

Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium und Referendariat führen heute nämlich nicht automatisch in einen bestimmten Beruf. Wer sich den Realitäten stellen will, muss flexibel reagieren. Das gilt gerade im Hinblick auf bestimmte Einstiegspositionen. Wer sich fachlich und persönlich weiterbildet und sich nicht allein auf die traditionellen Tätigkeitsfelder in der Justiz, Rechtspflege oder Verwaltung konzentriert, wer bereit ist, auch Alternativen außerhalb der klassischen Tätigkeitsbereiche in Betracht zu ziehen, für den bieten sich nach wie vor Einstiegschancen.

In diesem Kapitel wollen die Autor zunächst typisch juristische Arbeitsfelder vorstellen, damit der interessierte Schüler, Student oder Rechtsreferendar sich ein Bild davon machen kann, was sich dem fertigen Juristen bietet und was ihn grundsätzlich dort erwartet. Auf diese Weise erfährt der interessierte Leser die Vorzüge einer bestimmten juristischen Fachrichtung, aber auch Nachteile oder Unannehmlichkeiten. Auf jeden Fall könnten die Vorstellungen einen kleinen Beitrag bei der eigenen Suche nach dem richtigen Berufsfeld für sich selbst bieten. Leider werden nicht alle Juristen auch solche. Einige werden natürlich Staatsanwälte oder Richter. Oder sie gehen in die öffentliche Verwaltung als Beamter. Oder sie gehen in die Wirtschaft als Mitarbeiter einer Rechtsabteilung. Wieder andere machen sich als Rechtsanwalt selbstständig oder gehen als Angestellte in eine größere Kanzlei, mit welchem persönlichem Schwerpunkt auch immer. Man sieht, es steht einem grundsätzlich eigentlich alles offen. Das ist ja auch gerade einer der reizvollen Aspekte der juristischen Ausbildung, nämlich vielseitig einsetzbar zu sein.

Die Autoren haben deshalb den weitläufigen juristischen Bereich ebenfalls durchleuchtet.

5.1 Rechtsanwalt

Aufgaben, Funktion und Rechtsstellung des Rechtsanwalts erschließen sich aus dem Dienstleistungscharakter der anwaltlichen Tätigkeit. Der Rechtsanwalt setzt seine juristischen und sonstigen professionellen Kenntnisse und Fähigkeiten zur „Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" seiner Mandanten ein. Seine gesetzliche Ausgestaltung hat das Berufsbild des Rechtsanwalts in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erhalten. Danach ist der Rechtsanwalt ein „unabhängiges Organ der Rechtspflege". Er übt zudem einen freien Beruf aus, und seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.

Nach den neuesten Statistiken kommen jedes Jahr 5.000 bis 7.000 Rechtsanwälte dazu, eine Zahl, die der Markt einfach nicht verkraften kann. Wir haben derzeit 132.569 Rechtsanwälte in Deutschland (Stand: 01.01.2005). Von ihnen sind im oberen Segment (High-End-Geschäft) etwa 4.500 Rechtsanwälte tätig. In den großen Sozietäten mit 30 bis 500 Rechtsanwälten sind es insgesamt rund 7.000 Kollegen. Der Bereich der mittleren oder kleinen Sozietäten hat zugenommen: Die mittleren Sozietäten mit vier bis 30 Rechtsanwälten beschäftigen fast 20.000 Kollegen. Die kleineren Sozietäten mit zwei bis vier Rechtsanwälten haben Arbeit für etwa 37.000 Kollegen. Die Mehrzahl der Rechtsanwälte arbeitet aber nach wie vor als Einzelanwalt (ca. 62.000, darunter 10.000 Syndikusanwälte). Da die Sozietäten extrem vorsichtig sind bei der Einstellung junger Kollegen, finden derzeit auch sehr gut qualifizierte Nachwuchsjuristen nur schwer Arbeit. Der Bedarf an der Spitze ist gesättigt und im Mittelfeld wird eher mal ein paar Stunden länger gearbeitet, als jemand eingestellt. Die Folge ist, dass sich viele junge Kollegen selbstständig machen. Nach wie vor kann man eine Kanzlei gründen mit ungefähr 16.000 EUR und mit 3.000 EUR pro Monat unterhalten (Quelle: DAV-Ratgeber).

Auch wer mehr Geld in die Hand nimmt, weil er sich beispielsweise aus einem großen wirtschaftlichen Büro mit Spezialmandanten selbstständig macht, kann die dadurch entstehenden Kostenvorteile für sich und den Mandanten nutzen. Die Relation zwischen Einzelanwälten und Sozietäten wird sich daher weder mittel- noch langfristig wesentlich verschieben. Das zeigt uns ein Blick in die Vergleichszahlen in den USA, wo es auch heute noch etwa 45 Prozent Einzelanwälte gibt. Trotz zunehmender Konkurrenz gibt es für Junganwälte bei richtiger Ausrichtung der Tätigkeit gute Karrierechancen. Im Rahmen der Karriereplanung setzt dies aber voraus, Tätigkeitsbereiche mit Zukunftschancen zu ermitteln. Nur so kann schon im Referendariat oder spätestens beim Berufseinstieg die Ausrichtung auf ein Spezialgebiet vorgenommen werden. Bei der Ermittlung sind fremde Untersuchungen, eigene Interessen, Phantasie und die Beobachtung des Marktes wichtig. Was spricht dagegen, dass Junganwälte neue und bisher unbekannte Rechtsberatungsmärkte erschließen, etwa Existenzgründungsberatung oder Europarecht?


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.