Tamme Die Durchsetzung von EU-Recht durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Stellvertretende Verfassungsgerichtsbarkeit zur Effektivierung des Individualrechtsschutzes.

E-Book, Deutsch, Band 201, 689 Seiten

Reihe: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel

ISBN: 978-3-428-54799-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Individualrechte aus dem EU-Recht müssen gerade gegenüber den Mitgliedstaaten der EU wirksam durchsetzbar sein. Philipp Tamme untersucht, inwieweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hierzu beitragen kann. Anhand der in Straßburg bislang entschiedenen Fälle werden die Ursachen für Rechtsschutzdefizite auf nationaler und europäischer Ebene analysiert sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche konventionsrechtliche Sanktionierung von Unionsrechtsverstößen herausgearbeitet. Ausgehend von den allgemeinen Grundlagen wird im Einzelnen die Durchsetzung von Verfahrensrechten, Rechten aus EU-Richtlinien, Freizügigkeitsrechten und politischen Rechten behandelt. Hieran knüpfen jeweils weitergehende Vorschläge an, die auf eine rechtsstaatsorientierte Optimierung des Individualrechtsschutzes im europäischen Mehrebenenverbund abzielen.

Die Arbeit wurde als hervorragende Promotionsleistung mit dem Förderpreis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet.
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1. Grundlagen

Einführung – Zuständigkeit und Prüfungsparameter des EGMR – Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde, Art. 34 f. EMRK – Ausbau des Rechtsschutzes durch einen Beitritt der EU zur EMRK

2. Verfahrensrechte

Vorlagepflicht im Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 AEUV – Effektive Urteilsdurchsetzung: Hornsby./. Griechenland (1997)

3. Rechte aus europäischen Richtlinien

Steuerrecht – Umweltrecht – Ergebnis zu Teil 3

4. Freizügigkeitsrechte

Europarechtliche Freizügigkeitsrechte im Überblick – Konventionsrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten – Ergebnis zu Teil 4

5. Politische Rechte

Wahlrecht zum Europäischen Parlament und Art. 3 ZP 1 – Politische Betätigungsrechte und Art. 10 EMRK: Piermont./. Frankreich (1995) – Parlamentarische Immunität und Art. 8 EMRK: Marchiani./. Frankreich (2008) – Grenzüberschreitende Parteienfinanzierung und Art. 11 EMRK: Parti nationaliste basque – Organisation régionale d'Iparralde./. Frankreich (2007) – Ergebnis zu Teil 5

6. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Philipp Tamme studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel und Straßburg und wurde dabei von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht tätig, wo er auch seine Dissertation verfasste. Während des Rechtsreferendariats absolvierte er u.a. Stationen im Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein sowie in der Europaabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin. Nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für Juristen trat er in den Dienst des Landes Schleswig-Holstein ein.


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