Winkler / Looschelders / Lothar | Der Aufsichtsrat im Versicherungsunternehmen nach Solvency II | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 32, 523 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 803 g

Reihe: Düsseldorfer Reihe

Winkler / Looschelders / Lothar Der Aufsichtsrat im Versicherungsunternehmen nach Solvency II

- Eine Untersuchung ausgewählter Fragen der Überwachungsaufgabe, der Informationsversorgung und der Qualifikationsanforderungen

E-Book, Deutsch, Band 32, 523 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 803 g

Reihe: Düsseldorfer Reihe

ISBN: 978-3-86298-415-2
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Aufsichtssystem „Solvency II“ hat das Versicherungsaufsichtsrecht europaweit und umfassend reformiert. Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen sind von den eingetretenen Änderungen in vielerlei Hinsicht betroffen. Die Verfasserin entwickelt Antworten und Handlungsempfehlungen auf praxisrelevante Fragen, die sich aus der Sicht eines Aufsichtsrats eines Versicherungsunternehmens im Solvency II-Regime stellen.

Einen ersten Schwerpunkt des Buches bildet die konkrete Beschreibung der Pflichten des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Überwachung der reformierten Geschäftsorganisation. Damit korrespondierend beschreibt die Verfasserin die mit dem Solvency II-Regime einhergehenden Änderungen der Informationsversorgung des Aufsichtsrats aufgrund des im Versicherungsunternehmen zu implementierenden Kommunikationssystems. Die diesbezüglich vor dem Hintergrund der §§ 116, 93 AktG bestehenden Pflichten des Aufsichtsrats werden mit praxistauglichen Handlungsempfehlungen dargestellt. Ein zweiter Schwerpunkt des Buches liegt auf der ausführlichen Darstellung der unter Solvency II an die Aufsichtsratsmitglieder gestellten verschärften Qualifikationsanforderungen und der erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelten erforderlichen Gesamtqualifikation des Aufsichtsrats. Europarechtswidrig umgesetzte und infolgedessen unanwendbare Regelungen in § 24 VAG werden aufgezeigt.

Nach den Ergebnissen der Arbeit sind die Anforderungen an die Tätigkeit des Aufsichtsrats, korrespondierend damit die Anforderungen an die Informationsversorgung sowie die erforderlichen Qualifikationen und die Gesamtqualifikation unter Solvency II angestiegen. Der Aufsichtsrat ist weitaus stärker als zuvor in das Unternehmensgefüge eingebunden. Im Versicherungsunternehmen kann das Aufsichtsratsamt nicht mehr pauschal als „Nebenamt“ bezeichnet werden.

Das Buch richtet sich vorrangig an Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen, deren Berater sowie die Aufsichtsbehörden.
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Weitere Infos & Material


1;Der Aufsichtsrat im Versicherungsunternehmen nach Solvency II;1
1.1;Vorwort;8
1.2;Inhaltsübersicht;10
1.3;Inhaltsverzeichnis;14
1.4;Abkürzungsverzeichnis;32
1.5;§ 1 Einleitung;40
1.5.1;I. Fragestellung;42
1.5.2;II. Gang der Bearbeitung;45
1.6;Erster Teil: Das Solvency II-Regime;48
1.6.1;§ 2 Die Entwicklung des Versicherungsaufsichtsrechts in Deutschland und Europa;48
1.6.1.1;I. Die Geschichte der Versicherungsaufsicht in Deutschland im Überblick;48
1.6.1.2;II. Das VAG in der europäischen Rechtsentwicklung;53
1.6.1.3;III. Die Solvency II-Richtlinie;55
1.6.1.3.1;1. Das Richtlinienverfahren im Überblick;55
1.6.1.3.2;2. Richtlinienkonstruktion und Regelungsbereiche;58
1.6.1.3.3;3. Anwendungsbereich der Solvency II-Richtlinie;63
1.6.1.3.4;4. Regelungstechnik;67
1.6.1.3.5;5. Parallelentwicklung im Bankensektor;72
1.6.2;§ 3 Die Reform des Versicherungsaufsichtsrechts im Wege des Lamfalussy-Verfahrens;75
1.6.2.1;I. Das Lamfalussy-Verfahren im Versicherungssektor;75
1.6.2.1.1;1. Stufe 1: Rahmengesetzgebung;77
1.6.2.1.2;2. Stufe 2a: Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der Kommission;78
1.6.2.1.3;3. Stufe 2b: Technische Regulierungsstandards und Technische Durchführungsstandards der EIOPA;81
1.6.2.1.4;4. Stufe 3: Leitlinien der EIOPA;83
1.6.2.1.5;5. Stufe 4: Kontrolle der Einhaltung;91
1.6.2.2;II. Kritische Würdigung des Lamfalussy-Verfahrens im Versicherungssektor;92
1.6.2.2.1;1. Beschleunigung des Rechtsetzungsverfahrens?;92
1.6.2.2.2;2. Gefahr einer Überregulierung?;93
1.6.2.3;III. Rangverhältnisse der gesetzlichen Regelungen;96
1.6.2.4;IV. Ziele der Reform;97
1.6.2.4.1;1. Allgemeine Regelungsziele;97
1.6.2.4.2;2. Insbesondere: Harmonisierung des Versicherungsaufsichtsrechts in den Mitgliedstaaten;99
1.6.3;§ 4 Untersuchungsergebnisse des ersten Teils;108
1.7;Zweiter Teil: Die Überwachungspflicht hinsichtlich der Geschäftsorganisation und die Informationsversorgung des Aufsichtsrats nach Solvency II;112
1.7.1;§ 5 Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit im Versicherungsunternehmen;113
1.7.1.1;I. Die dreigliedrige Organisationsstruktur einer Aktiengesellschaft;114
1.7.1.2;II. Der Aufsichtsrat im Solvency II-Regime;117
1.7.1.3;III. Überblick über die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats;120
1.7.1.3.1;1. Im Aktiengesetz geregelte Zuständigkeiten und Einwirkungsmöglichkeiten;121
1.7.1.3.2;2. Im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelte Zuständigkeiten;134
1.7.1.4;IV. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder;135
1.7.1.5;V. Haftung;135
1.7.2;§ 6 Die Überwachung ausgewählter Elemente der Geschäftsorganisation;138
1.7.2.1;I. Überblick über die Neuregelungen der Geschäftsorganisation und Eingrenzung der Untersuchung;138
1.7.2.1.1;1. Die Neuregelungen;139
1.7.2.1.2;2. Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung;144
1.7.2.2;II. Die Governance-Funktionen in der Organisationsstruktur eines Versicherungsunternehmens;146
1.7.2.2.1;1. „Transparente Organisationsstruktur“, § 23 Abs. 1 S. 3 VAG;148
1.7.2.2.2;2. Die Integration der Governance-Funktionen in die Organisationsstruktur;150
1.7.2.3;III. Konkretisierung der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats;189
1.7.2.3.1;1. Pflicht zur Überwachung der Geschäftsorganisation;189
1.7.2.3.2;2. Die Überwachung der Organisationsstruktur;192
1.7.2.3.3;3. Die Überwachung der vier Governance-Funktionen;196
1.7.2.3.4;4. Die Überwachung des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems;203
1.7.2.4;IV. Zusammenfassung und Konsequenzen für den Aufsichtsrat;208
1.7.3;§ 7 Die Informationsversorgung des Aufsichtsrats;211
1.7.3.1;I. Die aktienrechtliche Grundkonzeption der Informationsversorgung des Aufsichtsrats;213
1.7.3.1.1;1. Vorstandsberichte, § 90 AktG;213
1.7.3.1.2;2. Weitere Vorlagen und Berichte, insbesondere der Bericht des Abschlussprüfers;216
1.7.3.1.3;3. Anforderungsberichte, § 90 Abs. 3 S. 1 AktG und Einsichtnahmerecht, § 111 Abs. 2 S. 1 AktG;219
1.7.3.1.4;4. Direktkontakte des Aufsichtsrats zu Angestellten des Unternehmens?;221
1.7.3.1.5;5. Zwischenergebnis;227
1.7.3.2;II. Die Informationsversorgung des Aufsichtsrats eines Versicherungsunternehmens im Solvency II-Regime;229
1.7.3.2.1;1. Das Kommunikationssystem im Solvency II-Regime;230
1.7.3.2.2;2. Die Informationsversorgung des Aufsichtsrats;237
1.7.3.2.3;3. Die Informationsversorgung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder;254
1.7.3.3;III. Zusammenfassung und Konsequenzen für den Aufsichtsrat;262
1.7.4;§ 8 Die Überwachungsintensität;268
1.7.4.1;I. Die vom Aufsichtsrat geschuldete Überwachungsintensität;268
1.7.4.1.1;1. Die Theorie der abgestuften Intensität der Überwachung, sog. 3-Stufen-Theorie;269
1.7.4.1.2;2. Kritik an der 3-Stufen-Theorie;271
1.7.4.1.3;3. Stellungnahme;273
1.7.4.1.4;4. Zwischenergebnis;280
1.7.4.2;II. Intensivierte Überwachung aus Anlass der europaweiten Reform des Versicherungsaufsichtsrechts;281
1.7.4.2.1;1. Die Urteile des BGH und des OLG Düsseldorf;282
1.7.4.2.2;2. Sinngemäße Übertragung der Befunde;283
1.7.4.3;III. Zusammenfassung;285
1.7.5;§ 9 Untersuchungsergebnisse des zweiten Teils;287
1.7.5.1;I. Die Überwachung ausgewählter Elemente der Geschäftsorganisation durch den Aufsichtsrat;287
1.7.5.1.1;1. Die Organisationsstruktur und die interne Organisation der Governance-Funktionen;288
1.7.5.1.2;2. Die Wirksamkeit der Governance-Funktionen, des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems;291
1.7.5.2;II. Die Informationsversorgung des Aufsichtsrats im Solvency II-Regime;293
1.7.5.3;III. Die Überwachungsintensität;295
1.8;Dritter Teil: Die Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder und die Gesamtqualifikationdes Aufsichtsrats im Solvency II-Regime;298
1.8.1;§ 10 Die Anwendbarkeit der Qualifikationsvorschriften des Solvency II-Regimes auf Aufsichtsratsmitglieder;299
1.8.1.1;I. Offenheit des Art. 42 Solvency II hinsichtlich seiner Anwendung auf Aufsichtsratsmitglieder;305
1.8.1.1.1;1. Der Anwendungsbereich des Art. 42 Solvency;305
1.8.1.1.2;2. Bestimmung des Anwendungsbereichs unter Einbeziehung der nationalen Rechtsordnung;309
1.8.1.1.3;3. Stellungnahme zu der Ansicht, die eine Anwendbarkeit der Qualifikationsvorschriften auf Aufsichtsratsmitglieder ablehnt;312
1.8.1.1.4;4. Zwischenergebnis;321
1.8.1.2;II. Die Aufsichtsratstätigkeit als Leitungsaufgabe im Sinne des Art. 42 Abs. 1 Solvency II;322
1.8.1.2.1;1. Die Auslegung des europäischen Leitungsbegriffs in der Solvency II-Richtlinie;323
1.8.1.2.2;2. Der Begriff „tatsächlich“;341
1.8.1.3;III. Die Aufsichtsratstätigkeit als Schlüsselaufgabe im Sinne des Art. 42 Abs. 1 Solvency II;343
1.8.1.4;IV. Zusammenfassung;345
1.8.2;§ 11 Die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 42 Abs. 1 Solvency II in § 24 VAG;346
1.8.2.1;I. Die Europarechtskonformität des § 24 VAG;347
1.8.2.1.1;1. Vollharmonisierung der europäischen Qualifikationsvorschriften;348
1.8.2.1.2;2. Die Überschrift des § 24 VAG;351
1.8.2.1.3;3. Die Umsetzung des Fit-and-Proper-Kriteriums in § 24 Abs. 1 S. 1, 2 VAG;352
1.8.2.1.4;4. Die Europarechtskonformität des Fehlens des Merkmals „jederzeit“ in § 24 Abs. 1 VAG und maßgeblicher Qualifikationszeitpunkt;355
1.8.2.1.5;5. Die Europarechtswidrigkeit der § 24 Abs. 1 S. 3, 4 VAG;356
1.8.2.1.6;6. Die Europarechtskonformität der Geschäftsleiterdefinitionin § 24 Abs. 2 VAG;362
1.8.2.1.7;7. Die Europarechtskonformität der Inkompatibilitätsvorschriften in § 24 Abs. 3, 4 VAG;368
1.8.2.2;II. Rechtsfolgen;371
1.8.2.2.1;1. Die unmittelbare Wirkung des Art. 42 Solvency II;371
1.8.2.2.2;2. Unmittelbare Wirkung des Art. 273 Abs. 2 DVO;380
1.8.2.3;III. Zusammenfassung und kritische Würdigung der Umsetzung des Art. 42 Abs. 1 Solvency II in § 24 VAG;381
1.8.3;§ 12 Die Qualifikationsanforderungen;384
1.8.3.1;I. Die Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder;385
1.8.3.1.1;1. Allgemeine persönliche Voraussetzungen und Qualifikationsanforderungen nach AktG, BGH und DCGK;385
1.8.3.1.2;2. Die Qualifikationsanforderungen gemäß § 7a Abs. 4 VAG a.F.;392
1.8.3.1.3;3. Die Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder im Solvency II-Regime;402
1.8.3.2;II. Die Gesamtqualifikation des Aufsichtsrats;436
1.8.3.2.1;1. Die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats;438
1.8.3.2.2;2. Gesamtqualifikation nach allgemeinem Gesellschaftsrecht;440
1.8.3.2.3;3. Die Gesamtqualifikation des Aufsichtsrats im Solvency II-Regime;446
1.8.3.2.4;4. Zusammenfassung zu Teil II;449
1.8.4;§ 13 Die Gewährleistung der Einhaltung der Qualifikationsanforderungen;452
1.8.4.1;I. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Qualifikationsvorschriften;452
1.8.4.1.1;1. Verantwortlichkeit der Aktionäre;454
1.8.4.1.2;2. Verantwortlichkeit der Arbeitnehmer;458
1.8.4.1.3;3. Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder;458
1.8.4.1.4;4. Verantwortlichkeit des gewählten Aufsichtsratsmitglieds;472
1.8.4.1.5;5. Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder;473
1.8.4.1.6;6. Zusammenfassung;475
1.8.4.2;II. Der Auswahlprozess geeigneter Aufsichtsratsmitglieder;479
1.8.5;§ 14 Untersuchungsergebnisse des dritten Teils;484
1.8.5.1;I. Die Anwendbarkeit der Qualifikationsvorschriften des Solvency II-Regimes auf Aufsichtsratsmitglieder;484
1.8.5.2;II. Die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 42 Abs. 1 Solvency II in § 24 VAG;485
1.8.5.3;III. Die Qualifikationsanforderungen;486
1.8.5.4;IV. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Qualifikationsanforderungen;490
1.9;Vierter Teil: Zusammenfassung;494
1.9.1;§ 15 Ergebnisse in Thesen;494
1.9.1.1;I. Das Solvency II-Regime;495
1.9.1.2;II. Einzelfragen der Überwachung der Geschäftsorganisation und die Informationsversorgung des Aufsichtsrats nach Solvency II;497
1.9.1.2.1;1. Die Überwachung ausgewählter Elemente der Geschäftsorganisation durch den Aufsichtsrat;497
1.9.1.2.2;2. Die Informationsversorgung des Aufsichtsrats im Versicherungsunternehmen im Solvency II-Regime;500
1.9.1.2.3;3. Die Überwachungsintensität;502
1.9.1.3;III. Die Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder und die Gesamtqualifikation des Aufsichtsrats nach Solvency II;503
1.10;Literaturverzeichnis;514


Looschelders, Dirk
Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema „Die Anpassung im Internationalen Privatrecht“, die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema „Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht“. Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer „Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie“ verliehen.

In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat­recht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf.

Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommen­tar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden.

Winkler, Luise
Dr. iur. Luise Christine Winkler wurde 1987 in Moers geboren. Ihre Schulzeit verbrachte sie zeitweise in Kalifornien, USA. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und absolviert derzeit ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Düsseldorf.
In den Jahren 2012 bis 2015 war Frau Winkler wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Kanzlei Linklaters LLP in Düsseldorf im Bereich Gesellschaftsrecht. Im Jahr 2016 promovierte sie unter Betreuung von Herrn Prof. Dr. Dirk Looschelders am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht bzw. am Institut für Versicherungsrecht der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zum Thema „Der Aufsichtsrat im Versicherungsunternehmen nach Solvency II“.


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