Wolf | Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 7, 449 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Neue Schriften zum Zivilrecht

Wolf Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter

Zugleich ein Beitrag zur Simulation von Verträgen durch die Eingriffskondiktion

E-Book, Deutsch, Band 7, 449 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Neue Schriften zum Zivilrecht

ISBN: 978-3-8452-8062-2
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Der Anwendungsbereich der Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter ist bislang weitestgehend Terra incognita. Zumeist werden Eingriffe in Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung ausschließlich deliktsrechtlich eingeordnet. Lediglich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht haben sich Ansätze eines Bereicherungsausgleichs herausgebildet. Mit dem vorliegenden Werk wird diese Lücke in der bereicherungsrechtlichen Dogmatik geschlossen. Eine Anwendung des herrschenden bereicherungsrechtlichen Verständnisses auf Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsgüter legt offen, dass die Lehre vom Zuweisungsgehalt ohne Rücksicht auf den Parteiwillen einen Vertragsschluss zwischen Bereicherungsgläubiger und Bereicherungsschuldner simuliert und letztlich eine Ausprägung des überwunden geglaubten faktischen Vertrags ist. Vor diesem Hintergrund plädiert der Autor für ein neues Verständnis der Eingriffskondiktion.
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1;Cover;1
2; § 1 Einleitung;24
2.1; I. Problemstellung;24
2.1.1; 1. Zivilrechtliche Instrumente zum Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter;25
2.1.2; 2. Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt;27
2.1.3; 3. Bisheriger Stand der Diskussion zum Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;29
2.1.4; 4. Gründe für die fehlende Diskussion über einen Bereicherungsausgleich beim Eingriff in höchstpersönliche Rechtsgüter;32
2.1.4.1; a) Notwendigkeit einer Vermögensverschiebung?;32
2.1.4.2; b) Keine Bereicherung des Bereicherungsschuldners?;33
2.1.4.3; c) Kein abschöpfbarer Gegenstand?;34
2.2; II. Ziel der Untersuchung;35
2.3; III. Gang der Darstellung;35
3; § 2 Bereicherungsrechtliche Ausgangsfragen;38
3.1; I. Einheits- und Trennungslehre;38
3.2; II. Eingriffskondiktion und Nichtleistungskondiktion;39
3.3; III. Terminologie;41
4; § 3 Das höchstpersönliche Rechtsgut – Begriff und Anwendungsfelder;42
4.1; I. Absage an eine Definition des höchstpersönlichen Rechtsguts;42
4.2; II. Recht und Rechtsgut;42
4.3; III. Höchstpersönliche Rechtsgüter im Einzelnen;43
4.3.1; 1. Leben;43
4.3.2; 2. Körper und Gesundheit;45
4.3.3; 3. Freiheit;47
4.3.4; 4. Sexuelle Selbstbestimmung;48
4.3.5; 5. Allgemeines Persönlichkeitsrecht;50
4.3.6; 6. Urheberpersönlichkeitsrecht;54
4.4; IV. Mögliche Anwendungsfelder eines Bereicherungsausgleichs bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;58
4.4.1; 1. Fallgruppe I: Abschöpfung eines Gewinns;58
4.4.2; 2. Fallgruppe II: Zahlung einer hypothetischen Lizenzgebühr;59
4.4.3; 3. Fallgruppe III: Eingriffe in das Leben;60
4.5; V. Praktische Bedeutung eines Bereicherungsausgleichs bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;60
4.6; VI. Prägende Merkmale höchstpersönlicher Rechtsgüter;61
4.6.1; 1. Unablösbarkeit vom Rechtsinhaber;61
4.6.2; 2. Irreversibilität von Eingriffen;62
4.6.3; 3. Alleiniger Zustimmungsvorbehalt beim Rechtsinhaber;63
4.6.4; 4. Fehlende Handelbarkeit auf Märkten;64
4.6.5; 5. Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften;66
4.6.5.1; a) Verstoß gegen Verbotsgesetze, § 134 BGB;66
4.6.5.2; b) Sittenwidrigkeit, § 138 Abs. 1 BGB;67
4.7; VII. Zusammenfassung: Das höchstpersönliche Rechtsgut als bereicherungsrechtliche »Probe aufs Exempel«;73
5; § 4 Der Bereicherungsgegenstand;74
5.1; I. Die Bestimmung des Bereicherungsgegenstands bei der Nichtleistungskondiktion – Vermögensorientierte und gegenstandsorientierte Auffassung;74
5.2; II. Nutzung als Bereicherungsgegenstand;76
5.3; III. Der gegenständliche Vorteil des Bereicherungsschuldners als verbindendes Merkmal der verschiedenen Kondiktionstypen;79
5.4; IV. Herrschaftsrecht und Herrschaftsausübung als Bereicherungsgegenstand;83
5.5; V. Herrschaftsrecht und Herrschaftsausübung bei der Eingriffskondiktion;85
5.6; VI. Präzisierung der »Ausübung von Herrschaft«;87
5.7; VII. Herrschaft und Wille;89
5.7.1; 1. Herrschaftsausübung mit Willen des Rechtsinhabers;89
5.7.2; 2. Gesetzlich verbotene Herrschaftsausübung;90
5.8; VIII. Herrschaft über höchstpersönliche Rechtsgüter;91
5.9; IX. Herrschaft und Rückgewähr;91
5.10; X. Herrschaft und Vermögen;92
5.10.1; 1. Annäherung an den Begriff »Vermögenswert«;94
5.10.1.1; a) »Vermögenswert« als Umrechenbarkeit in Geld;94
5.10.1.2; b) »Vermögenswert« als Üblichkeit eines Austauschgeschäfts;95
5.10.1.3; c) »Vermögenswert« als rechtliche Wirksamkeit eines Austauschgeschäfts;96
5.10.1.4; d) »Vermögenswert« als Übertragbarkeit des Bereicherungsgegenstandes;97
5.10.2; 2. Untauglichkeit des Kriteriums »Vermögenswert« – Annäherung des Bereicherungsrechts an eine bereicherungsunabhängige Schadensersatzhaftung?;100
5.10.3; 3. Untauglichkeit des Kriteriums »Vermögenswert« – Unmöglichkeit der Berechnung des Bereicherungsausgleichs?;103
5.11; XI. Die Konkretisierung des Bereicherungsgegenstands Herrschaft über fremde Rechte in der bereicherungsrechtlichen Rechtsprechung;105
5.12; XII. Zusammenfassung;106
6; § 5 Der Erwerb »auf Kosten« des Bereicherungsgläubigers;108
6.1; I. Das Tatbestandsmerkmal »auf Kosten« als Konnex zwischen Vorteil des Schuldners und Anspruch des Gläubigers;108
6.2; II. Das Tatbestandsmerkmal »auf Kosten« im Wandel der Zeit;109
6.2.1; 1. Ansätze der Eingriffskondiktion im römischen Recht;109
6.2.2; 2. Die Lehre von der unmittelbaren Vermögensverschiebung: Savigny;112
6.2.2.1; a) Historischer Einfluss der Lehre von der unmittelbaren Vermögensverschiebung;113
6.2.2.2; b) Heutige Überreste der Lehre von der unmittelbaren Vermögensverschiebung;116
6.2.2.3; c) Bedeutung für den Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;118
6.2.3; 3. Die Rechtswidrigkeitslehre;121
6.2.3.1; a) Die Grundlegung: Schulz;122
6.2.3.2; b) Die Renaissance der Rechtswidrigkeitslehre bei Jakobs und Wilhelm;124
6.2.3.3; c) Anwendung auf den Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;128
6.2.3.4; d) Die Kritik an der Rechtswidrigkeitslehre und ihre Bedeutung für Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsgüter;129
6.2.3.4.1; aa) Der Eigenanteil des Eingreifers am Gewinn;131
6.2.3.4.2; bb) Die Verknüpfung zwischen Rechtswidrigkeitsurteil und Anspruchsberechtigung;131
6.2.3.4.3; cc) Anwendung der Eingriffskondiktion bei rechtmäßigen Eingriffen;132
6.2.3.4.4; dd) Gewinnhaftung statt »objektivem Wertersatz«;133
6.2.3.4.5; ee) Fazit;134
6.2.4; 4. Die Lehre vom Zuweisungsgehalt;134
6.2.4.1; a) Der Ausgangspunkt: Die Nichtleistungskondiktion als Rechtsfortwirkungsanspruch (Wilburg);135
6.2.4.2; b) Die drei Prämissen der Lehre vom Zuweisungsgehalt;137
6.2.4.3; c) Der Anschauungswandel zum zugewiesenen Vorteil (von Caemmerer);138
6.2.4.4; d) Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsgüter in der ursprünglichen Konzeption der Lehre vom Zuweisungsgehalt;140
6.2.4.5; e) Die Fortentwicklung der Lehre vom Zuweisungsgehalt: Raiser, Mestmäcker, Kleinheyer;142
6.2.4.5.1; aa) Die restriktiven Ansätze von Mestmäcker und Raiser;142
6.2.4.5.2; bb) Der scheinbar weite Ansatz von Kleinheyer;144
6.2.4.6; f) Die Bestimmung des Zuweisungsgehalts anhand der »Marktfähigkeit« von Rechten;147
6.2.4.7; g) Die Bestimmung des Zuweisungsgehalts anhand des Deliktsrechts (Canaris);149
6.2.4.8; h) Die Modifikation des deliktsrechtlichen Ansatzes durch Koziol;151
6.2.4.9; i) Ökonomische Ansätze zur Bestimmung des Zuweisungsgehalts (Joerges und Ellger);155
6.2.4.10; j) Das Verhältnis der Rechtsprechung zur Lehre vom Zuweisungsgehalt;158
6.2.4.10.1; aa) Der »objektive Verkehrswert des Erlangten« und seine Probleme bei der Kondiktion wegen Ausübung von Herrschaft über fremde Rechte;158
6.2.4.10.2; bb) Die Gewinnhaftung bei der Kondiktion wegen Ausübung von Herrschaft über fremdes Eigentum;160
6.2.4.10.3; cc) Die Anwendung der Lehre vom Zuweisungsgehalt auf die Kondiktion wegen Ausübung von Herrschaft über unkörperliche Rechte;163
6.2.4.10.4; dd) Die Entwicklung von der Gewinnhaftung zur Haftung auf die hypothetische Lizenzgebühr bei Eingriffen in unkörperliche Rechte;164
6.2.4.10.5; ee) Distanz der Rechtsprechung zum Aussagegehalt der Zuweisungsgehaltsformel;167
6.2.4.11; k) Konsequenzen für den Bereicherungsausgleich bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;169
6.3; III. Die Tragfähigkeit der verschiedenen Lehren zur Begründung eines Bereicherungsausgleichs bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;170
6.3.1; 1. Die Lehre von der unmittelbaren Vermögensverschiebung – überholt von der Realität;170
6.3.1.1; a) Wandel des wirtschaftlichen Rahmens nach Savigny;171
6.3.1.2; b) Notwendige Reaktion des Rechts;173
6.3.2; 2. Die Rechtswidrigkeitslehre – Erklärung des Bereicherungsrechts ohne bereicherungsrechtliche Wertungen;175
6.3.2.1; a) Rechtswidrigkeitslehre und Einheitslehre;175
6.3.2.2; b) Eingriffserwerb und Eingriffsposition;176
6.3.2.3; c) Rechtswidrigkeit als »bereicherungsrechtsexterner« Import;177
6.3.2.4; d) Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit für die Eingriffskondiktion: Ein »bereicherungsrechtsinterner« Rechtwidrigkeitsbegriff und seine Filterfunktion;179
6.3.3; 3. Die Lehre vom Zuweisungsgehalt – Vertragssimulation und faktischer Vertrag;180
6.3.3.1; a) Die Lösung des »Gleichheitsproblems« als Grundanliegen der Lehre vom Zuweisungsgehalt;180
6.3.3.2; b) Die Rechtsfigur der Vertragssimulation;181
6.3.3.2.1; aa) Vertragssimulation und Vertragsschluss;184
6.3.3.2.2; bb) Unerwünschte Folgefragen;185
6.3.3.2.3; cc) Vertragssimulation und Mindestschaden;186
6.3.3.2.4; dd) Vertragssimulation und Aufwendungsersparnis;186
6.3.3.2.5; ee) Anwendungsprobleme außerhalb von Eigentum und Immaterialgüterrechten;187
6.3.3.3; c) Die Vertragssimulation als Ausprägung der Lehre vom faktischen Vertrag;190
6.3.3.3.1; aa) Die Lehre vom faktischen Vertrag nach Haupt – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Vertragssimulation nach der Lehre vom Zuweisungsgehalt;190
6.3.3.3.2; bb) Die Kritik an der Lehre vom faktischen Vertrag;192
6.3.3.3.2.1; ?) Unvereinbarkeit mit der Rechtsgeschäftslehre;193
6.3.3.3.2.2; ?) Fehlende praktische Notwendigkeit;194
6.3.3.3.3; cc) Das Verhältnis von Vertragssimulation und Lehre vom faktischen Vertrag;195
6.3.3.4; d) Rechtspraktische Vorteile der Vertragssimulation;196
6.3.3.4.1; aa) Lösung des Gleichheitsproblems;196
6.3.3.4.2; bb) Vorteile bei der Berechnung des Anspruchsumfangs;197
6.3.3.4.3; cc) Integration der dreifachen Schadensberechnung in das bürgerlich-rechtliche Haftungssystem;197
6.3.3.4.4; dd) Prävention und Sanktion;199
6.3.3.5; e) Anwendungsgrenzen der Vertragssimulation;200
6.3.3.5.1; aa) Der unwirksame Vertrag;201
6.3.3.5.2; bb) Der unübliche Vertrag;202
6.3.3.6; f) Die Bewältigung der Anwendungsgrenzen durch die Lehre vom Zuweisungsgehalt;203
6.3.3.6.1; aa) Das Kriterium der Marktfähigkeit;204
6.3.3.6.2; bb) Das Kriterium der Entgeltsfähigkeit;204
6.3.3.7; g) Die Überschreitung der Anwendungsgrenzen durch Rechtsprechung und Schrifttum;205
6.3.3.7.1; aa) Die Ausweitung der Vertragssimulation auf den unüblichen Vertrag;205
6.3.3.7.2; bb) Die Ausweitung der Vertragssimulation auf den unwirksamen Vertrag;207
6.4; IV. Kritik der Vertragssimulation durch die Lehre vom Zuweisungsgehalt;209
6.4.1; 1. Die Kategorisierung von Rechten als falscher Ansatzpunkt;209
6.4.2; 2. Die scheinbare Legitimation der dreifachen Schadensberechnung durch die Vertragssimulation;210
6.4.2.1; a) Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie als Mindestschaden;211
6.4.2.2; b) Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie als Schadensersatz statt der Leistung;213
6.4.2.3; c) Fazit;216
6.4.3; 3. Geltung der Kritik an der Lehre vom faktischen Vertrag für die Vertragssimulation;218
6.4.3.1; a) Zwei Reaktionsmöglichkeiten auf die Umgehung des Vertragsmechanismus;218
6.4.3.2; b) Die Absicherung des Vertragsmechanismus durch den oktroyierten Vertrag;219
6.4.3.3; c) Die Lehre vom faktischen Vertrag als Kapitulation vor dem Bedeutungsverlust des Willens als Grundlage vertraglicher Bindung;220
6.4.3.4; d) Der Willen der Rechtssubjekte als Maßstab und Grenze vertraglicher Bindung;221
6.4.4; 4. Die Legalisierungswirkung der Eingriffskondiktion – Verschiebung der Grenze zwischen Vertrag und Gesetz;222
6.4.4.1; a) Legalisierungsnormen außerhalb des Bereicherungsrechts;223
6.4.4.2; b) § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB als Legalisierungsnorm;224
6.4.4.3; c) Der Wille der Rechtssubjekte als notwendige Voraussetzung einer Veränderung der Zuordnung von Herrschaftsbefugnissen;225
6.4.4.4; d) Die Vertragssimulation als Verstoß gegen das privatrechtliche System der Zuordnung von Herrschaftsbefugnissen;228
6.4.4.4.1; aa) Die zuordnungsverändernde Wirkung der Vertragssimulation durch die Eingriffskondiktion;228
6.4.4.4.2; bb) Der Unterschied zwischen Herrschaftsausübung und Willensäußerung;229
6.4.4.4.3; cc) Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsgüter als Prüfstein;230
6.4.5; 5. Die Ablösung der Eingriffskondiktion von der Bereicherung des Bereicherungsschuldners;232
6.4.5.1; a) Die erste Erkenntnis: Bereicherungsrecht ist kein Billigkeitsrecht;233
6.4.5.2; b) Die zweite Erkenntnis: Der Bereicherungsgegenstand ist gegenstandsorientiert zu bestimmen;234
6.4.5.3; c) Die Konsequenz der herrschenden Meinung: Die Bereicherung des Schuldners ist nicht mehr Maßstab des Bereicherungsrechts;234
6.4.5.4; d) Die Bereicherung als fortbestehende Grenze der Eingriffskondiktion;235
6.4.5.4.1; aa) Die strukturell niedrigeren Voraussetzungen der Eingriffskondiktion gegenüber dem Deliktsrecht;236
6.4.5.4.2; bb) Die Funktionsteilung zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen;238
6.4.5.4.3; cc) Die Ausgleichsfunktion der gesetzlichen Schuldverhältnisse;239
6.4.5.4.4; dd) Die Bereicherung des Schuldners bei Leistungs- und Eingriffskondiktion;241
6.4.5.4.5; ee) »Entreicherung« bei der Leistungskondiktion: Bloße Verschiebung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Ermittlung der anspruchsbegründenden Tatsachen;242
6.4.5.4.6; ff) »Entreicherung« bei der Eingriffskondiktion: Notwendiges Kriterium zur Wahrung der Ausgleichsfunktion der gesetzlichen Schuldverhältnisse;244
6.4.5.4.7; gg) Die Grenzüberschreitung der Eingriffskondiktion;245
6.4.5.5; e) Die Transformierung der Eingriffskondiktion in eine deliktsrechtliche Haftung;245
6.4.5.5.1; aa) Durchbrechung des Verschuldensprinzips durch die Eingriffskondiktion;246
6.4.5.5.2; bb) Die Übertragung des »schadensgebundenen« § 828 Abs. 3 BGB auf die »schadensfreie« Eingriffskondiktion;247
6.4.5.6; f) Fazit;250
6.4.6; 6. Die Verweisung der Gewinnabschöpfung in das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag;251
6.4.6.1; a) Die unzutreffende Annahme eines Stufenverhältnisses zwischen Wertersatz und Gewinnabschöpfung;251
6.4.6.2; b) Die Notwendigkeit der Herauslösung der Gewinnabschöpfung aus § 687 Abs. 2 BGB;255
6.4.7; 7. Negative Folgen der Vertragssimulation für die Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts;258
6.4.7.1; a) Unfähigkeit der Vertragssimulation zur dogmatischen Bewältigung des »hybriden« Persönlichkeitsrechts;258
6.4.7.1.1; aa) Das Persönlichkeitsrecht als »hybrides« Recht;259
6.4.7.1.2; bb) Die Unterscheidung zwischen »kommerzialisierbaren« und »nicht kommerzialisierbaren« Bestandteilen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts;260
6.4.7.2; b) Das Spannungsverhältnis zwischen Vertragssimulation und Prävention;264
6.4.7.3; c) Ende der Aufspaltung des Persönlichkeitsrechts – Ende der Vertragssimulation;268
6.4.8; 8. Die Aufladung der Eingriffskondiktion mit Präventions- und Strafzwecken;269
6.4.9; 9. Vertragssimulation und ökonomische Analyse des Rechts;272
6.4.10; 10. Vertragssimulation und Gleichheitsproblem;273
6.4.10.1; a) Die Belassung unerwartet hoher Gewinne durch die Vertragssimulation;275
6.4.10.2; b) Die Begünstigung »erfolgloser« Eingriffe durch die Gewinnabschöpfung;277
6.4.10.3; c) Die Gewinnabschöpfung als überzeugendere Lösung des Gleichheitsproblems;277
6.4.11; 11. Fazit;279
6.5; V. Die Alternative: Die Eingriffskondiktion als Rechtsfortbildung des Haftungsrechts zum Zwecke der Gewinnabschöpfung;281
6.5.1; 1. Grundlagen;281
6.5.2; 2. Die Eingriffskondiktion als Standort der Gewinnabschöpfung;286
6.5.2.1; a) Zwei vermögensrechtliche Folgen des Eingriffs in fremde Rechte;286
6.5.2.2; b) Auseinanderdriften von Recht und Rechtswirklichkeit;286
6.5.2.3; c) Die Nichtleistungskondiktion als least bad solution;287
6.5.2.4; d) Die Lösung weiterer Probleme im Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse durch ein Verständnis der Eingriffskondiktion als Standort der Gewinnabschöpfung;288
6.5.2.4.1; aa) Erledigung der Kontroverse um § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB;288
6.5.2.4.2; bb) Abkehr von der Übersteigerung des § 687 Abs. 2 BGB;290
6.5.3; 3. Das Verhältnis dieser Position zum Verständnis der Eingriffskondiktion durch Rechtsprechung und Schrifttum;291
6.6; VI. Der Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;293
6.6.1; 1. Der Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in Körper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung;293
6.6.1.1; a) Vereinbarkeit einer Gewinnabschöpfung mit dem bestehenden Normprogramm;294
6.6.1.1.1; aa) Das System der kleinen Generalklauseln;294
6.6.1.1.2; bb) Die Ausrichtung auf die Bestandserhaltung;296
6.6.1.1.3; cc) Die Umrechnung immaterieller Schäden in Geld zu Genugtuungszwecken;296
6.6.1.1.4; dd) Das Verschuldensprinzip;298
6.6.1.2; b) Notwendigkeit der Ergänzung des bestehenden Normprogramms;300
6.6.1.2.1; aa) »Umgekehrte« Anwendung des § 823 Abs. 2 BGB bei Gewinnerzielung durch strafbares Verhalten;301
6.6.1.2.2; bb) Folgenbeseitigung durch Einziehung (§ 73 StGB);302
6.6.1.2.2.1; ?) Die Einziehung als unzureichendes Folgenbeseitigungsinstrument;304
6.6.1.2.2.2; ?) Die Einziehung als subsidiäres Folgenbeseitigungsinstrument;305
6.6.1.2.3; cc) Gewinnerzielung durch nicht strafbares Verhalten;306
6.6.1.2.3.1; ?) Die zwingende Zuweisung des Gewinns;307
6.6.1.2.3.2; ?) Die relativ bessere Berechtigung des Rechtsinhabers;309
6.6.1.3; c) Ergebnis zum Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in Körper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung;311
6.6.2; 2. Der Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;311
6.6.2.1; a) Vereinbarkeit einer Gewinnabschöpfung mit dem bestehenden Normprogramm;312
6.6.2.2; b) Notwendigkeit der Ergänzung des bestehenden Normprogramms;313
6.6.2.2.1; aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als offener Tatbestand und seine Konsequenzen;313
6.6.2.2.2; bb) Gewinnabschöpfung bei strafbaren Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;316
6.6.2.2.3; cc) Gewinnabschöpfung bei nicht strafbaren Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;318
6.6.2.2.4; dd) Das Tatbestandsmerkmal der Eingriffsschwere;320
6.6.2.2.5; ee) Die Subsidiarität der Entschädigung gegenüber der Eingriffskondiktion;321
6.6.2.2.6; ff) Aufgabe der Unterscheidung zwischen »kommerzialisierbaren« und »nicht kommerzialisierbaren« Bestandteilen;323
6.6.2.2.6.1; ?) Verlust von Ausgleichsansprüchen;324
6.6.2.2.6.2; ?) Hinzuerwerb von Ausgleichsansprüchen;326
6.6.2.2.6.3; ?) Bilanz: Eine Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes;328
6.6.2.3; c) Ergebnis zum Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;329
6.6.3; 3. Der Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers beim Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht;330
6.6.3.1; a) Vereinbarkeit einer Gewinnabschöpfung mit dem bestehenden Normprogramm;330
6.6.3.2; b) Notwendigkeit einer Ergänzung des bestehenden Normprogramms;331
6.6.3.2.1; aa) Das Konzept eines monistischen Urheberrechts;333
6.6.3.2.2; bb) Gewinnabschöpfung bei Eingriffen in die durch §§ 12–14 UrhG vermittelten Befugnisse;334
6.6.3.2.3; cc) Umkehrschluss aus § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG?;336
6.6.3.3; c) Ergebnis zum Erwerb auf Kosten des Bereicherungsgläubigers bei Eingriffen in das Urheberpersönlichkeitsrecht;337
6.7; VII. Das Ende der hypothetischen Lizenzgebühr?;337
6.8; VIII. Zusammenfassung: Das Tatbestandsmerkmal »auf Kosten« bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;339
7; § 6 Das Fehlen des Rechtsgrundes;342
7.1; I. Das Fehlen des rechtlichen Grundes vor dem Hintergrund des Widerstreits von Rechtswidrigkeitslehre und Lehre vom Zuweisungsgehalt;342
7.2; II. Das Fehlen des rechtlichen Grundes als bereicherungsrechtliche Unrechtsebene;343
7.2.1; 1. Die bereicherungsrechtliche Unrechtsebene bei Eingriffen in Körper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung;345
7.2.1.1; a) Einwilligung;345
7.2.1.2; b) Notwehr und Notstand;347
7.2.1.3; c) Verkehrspflichten;349
7.2.2; 2. Die bereicherungsrechtliche Unrechtsebene bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;349
7.2.3; 3. Die bereicherungsrechtliche Unrechtsebene bei Eingriffen in das Urheberpersönlichkeitsrecht;350
7.2.3.1; a) Urheberrechtliche Schranken als Rechtsgrund;350
7.2.3.2; b) Freie Benutzung von Werken (§ 24 UrhG) als Rechtsgrund;351
7.2.3.3; c) Interessenabwägung bei § 14 UrhG;352
7.3; III. Die bereicherungsrechtliche Unrechtsebene als Annäherung an die Rechtswidrigkeitslehre?;352
7.4; IV. Zusammenfassung: Das Fehlen des Rechtsgrundes bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;353
8; § 7 Der Umfang des Bereicherungsanspruchs;354
8.1; I. Ausgangspunkt: Kein Anwendungsbereich für § 818 Abs. 1 BGB bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;354
8.2; II. Objektive und subjektive Auslegung des § 818 Abs. 2 BGB;355
8.2.1; 1. Das objektive Verständnis des Bereicherungsumfangs und die Vertragssimulation: Bereicherungsrecht ohne Bereicherung;355
8.2.2; 2. Das subjektive Verständnis des Bereicherungsumfangs;357
8.2.2.1; a) Die Grundannahme;357
8.2.2.2; b) Die Berechnung des Gewinns;358
8.2.2.3; c) Ergebnis zur Auslegung des § 818 Abs. 2 BGB;359
8.3; III. Der Entreicherungseinwand, § 818 Abs. 3 BGB;360
8.3.1; 1. Die Abzugsfähigkeit nachteiliger Folgen im Schuldnervermögen;361
8.3.2; 2. § 818 Abs. 3 BGB als Anordnung formeller Subsidiarität der Eingriffskondiktion;362
8.4; IV. Die Auswirkungen der §§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1 BGB auf den Anspruch aus Eingriffskondiktion;363
8.4.1; 1. Die Verweisung auf die »allgemeinen Vorschriften«;364
8.4.2; 2. Die Sperrwirkung des Bereicherungsrechts;366
8.4.3; 3. Der Bezugspunkt der Kenntnis im Sinne des § 819 Abs. 1 BGB;370
8.4.4; 4. Parallelen, Unterschiede und Wertungswidersprüche zu den §§ 989, 990 Abs. 1 BGB;372
8.4.4.1; a) Der unterschiedliche Maßstab der Kenntnis bei § 818 Abs. 4 BGB und § 990 Abs. 1 Satz 2 BGB;373
8.4.4.2; b) Die Reichweite der Sperrwirkung des Bereicherungsrechts;375
8.5; V. Anwendungsfälle;375
8.5.1; 1. Zuwendungen an den Schuldner;376
8.5.1.1; a) Kausalität bei Zuwendungen Dritter vor dem Eingriff;376
8.5.1.2; b) Abschöpfung sittenwidriger Zuwendungen;377
8.5.2; 2. Ersparte Zuwendungen an den Rechtsinhaber;379
8.5.3; 3. Gewinnabschöpfung in der Vertriebskette;381
8.6; VI. Zusammenfassung: Der Umfang des Bereicherungsanspruchs bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter;382
9; § 8 Der Erwerb »in sonstiger Weise« – zum Verhältnis zur Leistungskondiktion;384
9.1; I. Das Verhältnis von Leistungs- und Eingriffskondiktion im Zweipersonenverhältnis;384
9.1.1; 1. Die verschiedenen Bereicherungsgegenstände bei Leistungs- und Eingriffskondiktion und ihre Konsequenz für den Umfang des Bereicherungsanspruchs;385
9.1.2; 2. Vorrang der Leistungskondiktion und Subsidiarität der Eingriffskondiktion im Zweipersonenverhältnis;386
9.2; II. Das Verhältnis von Leistungs- und Eingriffskondiktion im Mehrpersonenverhältnis;388
9.2.1; 1. Das unechte Dreiecksverhältnis;389
9.2.2; 2. Das echte Dreiecksverhältnis;391
9.2.2.1; a) Die wechselseitige Erhebung des Entreicherungseinwands als Ausgangsproblem der Kondiktionenkonkurrenz;392
9.2.2.2; b) Die unterschiedliche Schutzwürdigkeit der konkurrierenden Bereicherungsgläubiger als Leitgedanke;392
9.3; III. Zusammenfassung;394
10; § 9 Eingriffe in das Leben;396
10.1; I. Das Auseinanderfallen von Rechtsinhaber und Anspruchsinhaber bei Eingriffen in das Leben;396
10.2; II. Der Ausschluss des Ausgleichs immaterieller Schäden;399
10.3; III. Die Geltendmachung des Anspruchs aus Eingriffskondiktion;400
10.3.1; 1. Geltendmachung durch Angehörige des Verstorbenen;400
10.3.2; 2. Geltendmachung durch die Erben des Verstorbenen;403
10.3.2.1; a) Unvererblichkeit wegen Zweckverfehlung nach dem Erbfall;403
10.3.2.2; b) Unvererblichkeit wegen Höchstpersönlichkeit des verletzten Rechts;403
10.3.2.3; c) Unvererblichkeit wegen Anspruchsentstehung im Todeszeitpunkt;404
10.4; IV. Zusammenfassung;406
11; § 10 Praktische Anwendungsfälle und Lösung der Fallbeispiele;408
11.1; I. Praktische Anwendungsfälle eines Bereicherungsausgleichs beim Eingriff in höchstpersönliche Rechtsgüter;408
11.2; II. Lösung der Fallbeispiele;409
11.2.1; 1. Eingriffe in das Leben;409
11.2.2; 2. Eingriffe in Körper und Gesundheit;411
11.2.3; 3. Eingriffe in die Freiheit;413
11.2.4; 4. Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung;413
11.2.5; 5. Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht;414
11.2.6; 6. Eingriffe in das Urheberpersönlichkeitsrecht;418
12; § 11 Kernthesen;424
13; Literaturverzeichnis;428


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