Starke / Kloft | Ich musste sie töten | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 208 Seiten

Starke / Kloft Ich musste sie töten

Die Verbrechen des Dieter Zurwehme und andere authentische Fälle

E-Book, Deutsch, 208 Seiten

ISBN: 978-3-86189-963-1
Verlag: Militzke Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Kriminalhauptkommissar Gerhard Starke betritt gemeinsam mit seinen Kollegen eine Wohnung in Remagen. Sein Einsatz beginnt an einem Wochenende - wie so oft. Ein Szenario des Grauens muss sich wenige Zeit zuvor in den Räumen abgespielt haben. Gefesselt liegen ein Mann und eine Frau leblos am Boden, überall ist Blut. Beide wurden offenbar mit einem spitzen Gegenstand grausam hingerichtet. In einem anderen Zimmer ringt eine Frau mit dem Tod. Was Starke zu dieser Zeit noch nicht ahnt: Vor ihm liegt eine mehrere Monate andauernde Jagd nach einem Verbrecher, der skrupellos vergewaltigt, mordet, betrügt und alle in Angst und Schrecken versetzt.
Christoph Kloft bringt die Erinnerungen des Kriminalhauptkommissars a.D. in klaren Worten zu Papier. Gerhard Starke erzählt mit eindringlicher, leiser Stimme aus seinem Berufsleben. Er erinnert sich an jedes Detail und schildert Verbrechen, die am Menschen und seiner Menschlichkeit zweifeln lassen. Der Buchautor beobachtet ihn und schafft durch seine Aufzeichnungen jene unumgängliche Distanz zu den Verbrechen, denen der Kommissar mit viel Professionalität, doch immer wieder fassungslos gegenübersteht.
Auch in seinem zweiten Buch präsentiert das Autorenduo spektakuläre wahre Kapitalverbrechen. Ohne Sensationslust, sachlich und immer auf der Suche nach dem Warum.
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Weitere Infos & Material


Die Jagd auf Dieter Zurwehme
Das verräterische Gebiss
Vier Täter aus Berlin
Eine Frage der Ehre
Sonst kommen wir ihn holen …
Die zwei Leben des Dirk Stahl
Tanja
Nachwort
Die Autoren


Das verräterische Gebiss
Heike Schüler ist 19 Jahre alt und gilt als aufgeschlossene junge Frau. Sie hat erfolgreich die Handelsschule abgeschlossen und erlernt jetzt den Beruf der Industriekauffrau. Sie stammt aus dem Taunus, wo sie bei ihren Eltern mit zwei Geschwistern aufwuchs. Anfang der siebziger Jahre zieht sie nach Lahnstein, eine rheinland-pfälzischen Stadt mit knapp 20 000 Einwohnern, die fünf Kilometer südlich von Koblenz liegt. Heike Schüler hat in einer großen Holzhandlung an der Lahnmündung eine Ausbildungsstelle gefunden, und als der Chef ihr das Angebot macht, für eine geringe Miete eine kleine Wohnung im Bürogebäude der Holzhandlung zu beziehen, denkt sie nicht lange nach und ergreift die Gelegenheit beim Schopf. Sie möchte sich von zu Hause abnabeln – eine bessere Gelegenheit, selbständig zu werden, könnte sie nicht bekommen. In der Woche wohnt Heike Schüler nun in Lahnstein, an den Wochenenden fährt sie nach wie vor zu ihrer Familie in den Taunus. Da sie noch keinen Führerschein hat, benutzt sie für diese Fahrten öffentliche Verkehrsmittel. Wenn sie sonntags wieder nach Lahnstein aufbricht, hat sie jedes Mal mehrere Mahlzeiten im Gepäck, die ihre Mutter ihr für die nächsten Tage vorgekocht hat. Heike ist eine hübsche junge Frau, die alle Blicke auf sich zieht. Sie merkt das sehr wohl und genießt die Bewunderung ihrer Umgebung, ohne deshalb arrogant zu wirken. Sie ist schlank, hat blaue Augen und blonde, halblange Haare. Besonders auffällig ist ihre Oberweite. Zwar hat sie kein Problem mit ihrem großen Busen, dennoch versucht sie ihn durch ihre Kleidung etwas zu kaschieren – sich aufreizend zu präsentieren, ist ihre Sache nicht. Einen festen Freund hat sie noch nicht, sie lässt sich Zeit und im Moment kommt ohnehin der Beruf an erster Stelle. In der Firma hat sie sich einen guten Ruf erarbeitet, die Kollegen und Kolleginnen mögen die nette und aufgeschlossene junge Frau. Wenn sie in die Werkshallen muss, kommt es vor, dass ihr die männlichen Kollegen aus der Produktion hinterherpfeifen, doch auch damit lernt sie bald umzugehen und gibt die richtigen Antworten. Der Ausbilder ist mit ihrer Arbeit zufrieden, und auch ihre Leistungen in der Berufsschule geben keinen Anlass zur Klage. Eines Morgens erscheint Heike Schüler nicht wie gewohnt im Büro. An diesem Tag ist keine Berufsschule, eine Krankmeldung liegt ebenfalls nicht vor. Die Kollegen machen sich deshalb große Sorgen, denn noch nie hat die junge Frau ohne Entschuldigung gefehlt. Sie verständigen den Firmeninhaber. Da dieser zugleich Heike Schülers Vermieter ist, hat er einen Zweitschlüssel von ihrer Wohnung. Bevor er die Tür öffnet, klingelt er mehrmals, ruft auch laut ihren Namen. Frau Schüler reagiert nicht. Er öffnet die Wohnungstür und ruft erneut nach Heike – wieder keine Reaktion. Er geht in die Wohnung, betritt das Wohnzimmer und bleibt abrupt stehen. Im Wohnzimmer entdeckt er die junge Frau – nackt. Klaffende Wunden sind an ihrem Hals zu sehen. Der Kopf liegt in einer großen Blutlache. Sofort verlässt der schockierte Mann die Wohnung, verständigt Notarzt und Polizei. Wenig später sind die Beamten der Lahnsteiner Schutzpolizei vor Ort und verschaffen sich einen Überblick. Auch der Notarzt trifft ein, er kann nur noch den Tod Heike Schülers feststellen. Er nimmt keinerlei Veränderungen an der Leiche vor, die Feststellung der Todeszeit überlässt er dem Rechtsmediziner. Es ist klar, dass dies ein Fall für die Mordkommission ist. Ein Anruf beim Polizeipräsidium Koblenz genügt und zehn Minuten später sind Kommissar Starke und seine Kollegen – darunter auch die Beamten der Spurensicherung – in Lahnstein. Die Polizisten, die sie verständigt haben, geben ihnen erste Informationen. Sie berichten, dass der Firmeninhaber die Tote in ihrer Wohnung gefunden habe. Kollegen hätten ihn alarmiert, nachdem sie heute Morgen nicht wie üblich im Büro erschienen war. In der Wohnung habe der Chef der jungen Frau nichts angefasst oder verändert. Die Kollegen der Spurensicherung sind bereits bei der Arbeit. Noch während der Tatort fotografisch gesichert wird, entdecken die Beamten an den Wangen und am Busen der Leiche auffällige Bissspuren. Das Ermittlerteam beschließt, sofort die Rechtsmedizin der Universität Mainz zu verständigen. Jeder von ihnen weiß, dass sich ein Verletzungsmuster an einer Leiche sehr schnell verändern kann. Durch die Schrumpfung des Gewebes nach dem Eintritt des Todes kann zum Beispiel die natürliche Größe abnehmen, sodass es schwierig ist und auch nicht immer gelingt, den ursprünglichen Zustand der Verletzung wiederherzustellen. Bei der Rechtsmedizin Mainz kann Kommissar Starke jedoch auf einen absoluten Experten vertrauen – den Zahnarzt und Allgemeinmediziner Prof. Dr. Dr. Endris. Dieser erklärt sich auch sofort bereit, zum Tatort zu kommen und die Bissspuren zu sichern. Sein Mitwirken soll sich später als Glücksfall herausstellen. Prof. Endris gelingt es tatsächlich, anhand der Bissspuren einen Gebissabdruck anzufertigen, den er den Beamten für die weiteren Ermittlungen an die Hand gibt. Zuvor hat er sie noch darauf hingewiesen, dass die Zahnstellung des Täters markant ist, es also durchaus im Bereich des Möglichen liegt, ihn aufgrund dieses Merkmals zu finden. Der Rechtsmediziner gibt ihnen allerdings noch eine Warnung mit: Es sei unbestritten, dass Bissspurenanalysen dazu verleiten könnten, möglicherweise auch den falschen Mann zu verdächtigen. Dies könne immer dann passieren, wenn sich im Ober- und Unterkiefer harmonische Zahnreihen befänden. Eine Verwechslung der Muster ist, gerade für den Kriminalisten als Laien, durchaus möglich. Viele legen sich zu schnell fest und folgen dabei doch sehr leicht der falschen Fährte. Die Ermittler nehmen sich vor, diesen Rat zu beherzigen und den Abdruck nur als „Hilfsinstrument“ zu sehen, mit dem sie gewisse Vorausscheidungen treffen können. Prof. Endris erklärt ihnen weiter, dass dem Opfer solche Brustbisse im Zustand höchster sexueller Erregung beigebracht werden. Der morphologische Befund könne somit einen Hinweis auf die Persönlichkeitsstruktur des Täters geben – er hat mit den Bissen also möglicherweise seine Handschrift hinterlassen. Der Experte geht natürlich nicht nur auf die Bissverletzungen ein. Schon bei nur äußerlicher Betrachtung erkennt er, dass das Opfer offensichtlich Schläge ins Gesicht erhalten hat. Auch dafür hat der Mediziner eine Erklärung: Bissmarken in Verbindung mit Tötungsdelikten sind häufig nur ein Merkmal im Verletzungsmuster. Oft erkennt man bei der Zusammenschau aller Verletzungen eine Eskalation der Gewalteinwirkung. Nach verbalen Auseinandersetzungen folgen oft Schläge mit der Hand oder mit der Faust ins Gesicht, danach wird das Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt oder gedrosselt. Wenn die hilflose Frau dann völlig handlungsunfähig ist, so erläutert der Professor, kann es zu einem sexuellen Missbrauch kommen, bei dem sich der Täter eventuell mit Bissen zu einer weiteren Stufe seiner sexuellen Ekstase bringt. Sofort nach der Tat – gelegentlich aber auch erst nach einer gewissen Ernüchterungsphase – kommt der Täter zu dem Schluss, dass er das Opfer mundtot machen muss. Nur so kann er einer Entdeckung entgehen, und die wäre angesichts der Dimension seiner Tat für ihn unerträglich. Folglich tötet er sein Opfer mit größter Anwendung von Gewalt, denn es darf nicht die geringste Möglichkeit bestehen, dass es am Ende vielleicht doch durch einen Zufall überleben könnte. Mit äußerster Brutalität erwürgt, erdrosselt oder – wie im vorliegenden Fall – ersticht er darum die Frau. Die spätere Obduktion durch Prof. Endris belegt seine Ausführungen. Im Halsbereich befinden sich drei tiefgehende Schnitte, die nicht zwingend von einem scharfen Werkzeug stammen müssen. Die Wundränder lassen darauf schließen, dass ein stumpfes Messer, vielleicht ein Tafelmesser, als Werkzeug in Frage kommen könnte. Spermaspuren sind nicht vorhanden. Auch Verletzungen im Bereich der Scheide oder der Oberschenkel werden nicht festgestellt. In der Nähe der offenen Verletzungen am Hals finden sich Strangulationsspuren. Da sie zum Teil von den offenen Wunden überlagert werden, kann Prof. Endris keine Aussagen mehr dazu machen, ob ein Drosselungswerkzeug benutzt wurde. Ein Würgen mit bloßen Händen ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. Als Ergebnis der Obduktion wird festgehalten, dass das 19-jährige Opfer anhand der Stich- und Schnittverletzungen im Hals nach innen und außen verblutet ist. Der Tod ist relativ schnell eingetreten. Nachdem er alle Kriterien ausgewertet hat, erklärt der Mediziner, dass der Tod zwischen drei und fünf Uhr in der Nacht eingetreten sein muss. Die Spurensicherung am Tatort ergibt schließlich, dass der Täter offensichtlich alles abgewischt hat, auf dem sich eventuell seine Fingerabdrücke befunden haben könnten. Weder an den Türgriffen, den Türblättern im Bereich der Griffe noch am Wohnzimmertisch, dem Küchentisch oder dem Unterschrank in der Küche lassen sich Abdrücke finden – der Mörder muss in seiner Angst vor Entdeckung sehr gründlich zu Werke gegangen sein. Dies ist für die Ermittler natürlich auch wieder ein Indiz dafür, dass sich der Gesuchte noch lange Zeit nach der Tat in der Wohnung aufgehalten haben muss. Der Tatort liegt circa 300 Meter außerhalb der Ortsbebauung. Die Mordkommission kann damit keine Hinweise aus der Nachbarschaft erhalten. Auch mit Beobachtungen aus vorbeifahrenden Wagen kann sie nicht rechnen: Die Frankenstraße, in der die Holzhandlung liegt, führt zum...


Gerhard Starke
Kriminalhauptkommissar a. D., Jahrgang 1944. Beginnt 1962 seine Ausbildung bei der Polizei in Rheinland-Pfalz. 1971 Wechsel zur Kriminalpolizei nach Koblenz, wo er bis zur Pensionierung 33 Jahre lang bei der Mordkommission arbeitet. Auftritte in den Fernsehsendungen "Aktenzeichen XY" (ZDF), "Kommissare Südwest" (SWR) und "Fahndungsakte" (SAT1).
Christoph Kloft
Buchautor und Journalist, Jahrgang 1962. Studium in Mainz, Gießen, Koblenz (M.A., LA Realschulen). Arbeitet bei Thüringer Tageszeitungen, u.a. ab 1992 als Redakteur für die Thüringer Allgemeine. Seit 1998 freiberuflich. Veröffentlichung von Romanen, Kinderbüchern, Sachliteratur.


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