E-Book, Deutsch, 25 Seiten
ISBN: 978-3-346-32848-9
Verlag: GRIN Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Kein
Eines der wichtigsten Grundrechte einer Demokratie stellt eine repräsentative Wahl dar, denn dadurch können Bürgerinnen und Bürger ihr Umfeld direkt mitbestimmen. Erst 1918 erhielten alle Bürger über 20 Jahre und somit erstmals auch Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Über ein weiteres halbes Jahrhundert später wurde das Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt. Bei der Ankündigung der Senkung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre hat der damalige Bundeskanzler Willy Brandt folgendes proklamiert: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“. Seitdem ist in unserem Grundgesetz Art. 38 Abs. 2 folgendes unverändert verankert: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Über 50 Jahre nach der Rede von Willy Brandt müssen wir uns allerdings wieder mit denselben Fragestellungen beschäftigen.