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E-Book, Deutsch, 342 Seiten, eBook

Beubler / Haltmayer / Springer Opiatabhängigkeit

Interdisziplinäre Aspekte für die Praxis

E-Book, Deutsch, 342 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-211-69389-6
Verlag: Springer Wien
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



In den letzten Jahren ist das Wissen über Entstehung und Behandlung der Suchterkrankung "Opioidabhängigkeit" beträchtlich gewachsen. Neben der Grundlagenforschung, Pharmakotherapie, somatischer und psychiatrischer Komorbidität sowie Harm Reduction, gewann der interdisziplinäre Aspekt zunehmend an Bedeutung. Dieses Fachbuch gibt erstmals einen aktuellen und praxisrelevanten Überblick zu den pharmakologischen, medizinischen, psychotherapeutischen sowie rechtlichen Grundlagen dieses Erkrankungsbildes. Die zweite Auflage wurde durch neue Beiträge zu chirurgischen und gynäkologischen Aspekten der Opiatabhängigkeit, sowie zur Schmerztherapie erweitert. Ergänzungen zur Begutachtungspraxis hinsichtlich Suchtgefährdung und Suchtkrankheit, zur Fahrtauglichkeit, sowie zu Aspekten der psychosozialen Betreuung und der Behandlung mit Heroin, vervollständigen dieses Fachbuch. Die Herausgeber und Autoren berichten dabei praxisbezogen aus ihrer langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Suchterkrankten.
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Zielgruppe


Professional/practitioner

Weitere Infos & Material


Drogen und Ihre Wirkung.- Drogenkulturen: Konsum und Kontrolle.- Opiate aus heutiger Sicht.- Abhängigkeit aus psychologischer Sicht.- Abhängigkeit im Experiment.- Abhängigkeit in der Adoleszenz.- Pharmakologie psychotroper Substanzen.- Heroinmythologie und Heroinkontrolle.- Heroingestützte Behandlung: drogenpolitische Aspekte.- Begleiterkrankungen.- Psychiatrische Komorbidität.- Agieren und Mitagieren in der Behandlung von Substanzabhängigen.- Prophylaxe und Therapie der Hepatitis A, B und C.- Das A-B-C der postexpositionellen Prophylaxe.- Antiretrovirale Therapie.- Kardiologische und pulmologische Komplikationen bei Opiatabhängigkeit.- Chirurgische Komplikationen.- Geburtshilfliche Komplikationen.- Behandlungsstrategien.- Schadensmindernde Aspekte — „Harm Reduction”.- Aspekte der Apotheker.- Substitutionstherapie.- Heroingestützte Behandlung.- Entzugstherapie der Opiatabhängigkeit.- Begleitende psychosoziale Unterstützung in der Substitutionsbehandlung.- Psychotherapeutische Aspekte.- Allgemeinmedizinische Aspekte.- Opiatabhängigkeit und Schmerztherapie.- Entwicklung von Kindern substanzabhängiger Mütter.- Drogen und Opiate im Straßenverkehr.- Drogentests: Möglichkeiten und Grenzen.- Begutachtungspraxis hinsichtlich Suchtgefährdung und Suchtkrankheit.- Substanzabhängigkeit und Strafvollzug.- Was sind eigentlich „Drogenopfer”?.


Heroinmythologie und Heroinkontrolle (S. 65-66)
Alfred Springer

Einleitung: Die soziale Konstruktion der Drogenkontrolle

In der medizinhistorischen Literatur kann man nur wenige Referenztexte finden, in denen versucht wird, die besondere Position, in die das Acetylmorphin drogenpolitisch geraten ist, und den Prozess, der zu dieser Sonderposition führte, darzustellen und zu interpretieren. Als Ausgangspunkt unserer kritischen Überlegungen dient ein in diesem Kontext 1974 erschienener Artikel über die Entstehung der amerikanischen Suchtgiftgesetzgebung. Sein Autor, A. Saper, kam darin zum Schluss, dass die Drogenpolitik der letzten 80 Jahre überwiegend auf Mythen, Fantasien und historischem Zufall aufgebaut sei. Nur bisweilen sei auch die Vernunft zum Zug gekommen (1). Es gilt nunmehr, diesen Prozess nachzuvollziehen und die Spuren der Mythologisierung in der aktuellen Situation aufzuspüren. Am geeignetsten scheint dazu das Studium der Heroinprohibition. In mancher Hinsicht können Heroinkontrolle und die anderen Formen der Drogenkontrolle nicht scharf voneinander abgegrenzt werden. Die Heroinkontrolle repräsentiert den Gipfel aller Kontroll- und Prohibitionstendenzen, die sich zusammenschlossen, um jene Droge zu bekämpfen, der das Schicksal zugewiesen wurde, als die übelste und gefährlichste von allen klassifiziert zu werden.

Der Mechanismus der Drogenkontrolle – die Entwicklung der Internationalen Kontrolle der Narkotika

Die Opium-Konferenz, die 1912 in Den Haag zusammentrat, formulierte eine Konvention hinsichtlich der Unterdrückung des Missbrauchs von Opium und anderer Drogen. Alle Teilnehmer sagten zu, die Produktion und den Gebrauch des Rohopiums zu beschränken. 1933 trat die „Convention for Limiting the Manufacture and Regulating the Distribution of Narcotic Drugs" (bekannt als die „Narcotic Limitation Convention aus 1931") in Kraft, nachdem sie der U.S. Senate bereits 1932 ratifiziert hatte. 63 Nationen traten diesem Abkommen bei. Die Genfer Konferenz von 1936 etablierte die internationale Zusammenarbeit hinsichtlich der strafrechtlichen und sicherheitspolitischen Anteile der Unterdrückung des illegalen Drogenhandels. Dieses Übereinkommen erforderte die Anpassung bereits bestehender nationaler Gesetze an die Vorschläge der Gruppe. Bis 1943 geschah diese Anpassung in 12 Nationen. 1946 übernahmen dann die Vereinten Nationen die Funktionen und Gewalten, die vordem vom Völkerbund ausgeübt worden waren. Ein Narkotika-Komitee wurde konstituiert.

Der historische Hintergrund der Heroinkontrolle

Der erste spezifische Vorschlag bezüglich der Kontrolle des Heroin im internationalen Kontext wurde 1923 vom Völkerbund Subkommittee für Gesundheit und Opium vorgebracht: „In view of the fact that a question is being raised as to the possibility of prohibiting the manufacture of heroin ... the mixed Sub-Committee, composed of technical experts, agrees, having regard to the small therapeutic value and the harmful effects of diacetyl-morphine (Heroin), to advocate the prohibition of its manufacture." Heroin als Problemdroge Heroin wurde zunächst aufgrund der Entwicklung in drei Ländern als Problemdroge identifiziert.

In der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen kam es in China, Ägypten und den USA zu einem rapiden Anstieg des Heroinmissbrauchs. Von diesen drei Ländern wurden sowohl nationale Initiativen in Gang gesetzt, das Problem im eigenen Land in den Griff zu bekommen, wie auch internationale Kooperation im Kampf gegen den Heroinmissbrauch gefordert. Diese internationale Kooperation sollte, wenn es nach den Vorstellungen der drei betroffenen Länder gegangen wäre, bereits in den 30er-Jahren zu einer ähnlichen internationalen Gesetzeslage führen, wie sie heute in Kraft ist.


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