Fuchs | Der Film- und Medienkomponist als Unternehmer | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 202 Seiten

Reihe: Praxis Film

Fuchs Der Film- und Medienkomponist als Unternehmer

E-Book, Deutsch, 202 Seiten

Reihe: Praxis Film

ISBN: 978-3-7445-0756-1
Verlag: Herbert von Halem Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Kein



John D. Rockefeller soll gesagt haben, dass es besser sei, einen Tag im Monat über sein Geld nachzudenken, als einen ganzen Monat dafür zu arbeiten. Heute ist dieser Tag! Henning Fuchs erklärt, wie man sich als Film- und Medienkomponist im undurchsichtigen Dschungel der deutschen Bürokratie erfolgreich behauptet. Er fasst alle wichtigen Informationen vom Steuerrecht, über die Wahl der Krankenkasse bis hin zu Urheber- und Leistungsschutzrecht kompakt und leicht verständlich zusammen. Dabei gibt er konkrete Antworten auf Fragen wie: Welche VorausSetzungen muss ich erfüllen, um über die Künstlersozialkasse versichert zu werden? Wie melde ich mich als Komponist beim Finanzamt an? Wann ist ein musikalisches Werk schutzfähig? Welche Musikaufnahmen darf ich frei und ohne rechtliche Probleme samplen? Was habe ich als Komponist von der GVL? Wann ist eine Mitgliedschaft bei der GEMA sinnvoll und gibt es Alternativen? Was muss man beachten, wenn man Musik auf die eigene Website stellt oder eigene Musik auf fremde Websites? Komponisten erhalten einen praxiserprobten Überblick über das bestehende System. Ob als Überlebenshilfe bei Umsatzsteuer und Krankenversicherung oder Themen wie GEMA, Leistungsschutz- und Urheberrecht – der Ratgeber hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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A2 KÜNSTLERSOZIAL-VERSICHERUNG
Was ist die Künstlersozialversicherung? Der Künstler und sein Verwerter Entwicklung des Künstlereinkommens Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um über die KSK versichert zu werden? Was tun bei geringem oder schwankendem Einkommen? Der Komponist als Verwerter: Werden beim Engagement von Musikern und Orchestern manchmal doppelte Sozialabgaben fällig? Kann ich mich auch privat versichern und irgendwann wieder aus der KSK austreten? Was mache ich, wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Gibt es eine Altersvorsorge und Krankengeld über die KSV? ZITAT KUNST IST KEIN LUXUS, SONDERN EINE NOTWEN-DIGKEIT, DIE WIR UNS LEISTEN MÜSSEN. AUGUST EVERDING Was ist die Künstlersozialversicherung?
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist eine einzigartige Institution zur sozialen Absicherung selbstständiger Künstler und Publizisten, die es in dieser Form nur in Deutschland gibt. Der „Künstler-Report“ aus dem Jahr 1975 von Karla Fohrbeck und Andreas Johannes Wiesand hatte erstmals die soziale Lage der Künstler in Deutschland analysiert und das Augenmerk auf die beklagenswerte Einkommenslage und soziale Absicherung dieses Personenkreises gerichtet. Das Einkommen konnte die Politik nicht regeln, wohl aber die soziale Sicherheit. So wurde für Kreativ-Freiberufler angesichts ihrer unregelmäßigen Auftragslagen, schwankenden Honorare und schlechter Absicherung eine gesetzlich garantierte Kranken- und Rentenversicherung geschaffen: das Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (KSVG) vom 27. Juli 1981.40 Später kam die Pflegeversicherung hinzu. Selbstständige Künstler sind daher mit Hilfe der KSV gesetzlich wie Arbeitnehmer gegen die Risiken Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit abgesichert. Vor allem die Krankenversicherung ist dabei eine Möglichkeit, wesentlich kostengünstiger als gewerblich tätige Selbstständige voll gesichert zu sein. Die Versicherung nach dem KSVG ist eine sogenannte Pflichtversicherung auf Antrag. Das bedeutet, versichert wird nur, wer sich meldet. Beendigung der Versicherung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder bei Aufgabe der versicherten künstlerischen Tätigkeit möglich. Im Jahr 2013 wurde die KSV 30 Jahre alt, rund 180.000 Künstler und Publizisten profitieren heute von ihr. Die Versicherung hat in dieser Zeit viele Herausforderungen bestanden – immer wieder versuchen auch heute noch manche Wirtschaftskreise, die Künstlersozialversicherung als zu teuer zu Fall zu bringen. Der Künstler und sein Verwerter
Es gibt wohl kaum einen Berufszweig in Deutschland, in dem ein durchgängig sehr hohes Bildungsniveau zu einem so niedrigen Einkommen wie dem des Künstlers führt. Durchschnittlich verdienen nach einer Studie des Deutschen Kulturrates aus dem Jahr 2013 Künstler und Publizisten jährlich nicht mehr als 15.000 Euro. Der Bereich Musik liegt nach der Statistik der Künstlersozialversicherung von 2012 mit einem durchschnittlich angegebenen Jahreseinkommen von 9.698 Euro weit hinten. In einem Interview der taz vom 11.11.2008 sagt die Politikwissenschaftlerin Carroll Haak: „Interessant ist, dass sich bei Künstlern die hohe Bildung eher für den Zweitjob auszahlt: Ein Musiker mit Hochschulabschluss kann sein Zubrot als Musiklehrer verdienen und muss nicht kellnern […] In anderen Sektoren gilt dagegen immer noch die Faustformel: Je höher der Bildungsgrad, desto höher das zu erwartende Einkommen.“41 Der Jurist Martin Kretschmer stellt in einem weiteren Interview der taz vom 13.10.2012 zu dem Leben der Künstler fest, „dass das Einkommen der Künstler von den Verträgen mit den Verwertern abhängt.“42 Künstler und Publizisten sind in der Tat regelmäßig auf die Mitwirkung von Vermarktern oder Verwertern angewiesen, damit ihre Werke oder Leistungen einem Publikum zugänglich gemacht werden können. Der Verwerter43 hat daher auch eine besondere Verantwortung gegenüber dem Künstler und seiner sozialen Absicherung, die weit größer ist als etwa die zwischen einem Handwerker und seinem Kunden. Daher wird der Verwerter auch – wie ein Arbeitgeber – in die Zahlungspflicht für einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge genommen. Die Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge, die ein Künstler selbst zu leisten hat, ist immer so hoch, wie der Beitrag eines Arbeitnehmers mit gleichem Einkommen. Nach dem KSVG versicherte selbstständige Künstler und Publizisten haben aus diesem Grunde (genau wie „normale“ Arbeitnehmer) nur den halben Betrag zu zahlen. Der „Arbeitgeberanteil“ wird von den Verwertern über die Künstlersozialabgabe auf die Honorare sowie durch einen Bundeszuschuss (20 % des Betrages) aufgebracht.44 Ein Film- und Medienkomponist ist allerdings oft nicht nur selbständiger Künstler, sondern zugleich auch selbst Verwerter. Das ist immer dann der Fall, wenn er regelmäßig andere Künstler, wie beispielsweise Studiomusiker, Orchestratoren, Arrangeure oder Fotografen und Grafiker engagiert. Für diese Künstler gilt er als Verwerter. Wenn die beauftragten Künstler selbstständig sind, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, sich als Verwerter bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu melden und einmal jährlich für die gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe abzuführen.45 Der einheitliche Abgabesatz, den ein Verwerter zu zahlen hat, wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach dem aufzubringenden Beitragsvolumen ermittelt. Dieser lag in den Jahren 2010 bis 2012 bei 3,9 %. Für 2013 wurde der Abgabesatz auf 4,1 % erhöht und für 2014 gar auf 5,2 %. Die Höhe des Abgabesatzes richtet sich nach dem geschätzten Finanzbedarf der Künstlersozialkasse. Wesentlichen Einfluss auf die Berechnung des Abgabesatzes haben die Faktoren Versichertenzuwachs, Einkommensentwicklung der Versicherten und die an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorarsummen der Verwerter, für die Künstlersozialabgabe gezahlt wird. Darüber hinaus beeinflussen auch die Beitragssätze zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung die Berechnung. Aufgrund steigender Versichertenzahlen hat sich der Finanzbedarf der Künstlersozialkasse in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Dieser Mehrbedarf konnte bis 2013 mit deutlichen Überschüssen aus Vorjahren ausgeglichen werden. Für 2014 war das nicht mehr möglich. Zur Herstellung von Abgabegerechtigkeit war den Rentenversicherungsträgern 2007 die Aufgabe übertragen worden, die Arbeitgeber auf ihre Melde- und Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz hin zu prüfen. Die Kontrollen sollten im Rahmen der turnusmäßigen Sozialversicherungsprüfungen erfolgen und eine flächendeckende Durchsetzung der Melde- und Abgabenpflichten sicherstellen. Die regelmäßige Integration der Prüfung der Künstlersozialabgabe in die ohnehin stattfindenden Arbeitgeberprüfungen erfolgte jedoch bisher nicht. Daher sind weitere Anhebungen in den kommenden Jahren zu befürchten, wenn auch weiterhin abgabepflichtige Unternehmen sich vor der Künstlersozialabgabe drücken und sie nicht entrichten. Denn nur wenn alle Verwerter ihre gesetzlich verpflichtende Abgabe leisten, wird der Abgabesatz insgesamt niedriger. Nach Angaben des BMAS sind zurzeit etwa 150.000 Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet. Sie melden etwa fünf Mrd. Euro an Honoraren. Das bildet aber nur einen geringen Teil der Kulturwirtschaft ab. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein innovativer Wirtschaftssektor, der sich sehr dynamisch entwickelt: 2012 lag das Umsatzvolumen nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums bereits bei 143 Milliarden Euro. Laut einer Prognose der Deutschen Bank werden es im Jahr 2020 rund 175 Milliarden Euro sein. Deshalb spricht vieles dafür, dass ein großer Teil der Verwerter von künstlerischer Arbeit in Deutschland nicht bei der KSK registriert ist und seiner Zahlungspflicht somit auch nicht nachkommt! Daher steigt der Abgabesatz für diejenigen Verwerter an, die ihre Künstlersozialabgabe nach ihrer gesetzlichen Verpflichtung leisten. Offensichtlich sind mehr Kontrollen durch die dafür zuständigen Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. 2014 hat die Bundesregierung angekündigt, kurz fristig Lösungen anzubieten.46 Man darf gespannt sein, wie die Kompromisse aussehen werden. Für viele ist schwer nachzuvollziehen, dass es für die Abgabe der Künstlersozialversicherungsbeiträge nicht darauf ankommt, ob der engagierte Künstler selbst in der KSV versichert ist. Das ist jedoch notwendig, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Andernfalls würden im Zweifel Aufträge immer an einen nicht versicherten Künstler vergeben. Für ausländische Einzelmusiker und Orchester ist somit ebenfalls Sozialabgabe zu leisten, wenn das beauftragende Unternehmen in Deutschland angesiedelt ist. Mit dieser Regelung soll das Wettbewerbsgleichgewicht erhalten bleiben. Allerdings muss ein Verwerter nur dann eine Künstlersozialabgabe leisten, wenn künstlerische Leistungen regelmäßig bzw. in zeitlich absehbaren Abständen in Auftrag gegeben werden. Erst dadurch wird er zum Verwerter. Dabei ist es unerheblich, ob Aufträge an Künstler im Wochen- oder Jahresrhythmus vergeben werden. Ein Film- und Medienkomponist ist somit typischer Verwerter. Leistet sich ein Auftraggeber jedoch nur einmalig einen Künstler, z.B. um eine Familienhymne komponieren oder ein Wandgemälde kreieren zu lassen, so ist...


Henning Fuchs ist Komponist zahlreicher Film- und Musikproduktionen. Seine Ausbildung erhielt er an führenden internationalen Universitäten wie Sir Paul McCartney's Liverpool Institute for Performing Arts, dem Royal College of Music London sowie der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf. Er lebt und arbeitet in Berlin.


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