E-Book, Deutsch, Band 7, 449 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm
Zugleich ein Beitrag zur Simulation von Verträgen durch die Eingriffskondiktion
E-Book, Deutsch, Band 7, 449 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm
Reihe: Neue Schriften zum Zivilrecht
ISBN: 978-3-8452-8062-2
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
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1;Cover;1
2; § 1 Einleitung;24
2.1; I. Problemstellung;24
2.1.1; 1. Zivilrechtliche Instrumente zum Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter;25
2.1.2; 2. Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt;27
2.1.3; 3. Bisheriger Stand der Diskussion zum Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;29
2.1.4; 4. Gründe für die fehlende Diskussion über einen Bereicherungsausgleich beim Eingriff in höchstpersönliche Rechtsgüter;32
2.1.4.1; a) Notwendigkeit einer Vermögensverschiebung?;32
2.1.4.2; b) Keine Bereicherung des Bereicherungsschuldners?;33
2.1.4.3; c) Kein abschöpfbarer Gegenstand?;34
2.2; II. Ziel der Untersuchung;35
2.3; III. Gang der Darstellung;35
3; § 2 Bereicherungsrechtliche Ausgangsfragen;38
3.1; I. Einheits- und Trennungslehre;38
3.2; II. Eingriffskondiktion und Nichtleistungskondiktion;39
3.3; III. Terminologie;41
4; § 3 Das höchstpersönliche Rechtsgut – Begriff und Anwendungsfelder;42
4.1; I. Absage an eine Definition des höchstpersönlichen Rechtsguts;42
4.2; II. Recht und Rechtsgut;42
4.3; III. Höchstpersönliche Rechtsgüter im Einzelnen;43
4.3.1; 1. Leben;43
4.3.2; 2. Körper und Gesundheit;45
4.3.3; 3. Freiheit;47
4.3.4; 4. Sexuelle Selbstbestimmung;48
4.3.5; 5. Allgemeines Persönlichkeitsrecht;50
4.3.6; 6. Urheberpersönlichkeitsrecht;54
4.4; IV. Mögliche Anwendungsfelder eines Bereicherungsausgleichs bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;58
4.4.1; 1. Fallgruppe I: Abschöpfung eines Gewinns;58
4.4.2; 2. Fallgruppe II: Zahlung einer hypothetischen Lizenzgebühr;59
4.4.3; 3. Fallgruppe III: Eingriffe in das Leben;60
4.5; V. Praktische Bedeutung eines Bereicherungsausgleichs bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;60
4.6; VI. Prägende Merkmale höchstpersönlicher Rechtsgüter;61
4.6.1; 1. Unablösbarkeit vom Rechtsinhaber;61
4.6.2; 2. Irreversibilität von Eingriffen;62
4.6.3; 3. Alleiniger Zustimmungsvorbehalt beim Rechtsinhaber;63
4.6.4; 4. Fehlende Handelbarkeit auf Märkten;64
4.6.5; 5. Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften;66
4.6.5.1; a) Verstoß gegen Verbotsgesetze, § 134 BGB;66
4.6.5.2; b) Sittenwidrigkeit, § 138 Abs. 1 BGB;67
4.7; VII. Zusammenfassung: Das höchstpersönliche Rechtsgut als bereicherungsrechtliche »Probe aufs Exempel«;73
5; § 4 Der Bereicherungsgegenstand;74
5.1; I. Die Bestimmung des Bereicherungsgegenstands bei der Nichtleistungskondiktion – Vermögensorientierte und gegenstandsorientierte Auffassung;74
5.2; II. Nutzung als Bereicherungsgegenstand;76
5.3; III. Der gegenständliche Vorteil des Bereicherungsschuldners als verbindendes Merkmal der verschiedenen Kondiktionstypen;79
5.4; IV. Herrschaftsrecht und Herrschaftsausübung als Bereicherungsgegenstand;83
5.5; V. Herrschaftsrecht und Herrschaftsausübung bei der Eingriffskondiktion;85
5.6; VI. Präzisierung der »Ausübung von Herrschaft«;87
5.7; VII. Herrschaft und Wille;89
5.7.1; 1. Herrschaftsausübung mit Willen des Rechtsinhabers;89
5.7.2; 2. Gesetzlich verbotene Herrschaftsausübung;90
5.8; VIII. Herrschaft über höchstpersönliche Rechtsgüter;91
5.9; IX. Herrschaft und Rückgewähr;91
5.10; X. Herrschaft und Vermögen;92
5.10.1; 1. Annäherung an den Begriff »Vermögenswert«;94
5.10.1.1; a) »Vermögenswert« als Umrechenbarkeit in Geld;94
5.10.1.2; b) »Vermögenswert« als Üblichkeit eines Austauschgeschäfts;95
5.10.1.3; c) »Vermögenswert« als rechtliche Wirksamkeit eines Austauschgeschäfts;96
5.10.1.4; d) »Vermögenswert« als Übertragbarkeit des Bereicherungsgegenstandes;97
5.10.2; 2. Untauglichkeit des Kriteriums »Vermögenswert« – Annäherung des Bereicherungsrechts an eine bereicherungsunabhängige Schadensersatzhaftung?;100
5.10.3; 3. Untauglichkeit des Kriteriums »Vermögenswert« – Unmöglichkeit der Berechnung des Bereicherungsausgleichs?;103
5.11; XI. Die Konkretisierung des Bereicherungsgegenstands Herrschaft über fremde Rechte in der bereicherungsrechtlichen Rechtsprechung;105
5.12; XII. Zusammenfassung;106
6; § 5 Der Erwerb »auf Kosten« des Bereicherungsgläubigers;108
6.1; I. Das Tatbestandsmerkmal »auf Kosten« als Konnex zwischen Vorteil des Schuldners und Anspruch des Gläubigers;108
6.2; II. Das Tatbestandsmerkmal »auf Kosten« im Wandel der Zeit;109
6.2.1; 1. Ansätze der Eingriffskondiktion im römischen Recht;109
6.2.2; 2. Die Lehre von der unmittelbaren Vermögensverschiebung: Savigny;112
6.2.2.1; a) Historischer Einfluss der Lehre von der unmittelbaren Vermögensverschiebung;113
6.2.2.2; b) Heutige Überreste der Lehre von der unmittelbaren Vermögensverschiebung;116
6.2.2.3; c) Bedeutung für den Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;118
6.2.3; 3. Die Rechtswidrigkeitslehre;121
6.2.3.1; a) Die Grundlegung: Schulz;122
6.2.3.2; b) Die Renaissance der Rechtswidrigkeitslehre bei Jakobs und Wilhelm;124
6.2.3.3; c) Anwendung auf den Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;128
6.2.3.4; d) Die Kritik an der Rechtswidrigkeitslehre und ihre Bedeutung für Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsgüter;129
6.2.3.4.1; aa) Der Eigenanteil des Eingreifers am Gewinn;131
6.2.3.4.2; bb) Die Verknüpfung zwischen Rechtswidrigkeitsurteil und Anspruchsberechtigung;131
6.2.3.4.3; cc) Anwendung der Eingriffskondiktion bei rechtmäßigen Eingriffen;132
6.2.3.4.4; dd) Gewinnhaftung statt »objektivem Wertersatz«;133
6.2.3.4.5; ee) Fazit;134
6.2.4; 4. Die Lehre vom Zuweisungsgehalt;134
6.2.4.1; a) Der Ausgangspunkt: Die Nichtleistungskondiktion als Rechtsfortwirkungsanspruch (Wilburg);135
6.2.4.2; b) Die drei Prämissen der Lehre vom Zuweisungsgehalt;137
6.2.4.3; c) Der Anschauungswandel zum zugewiesenen Vorteil (von Caemmerer);138
6.2.4.4; d) Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsgüter in der ursprünglichen Konzeption der Lehre vom Zuweisungsgehalt;140
6.2.4.5; e) Die Fortentwicklung der Lehre vom Zuweisungsgehalt: Raiser, Mestmäcker, Kleinheyer;142
6.2.4.5.1; aa) Die restriktiven Ansätze von Mestmäcker und Raiser;142
6.2.4.5.2; bb) Der scheinbar weite Ansatz von Kleinheyer;144
6.2.4.6; f) Die Bestimmung des Zuweisungsgehalts anhand der »Marktfähigkeit« von Rechten;147
6.2.4.7; g) Die Bestimmung des Zuweisungsgehalts anhand des Deliktsrechts (Canaris);149
6.2.4.8; h) Die Modifikation des deliktsrechtlichen Ansatzes durch Koziol;151
6.2.4.9; i) Ökonomische Ansätze zur Bestimmung des Zuweisungsgehalts (Joerges und Ellger);155
6.2.4.10; j) Das Verhältnis der Rechtsprechung zur Lehre vom Zuweisungsgehalt;158
6.2.4.10.1; aa) Der »objektive Verkehrswert des Erlangten« und seine Probleme bei der Kondiktion wegen Ausübung von Herrschaft über fremde Rechte;158
6.2.4.10.2; bb) Die Gewinnhaftung bei der Kondiktion wegen Ausübung von Herrschaft über fremdes Eigentum;160
6.2.4.10.3; cc) Die Anwendung der Lehre vom Zuweisungsgehalt auf die Kondiktion wegen Ausübung von Herrschaft über unkörperliche Rechte;163
6.2.4.10.4; dd) Die Entwicklung von der Gewinnhaftung zur Haftung auf die hypothetische Lizenzgebühr bei Eingriffen in unkörperliche Rechte;164
6.2.4.10.5; ee) Distanz der Rechtsprechung zum Aussagegehalt der Zuweisungsgehaltsformel;167
6.2.4.11; k) Konsequenzen für den Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;169
6.3; III. Die Tragfähigkeit der verschiedenen Lehren zur Begründung eines Bereicherungsausgleichs bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;170
6.3.1; 1. Die Lehre von der unmittelbaren Vermögensverschiebung – überholt von der Realität;170
6.3.1.1; a) Wandel des wirtschaftlichen Rahmens nach Savigny;171
6.3.1.2; b) Notwendige Reaktion des Rechts;173
6.3.2; 2. Die Rechtswidrigkeitslehre – Erklärung des Bereicherungsrechts ohne bereicherungsrechtliche Wertungen;175
6.3.2.1; a) Rechtswidrigkeitslehre und Einheitslehre;175
6.3.2.2; b) Eingriffserwerb und Eingriffsposition;176
6.3.2.3; c) Rechtswidrigkeit als »bereicherungsrechtsexterner« Import;177
6.3.2.4; d) Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit für die Eingriffskondiktion: Ein »bereicherungsrechtsinterner« Rechtwidrigkeitsbegriff und seine Filterfunktion;179
6.3.3; 3. Die Lehre vom Zuweisungsgehalt – Vertragssimulation und faktischer Vertrag;180
6.3.3.1; a) Die Lösung des »Gleichheitsproblems« als Grundanliegen der Lehre vom Zuweisungsgehalt;180
6.3.3.2; b) Die Rechtsfigur der Vertragssimulation;181
6.3.3.2.1; aa) Vertragssimulation und Vertragsschluss;184
6.3.3.2.2; bb) Unerwünschte Folgefragen;185
6.3.3.2.3; cc) Vertragssimulation und Mindestschaden;186
6.3.3.2.4; dd) Vertragssimulation und Aufwendungsersparnis;186
6.3.3.2.5; ee) Anwendungsprobleme außerhalb von Eigentum und Immaterialgüterrechten;187
6.3.3.3; c) Die Vertragssimulation als Ausprägung der Lehre vom faktischen Vertrag;190
6.3.3.3.1; aa) Die Lehre vom faktischen Vertrag nach Haupt – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Vertragssimulation nach der Lehre vom Zuweisungsgehalt;190
6.3.3.3.2; bb) Die Kritik an der Lehre vom faktischen Vertrag;192
6.3.3.3.2.1; ?) Unvereinbarkeit mit der Rechtsgeschäftslehre;193
6.3.3.3.2.2; ?) Fehlende praktische Notwendigkeit;194
6.3.3.3.3; cc) Das Verhältnis von Vertragssimulation und Lehre vom faktischen Vertrag;195
6.3.3.4; d) Rechtspraktische Vorteile der Vertragssimulation;196
6.3.3.4.1; aa) Lösung des Gleichheitsproblems;196
6.3.3.4.2; bb) Vorteile bei der Berechnung des Anspruchsumfangs;197
6.3.3.4.3; cc) Integration der dreifachen Schadensberechnung in das bürgerlich-rechtliche Haftungssystem;197
6.3.3.4.4; dd) Prävention und Sanktion;199
6.3.3.5; e) Anwendungsgrenzen der Vertragssimulation;200
6.3.3.5.1; aa) Der unwirksame Vertrag;201
6.3.3.5.2; bb) Der unübliche Vertrag;202
6.3.3.6; f) Die Bewältigung der Anwendungsgrenzen durch die Lehre vom Zuweisungsgehalt;203
6.3.3.6.1; aa) Das Kriterium der Marktfähigkeit;204
6.3.3.6.2; bb) Das Kriterium der Entgeltsfähigkeit;204
6.3.3.7; g) Die Überschreitung der Anwendungsgrenzen durch Rechtsprechung und Schrifttum;205
6.3.3.7.1; aa) Die Ausweitung der Vertragssimulation auf den unüblichen Vertrag;205
6.3.3.7.2; bb) Die Ausweitung der Vertragssimulation auf den unwirksamen Vertrag;207
6.4; IV. Kritik der Vertragssimulation durch die Lehre vom Zuweisungsgehalt;209
6.4.1; 1. Die Kategorisierung von Rechten als falscher Ansatzpunkt;209
6.4.2; 2. Die scheinbare Legitimation der dreifachen Schadensberechnung durch die Vertragssimulation;210
6.4.2.1; a) Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie als Mindestschaden;211
6.4.2.2; b) Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie als Schadensersatz statt der Leistung;213
6.4.2.3; c) Fazit;216
6.4.3; 3. Geltung der Kritik an der Lehre vom faktischen Vertrag für die Vertragssimulation;218
6.4.3.1; a) Zwei Reaktionsmöglichkeiten auf die Umgehung des Vertragsmechanismus;218
6.4.3.2; b) Die Absicherung des Vertragsmechanismus durch den oktroyierten Vertrag;219
6.4.3.3; c) Die Lehre vom faktischen Vertrag als Kapitulation vor dem Bedeutungsverlust des Willens als Grundlage vertraglicher Bindung;220
6.4.3.4; d) Der Willen der Rechtssubjekte als Maßstab und Grenze vertraglicher Bindung;221
6.4.4; 4. Die Legalisierungswirkung der Eingriffskondiktion – Verschiebung der Grenze zwischen Vertrag und Gesetz;222
6.4.4.1; a) Legalisierungsnormen außerhalb des Bereicherungsrechts;223
6.4.4.2; b) § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB als Legalisierungsnorm;224
6.4.4.3; c) Der Wille der Rechtssubjekte als notwendige Voraussetzung einer Veränderung der Zuordnung von Herrschaftsbefugnissen;225
6.4.4.4; d) Die Vertragssimulation als Verstoß gegen das privatrechtliche System der Zuordnung von Herrschaftsbefugnissen;228
6.4.4.4.1; aa) Die zuordnungsverändernde Wirkung der Vertragssimulation durch die Eingriffskondiktion;228
6.4.4.4.2; bb) Der Unterschied zwischen Herrschaftsausübung und Willensäußerung;229
6.4.4.4.3; cc) Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsgüter als Prüfstein;230
6.4.5; 5. Die Ablösung der Eingriffskondiktion von der Bereicherung des Bereicherungsschuldners;232
6.4.5.1; a) Die erste Erkenntnis: Bereicherungsrecht ist kein Billigkeitsrecht;233
6.4.5.2; b) Die zweite Erkenntnis: Der Bereicherungsgegenstand ist gegenstandsorientiert zu bestimmen;234
6.4.5.3; c) Die Konsequenz der herrschenden Meinung: Die Bereicherung des Schuldners ist nicht mehr Maßstab des Bereicherungsrechts;234
6.4.5.4; d) Die Bereicherung als fortbestehende Grenze der Eingriffskondiktion;235
6.4.5.4.1; aa) Die strukturell niedrigeren Voraussetzungen der Eingriffskondiktion gegenüber dem Deliktsrecht;236
6.4.5.4.2; bb) Die Funktionsteilung zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen;238
6.4.5.4.3; cc) Die Ausgleichsfunktion der gesetzlichen Schuldverhältnisse;239
6.4.5.4.4; dd) Die Bereicherung des Schuldners bei Leistungs- und Eingriffskondiktion;241
6.4.5.4.5; ee) »Entreicherung« bei der Leistungskondiktion: Bloße Verschiebung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Ermittlung der anspruchsbegründenden Tatsachen;242
6.4.5.4.6; ff) »Entreicherung« bei der Eingriffskondiktion: Notwendiges Kriterium zur Wahrung der Ausgleichsfunktion der gesetzlichen Schuldverhältnisse;244
6.4.5.4.7; gg) Die Grenzüberschreitung der Eingriffskondiktion;245
6.4.5.5; e) Die Transformierung der Eingriffskondiktion in eine deliktsrechtliche Haftung;245
6.4.5.5.1; aa) Durchbrechung des Verschuldensprinzips durch die Eingriffskondiktion;246
6.4.5.5.2; bb) Die Übertragung des »schadensgebundenen« § 828 Abs. 3 BGB auf die »schadensfreie« Eingriffskondiktion;247
6.4.5.6; f) Fazit;250
6.4.6; 6. Die Verweisung der Gewinnabschöpfung in das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag;251
6.4.6.1; a) Die unzutreffende Annahme eines Stufenverhältnisses zwischen Wertersatz und Gewinnabschöpfung;251
6.4.6.2; b) Die Notwendigkeit der Herauslösung der Gewinnabschöpfung aus § 687 Abs. 2 BGB;255
6.4.7; 7. Negative Folgen der Vertragssimulation für die Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts;258
6.4.7.1; a) Unfähigkeit der Vertragssimulation zur dogmatischen Bewältigung des »hybriden« Persönlichkeitsrechts;258
6.4.7.1.1; aa) Das Persönlichkeitsrecht als »hybrides« Recht;259
6.4.7.1.2; bb) Die Unterscheidung zwischen »kommerzialisierbaren« und »nicht kommerzialisierbaren« Bestandteilen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts;260
6.4.7.2; b) Das Spannungsverhältnis zwischen Vertragssimulation und Prävention;264
6.4.7.3; c) Ende der Aufspaltung des Persönlichkeitsrechts – Ende der Vertragssimulation;268
6.4.8; 8. Die Aufladung der Eingriffskondiktion mit Präventions- und Strafzwecken;269
6.4.9; 9. Vertragssimulation und ökonomische Analyse des Rechts;272
6.4.10; 10. Vertragssimulation und Gleichheitsproblem;273
6.4.10.1; a) Die Belassung unerwartet hoher Gewinne durch die Vertragssimulation;275
6.4.10.2; b) Die Begünstigung »erfolgloser« Eingriffe durch die Gewinnabschöpfung;277
6.4.10.3; c) Die Gewinnabschöpfung als überzeugendere Lösung des Gleichheitsproblems;277
6.4.11; 11. Fazit;279
6.5; V. Die Alternative: Die Eingriffskondiktion als Rechtsfortbildung des Haftungsrechts zum Zwecke der Gewinnabschöpfung;281
6.5.1; 1. Grundlagen;281
6.5.2; 2. Die Eingriffskondiktion als Standort der Gewinnabschöpfung;286
6.5.2.1; a) Zwei vermögensrechtliche Folgen des Eingriffs in fremde Rechte;286
6.5.2.2; b) Auseinanderdriften von Recht und Rechtswirklichkeit;286
6.5.2.3; c) Die Nichtleistungskondiktion als least bad solution;287
6.5.2.4; d) Die Lösung weiterer Probleme im Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse durch ein Verständnis der Eingriffskondiktion als Standort der Gewinnabschöpfung;288
6.5.2.4.1; aa) Erledigung der Kontroverse um § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB;288
6.5.2.4.2; bb) Abkehr von der Übersteigerung des § 687 Abs. 2 BGB;290
6.5.3; 3. Das Verhältnis dieser Position zum Verständnis der Eingriffskondiktion durch Rechtsprechung und Schrifttum;291
6.6; VI. Der Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;293
6.6.1; 1. Der Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in Körper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung;293
6.6.1.1; a) Vereinbarkeit einer Gewinnabschöpfung mit dem bestehenden Normprogramm;294
6.6.1.1.1; aa) Das System der kleinen Generalklauseln;294
6.6.1.1.2; bb) Die Ausrichtung auf die Bestandserhaltung;296
6.6.1.1.3; cc) Die Umrechnung immaterieller Schäden in Geld zu Genugtuungszwecken;296
6.6.1.1.4; dd) Das Verschuldensprinzip;298
6.6.1.2; b) Notwendigkeit der Ergänzung des bestehenden Normprogramms;300
6.6.1.2.1; aa) »Umgekehrte« Anwendung des § 823 Abs. 2 BGB bei Gewinnerzielung durch strafbares Verhalten;301
6.6.1.2.2; bb) Folgenbeseitigung durch Einziehung (§ 73 StGB);302
6.6.1.2.2.1; ?) Die Einziehung als unzureichendes Folgenbeseitigungsinstrument;304
6.6.1.2.2.2; ?) Die Einziehung als subsidiäres Folgenbeseitigungsinstrument;305
6.6.1.2.3; cc) Gewinnerzielung durch nicht strafbares Verhalten;306
6.6.1.2.3.1; ?) Die zwingende Zuweisung des Gewinns;307
6.6.1.2.3.2; ?) Die relativ bessere Berechtigung des Rechtsinhabers;309
6.6.1.3; c) Ergebnis zum Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in Körper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung;311
6.6.2; 2. Der Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;311
6.6.2.1; a) Vereinbarkeit einer Gewinnabschöpfung mit dem bestehenden Normprogramm;312
6.6.2.2; b) Notwendigkeit der Ergänzung des bestehenden Normprogramms;313
6.6.2.2.1; aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als offener Tatbestand und seine Konsequenzen;313
6.6.2.2.2; bb) Gewinnabschöpfung bei strafbaren Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;316
6.6.2.2.3; cc) Gewinnabschöpfung bei nicht strafbaren Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;318
6.6.2.2.4; dd) Das Tatbestandsmerkmal der Eingriffsschwere;320
6.6.2.2.5; ee) Die Subsidiarität der Entschädigung gegenüber der Eingriffskondiktion;321
6.6.2.2.6; ff) Aufgabe der Unterscheidung zwischen »kommerzialisierbaren« und »nicht kommerzialisierbaren« Bestandteilen;323
6.6.2.2.6.1; ?) Verlust von Ausgleichsansprüchen;324
6.6.2.2.6.2; ?) Hinzuerwerb von Ausgleichsansprüchen;326
6.6.2.2.6.3; ?) Bilanz: Eine Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes;328
6.6.2.3; c) Ergebnis zum Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;329
6.6.3; 3. Der Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers beim Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht;330
6.6.3.1; a) Vereinbarkeit einer Gewinnabschöpfung mit dem bestehenden Normprogramm;330
6.6.3.2; b) Notwendigkeit einer Ergänzung des bestehenden Normprogramms;331
6.6.3.2.1; aa) Das Konzept eines monistischen Urheberrechts;333
6.6.3.2.2; bb) Gewinnabschöpfung bei Eingriffen in die durch §§ 12–14 UrhG vermittelten Befugnisse;334
6.6.3.2.3; cc) Umkehrschluss aus § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG?;336
6.6.3.3; c) Ergebnis zum Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in das Urheberpersönlichkeitsrecht;337
6.7; VII. Das Ende der hypothetischen Lizenzgebühr?;337
6.8; VIII. Zusammenfassung: Das Tatbestandsmerkmal »auf Kosten« bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;339
7; § 6 Das Fehlen des Rechtsgrundes;342
7.1; I. Das Fehlen des rechtlichen Grundes vor dem Hintergrund des Widerstreits von Rechtswidrigkeitslehre und Lehre vom Zuweisungsgehalt;342
7.2; II. Das Fehlen des rechtlichen Grundes als bereicherungsrechtliche Unrechtsebene;343
7.2.1; 1. Die bereicherungsrechtliche Unrechtsebene bei Eingriffen in Körper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung;345
7.2.1.1; a) Einwilligung;345
7.2.1.2; b) Notwehr und Notstand;347
7.2.1.3; c) Verkehrspflichten;349
7.2.2; 2. Die bereicherungsrechtliche Unrechtsebene bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;349
7.2.3; 3. Die bereicherungsrechtliche Unrechtsebene bei Eingriffen in das Urheberpersönlichkeitsrecht;350
7.2.3.1; a) Urheberrechtliche Schranken als Rechtsgrund;350
7.2.3.2; b) Freie Benutzung von Werken (§ 24 UrhG) als Rechtsgrund;351
7.2.3.3; c) Interessenabwägung bei § 14 UrhG;352
7.3; III. Die bereicherungsrechtliche Unrechtsebene als Annäherung an die Rechtswidrigkeitslehre?;352
7.4; IV. Zusammenfassung: Das Fehlen des Rechtsgrundes bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;353
8; § 7 Der Umfang des Bereicherungsanspruchs;354
8.1; I. Ausgangspunkt: Kein Anwendungsbereich für § 818 Abs. 1 BGB bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;354
8.2; II. Objektive und subjektive Auslegung des § 818 Abs. 2 BGB;355
8.2.1; 1. Das objektive Verständnis des Bereicherungsumfangs und die Vertragssimulation: Bereicherungsrecht ohne Bereicherung;355
8.2.2; 2. Das subjektive Verständnis des Bereicherungsumfangs;357
8.2.2.1; a) Die Grundannahme;357
8.2.2.2; b) Die Berechnung des Gewinns;358
8.2.2.3; c) Ergebnis zur Auslegung des § 818 Abs. 2 BGB;359
8.3; III. Der Entreicherungseinwand, § 818 Abs. 3 BGB;360
8.3.1; 1. Die Abzugsfähigkeit nachteiliger Folgen im Schuldnervermögen;361
8.3.2; 2. § 818 Abs. 3 BGB als Anordnung formeller Subsidiarität der Eingriffskondiktion;362
8.4; IV. Die Auswirkungen der §§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1 BGB auf den Anspruch aus Eingriffskondiktion;363
8.4.1; 1. Die Verweisung auf die »allgemeinen Vorschriften«;364
8.4.2; 2. Die Sperrwirkung des Bereicherungsrechts;366
8.4.3; 3. Der Bezugspunkt der Kenntnis im Sinne des § 819 Abs. 1 BGB;370
8.4.4; 4. Parallelen, Unterschiede und Wertungswidersprüche zu den §§ 989, 990 Abs. 1 BGB;372
8.4.4.1; a) Der unterschiedliche Maßstab der Kenntnis bei § 818 Abs. 4 BGB und § 990 Abs. 1 Satz 2 BGB;373
8.4.4.2; b) Die Reichweite der Sperrwirkung des Bereicherungsrechts;375
8.5; V. Anwendungsfälle;375
8.5.1; 1. Zuwendungen an den Schuldner;376
8.5.1.1; a) Kausalität bei Zuwendungen Dritter vor dem Eingriff;376
8.5.1.2; b) Abschöpfung sittenwidriger Zuwendungen;377
8.5.2; 2. Ersparte Zuwendungen an den Rechtsinhaber;379
8.5.3; 3. Gewinnabschöpfung in der Vertriebskette;381
8.6; VI. Zusammenfassung: Der Umfang des Bereicherungsanspruchs bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;382
9; § 8 Der Erwerb »in sonstiger Weise« – zum Verhältnis zur Leistungskondiktion;384
9.1; I. Das Verhältnis von Leistungs- und Eingriffskondiktion im Zweipersonenverhältnis;384
9.1.1; 1. Die verschiedenen Bereicherungsgegenstände bei Leistungs- und Eingriffskondiktion und ihre Konsequenz für den Umfang des Bereicherungsanspruchs;385
9.1.2; 2. Vorrang der Leistungskondiktion und Subsidiarität der Eingriffskondiktion im Zweipersonenverhältnis;386
9.2; II. Das Verhältnis von Leistungs- und Eingriffskondiktion im Mehrpersonenverhältnis;388
9.2.1; 1. Das unechte Dreiecksverhältnis;389
9.2.2; 2. Das echte Dreiecksverhältnis;391
9.2.2.1; a) Die wechselseitige Erhebung des Entreicherungseinwands als Ausgangsproblem der Kondiktionenkonkurrenz;392
9.2.2.2; b) Die unterschiedliche Schutzwürdigkeit der konkurrierenden Bereicherungsgläubiger als Leitgedanke;392
9.3; III. Zusammenfassung;394
10; § 9 Eingriffe in das Leben;396
10.1; I. Das Auseinanderfallen von Rechtsinhaber und Anspruchsinhaber bei Eingriffen in das Leben;396
10.2; II. Der Ausschluss des Ausgleichs immaterieller Schäden;399
10.3; III. Die Geltendmachung des Anspruchs aus Eingriffskondiktion;400
10.3.1; 1. Geltendmachung durch Angehörige des Verstorbenen;400
10.3.2; 2. Geltendmachung durch die Erben des Verstorbenen;403
10.3.2.1; a) Unvererblichkeit wegen Zweckverfehlung nach dem Erbfall;403
10.3.2.2; b) Unvererblichkeit wegen Höchstpersönlichkeit des verletzten Rechts;403
10.3.2.3; c) Unvererblichkeit wegen Anspruchsentstehung im Todeszeitpunkt;404
10.4; IV. Zusammenfassung;406
11; § 10 Praktische Anwendungsfälle und Lösung der Fallbeispiele;408
11.1; I. Praktische Anwendungsfälle eines Bereicherungsausgleichs beim Eingriff in höchstpersönliche Rechtsgüter;408
11.2; II. Lösung der Fallbeispiele;409
11.2.1; 1. Eingriffe in das Leben;409
11.2.2; 2. Eingriffe in Körper und Gesundheit;411
11.2.3; 3. Eingriffe in die Freiheit;413
11.2.4; 4. Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung;413
11.2.5; 5. Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;414
11.2.6; 6. Eingriffe in das Urheberpersönlichkeitsrecht;418
12; § 11 Kernthesen;424
13; Literaturverzeichnis;428